Die Bundesregierung möchte den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen bekämpfen. Neben viel Lob hagelt es von Seiten der Sozialpartner auch Kritik an dem Gesetzentwurf aus dem Haus von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles. Mit der Veranstaltung „Gestatten, Ordnung auf dem Arbeitsmarkt. Regeln für Leiharbeit und Werkverträge“ hat die den konträren Positionen eine Bühne geboten und mit hochrangigen Gästen einen aktiven Beitrag für die weiteren Debatten geleistet.
Kampf gegen Missbrauch von Zeitarbeit und Werkverträgen
„Der Kampf gegen den Missbrauch von Leih- und Zeitarbeit sowie von Werkverträgen ist neben der gleichen Bezahlung von Frauen und Männern eine der zentralen Herausforderungen, wenn es darum geht, Gerechtigkeit auf dem Arbeitsmarkt herzustellen“, sagte Bundesratsminister Peter Friedrich in seiner Eröffnungsrede. „Auch wenn Leih- und Zeitarbeit ein wirksames Instrument zur Bewältigung von Produktionsspitzen ist, muss das Prinzip gleiches Geld für gleiche Arbeit gelten.“ Für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nahm Staatssekretär Thorben Albrecht an der Debatte teil. Dr. Stefan Wolf, Vorsitzender des Arbeitgeberverbands Südwestmetall, Roman Zitzelsberger, Bezirksleiter IG Metall Baden-Württemberg sowie Bernd H. Rath, Geschäftsführer des Personaldienstleisters Bera GmbH aus Schwäbisch Hall komplettierten die Debatte, an der sich auch Minister Friedrich aktiv beteiligte.
Nur wenige Themen im Koalitionsvertrag von Union und SPD im Bund sind so detailliert geregelt wie die Reform der Zeit- und Leiharbeit. Das Gesetzesvorhaben enthält für die Fremdvergabe von Aufträgen innerhalb von Werk- und Dienstverträgen strengere Regeln und stellt hierfür einen Katalog von gesetzlichen Kriterien auf, die Werkverträge und Leiharbeitsverhältnisse besser voneinander abgrenzen sollen. Außerdem sind neue Lohnvorschriften sowie die Einführung einer Höchstüberlassungsdauer von Leiharbeitskräften von 18 Monaten vorgesehen. „Leiharbeit hat sich an ihrer Kernfunktion zu orientieren, nämlich Auftragsspitzen zu bewältigen oder kurzfristigen Ersatz für vorübergehend ausfallende Mitarbeiter zu beschaffen. Die Kernfunktion von Leiharbeit ist es jedoch nicht, die Stammbelegschaft abzubauen und fest bestehende Arbeitsplätze dauerhaft mit Leiharbeiterinnen und Leiharbeitern zu besetzen“, betonte Friedrich.
Die Diskussion zeigte, dass mit dem Referentenentwurf eine notwendige Debatte angeschoben wurde, die sich nun in den Parlamenten fortsetzen wird.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund