Kontakt

Grußwortanfragen

Eine Grußwortvorlage des Ministerpräsidenten liegt auf einer Tastatur.

Das Staatsministerium stellt auf Anfrage für besondere Anlässe schriftliche Grußworte des Ministerpräsidenten und der übrigen Hausspitze zur Verfügung. Dafür sind bestimmte Richtlinien und Rahmenbedingungen zu beachten. Und für die Prüfung und Bearbeitung benötigen wir als Grundlage einige Informationen.

Richtlinien und Kontakt

  • Frist: Wir bitten Sie, Ihre Anfrage mindestens vier Wochen vor der Abgabefrist des gewünschten Beitrags einzureichen. Bitte beachten Sie, dass das Prüfverfahren sowie ein Beitrag des Ministerpräsidenten und der übrigen Hausspitze Zeit in Anspruch nehmen.
  • Der durchschnittliche Umfang eines Grußwortes beträgt circa 1.800 bis 2.500 Zeichen.
  • Ansprechpartnerin für schriftliche Grußworte ist:
    Frau Yonca Yazici-Fischer
    E-Mail: grusswortanfragen@stm.bwl.de
    Telefon: 0711 2153 324

Rahmenbedingungen

  • Jede Grußwortanfrage wird fall- und anlassbezogen geprüft.
  • Das Grußwort ist zeitlich befristet auf die Dauer des Anlasses und darf darüber hinaus nur im passenden Kontext und im direkten Zusammenhang zum zugesagten Anlass (wie zum Beispiel Dokumentation oder Rückblick) weiterhin verwendet werden.
  • Grußworte dürfen ohne Rücksprache mit dem Staatsministerium nicht verändert oder für andere Zwecke verwendet werden.
  • Bei wiederkehrenden (zum Beispiel jährlichen) gleichen Anlässen muss das Grußwort für den Anlass erneut ein Prüfverfahren durchlaufen.
  • Mit der Zusage eines Grußwortes erfolgt keine Dauerunterstützung.

Bitte teilen Sie uns bei Ihrer Anfrage folgende Eckdaten mit:

* Pflichtfeld

Formular Grußwortanfragen

Formular Grußwortanfragen

Ihre Kontaktdaten

Hinweis: Sie erhalten nach Versand des ausgefüllten Formulars eine Nachricht an die angegebene E-Mail-Adresse mit den übermittelten Daten.