Welche Folgen hat ein Gesetzentwurf für den bürokratischen Aufwand von Unternehmen oder Verwaltungen? Wie kann das Land Vereine und Ehrenamt von unnötigem Verwaltungsaufwand befreien? Der von der Landesregierung eingesetzte unabhängige Normenkontrollrat soll diesen und anderen Fragen nachgehen und so Bürokratie und Verwaltungskosten abbauen.
Seit 1. Januar 2018 ist der Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR BW) im Amt. Das unabhängige Expertengremium besteht aus sechs Mitgliedern und berät und unterstützt die Landesregierung bei Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und besserer Rechtssetzung. Angesiedelt ist der Normenkontrollrat beim Staatsministerium Baden-Württemberg.
Seit Anfang 2018 wird bei allen Gesetzen, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften des Landes ein „Preisschild“ ausgewiesen. Das heißt, dass nach dem international anerkannten Standard-Kosten-Modell berechnet wird, welche Folgekosten für die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die öffentliche Verwaltung durch gesetzliche Regelungen entstehen. Zentrale Aufgabe des Normenkontrollrats ist, die Ministerien bei der Berechnung dieses sogenannten „Erfüllungsaufwands“ zu unterstützen.
Gesetze sollen möglichst wenig Bürokratie verursachen
Konkret überprüft der Normenkontrollrat, ob es eine weniger belastende Form des Gesetzesvollzugs gibt, beispielsweise indem Befreiungsmöglichkeiten oder Schwellenwerte Ausnahmen zulassen oder ein Pauschalnachweis statt einer Spitzabrechnung ausreicht. Damit will die Landesregierung gerade auch den Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen gerecht werden.
Darüber hinaus prüft der Normenkontrollrat, ob die Ergebnisse des Nachhaltigkeitschecks und damit die Wirkungen und der Nutzen einer neuen Regelung nachvollziehbar dargestellt werden.
Der Normenkontrollrat soll so dafür sorgen, dass bei neuen Gesetzen Bürokratie vermieden wird und die Gesetze praxistauglicher sind. Der Normenkontrollrat trägt damit zu einem Kulturwandel bei. So wird die Wettbewerbsfähigkeit im Land gestärkt.
Überprüfung bestehender Gesetze und Vorschriften
Daneben soll der Normenkontrollrat der Landesregierung Vorschläge unterbreiten, wie sie bei geltendem Recht Bürokratiekosten senken kann. Dazu kann der Normenkontrollrat Sonderprojekte durchführen. Mit Hilfe von Umfragen, Anhörungen oder Studien kann er untersuchen, welche Bürokratiebelastungen bei bestimmten Gruppen, wie etwa Vereinen oder pflegebedürftigen Menschen, bestehen und wie sie abgebaut werden können.
Neubesetzung des Normenkontrollrats
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