Bürokratieabbau

Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg

Gruppenbild des Normenkontrollrats Baden-Württemberg, von links nach rechts: Dorothea Störr-Ritter, Alexander Kozel, Dr. Susanne Herre, Dr. Dieter Salomon, Adrian Probst und Margret Mergen
Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg, von links nach rechts: Dorothea Störr-Ritter, Alexander Kozel, Dr. Susanne Herre, Dr. Dieter Salomon, Adrian Probst und Margret Mergen

Welche Folgen hat ein Gesetz für den bürokratischen Aufwand von Unternehmen oder Verwaltungen? Wie kann das Land Bürgerinnen und Bürger von unnötigem Verwaltungsaufwand befreien? Der von der Landesregierung eingesetzte unabhängige Normenkontrollrat soll diesen und anderen Fragen nachgehen. Er soll dazu beitragen, dass Bürokratie und Verwaltungskosten abgebaut werden oder bestenfalls gar nicht erst entstehen.

Seit 1. Januar 2018 gibt es den Normenkontrollrat Baden-Württemberg (NKR). Das unabhängige Expertengremium besteht aus sechs Mitgliedern, die jeweils für fünf Jahre bestellt werden. Der Normenkontrollrat berät und unterstützt die Landesregierung bei den Themen Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und bessere Rechtssetzung. Angesiedelt ist der Normenkontrollrat beim Staatsministerium Baden-Württemberg.

Gesetze sollen möglichst wenig Bürokratie verursachen

Der Normenkontrollrat wird von den Landesministerien bei der Abstimmung über Entwürfe von neuem Landesrecht eingebunden. Konkret berät der Normenkontrollrat bei der Frage, ob es eine weniger belastende Form des Gesetzesvollzugs gibt, beispielsweise indem Befreiungsmöglichkeiten oder Schwellenwerte Ausnahmen zulassen, auf Dokumentationspflichten verzichtet wird oder ein Pauschalnachweis statt einer Spitzabrechnung ausreicht. Damit will die Landesregierung gerade auch den Interessen von kleinen und mittleren Unternehmen gerecht werden.

Der Normenkontrollrat soll als Beratungsgremium dazu beitragen, dass neue Gesetze und andere Landesregelungen verständlich formuliert, praxistauglich und möglichst aufwandsarm gestaltet werden und Bürokratie vermieden wird. Der Normenkontrollrat kann den Ministerien in geeigneten Fällen auch empfehlen, Regelungsentwürfe modellhaft einer praktischen Anwendung (Praxis-Check) zu unterziehen. Der Normenkontrollrat unterstützt auf Wunsch bei solchen Praxis-Checks. Er trägt damit zu einem Kulturwandel bei. So wird die Wettbewerbsfähigkeit im Land gestärkt.

Daneben soll der Normenkontrollrat der Landesregierung Vorschläge unterbreiten, wie sie bei geltendem Recht bürokratische Hemmnisse abbauen und Entlastungen erreichen kann. Dazu kann der Normenkontrollrat Sonderprojekte, auch gemeinsam mit Ministerien, durchführen. Mit Hilfe von Umfragen, Anhörungen oder Studien kann er untersuchen, in welchen Bereichen besonders hohe Bürokratiebelastungen bestehen und wie sie abgebaut werden können.

Weitere Informationen

Pressemitteilung vom 26. September 2023: Weiterentwicklung des Normenkontrollrates Baden-Württemberg

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(Königsbau)
70173 Stuttgart

Postalische Anschrift:

Staatsministerium Baden-Württemberg Geschäftsstelle des Normenkontrollrats Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Str. 15
70184 Stuttgart

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