Zusammenarbeit auf vielen Ebenen
Die Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und Frankreich findet auf verschiedenen Ebenen und in unterschiedlichen Gremien statt. Hier sind wie in der Oberrheinkonferenz auch die Schweizerischen Nachbarn mit einbezogen.
Auf Grundlage des Vertrags von Aachen wurde am 22. Januar 2020 der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) konstituiert. Als Mitglied in diesem Ausschuss, setzt sich Baden-Württemberg für eine stetige Harmonisierung des Grenzraumes im Sinne der europäischen Integration ein. Der neue Ausschuss ergänzt dabei die über Jahrzehnte etablierten, effizienten trinationalen Strukturen am Oberrhein, in denen die Kantone der Westschweiz fester Bestandteil der Partnerschaft sind. Der Ausschuss wird von den Bevollmächtigten für die deutsch-französische Zusammenarbeit in den deutschen und französischen Außenministerien geleitet. Die Koordinierung obliegt dem Sekretariat des Ausschusses mit Sitz in Kehl.
Die Oberrheinkonferenz (ORK) bildet seit 1991 den institutionellen Rahmen der grenzüberschreitenden deutsch-französisch-schweizerischen Zusammenarbeit am Oberrhein. Sie verbindet die Regierungs- und Verwaltungsbehörden auf regionaler Ebene – auf deutscher Seite durch die Länder Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, auf Schweizer Seite durch die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn sowie auf französischer Seite durch die staatlichen und gebietskörperschaftlichen Behörden in der Région Grand Est. Ihr Hauptanliegen ist die Vertiefung der dynamischen grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Verwaltungen in der Oberrheinregion. Aus den Arbeitsgruppen der ORK sind herausragende Kooperationsprojekte wie der trinationale Museumspass, das deutsch-französisch-schweizerische Netzwerk der Energie- und Klimaakteure TRION-climate e.V. oder die Allianz der Hochschulen für angewandte Wissenschaften am Oberrhein TriRhenaTech entstanden.
Gemäß dem Bonner Abkommen vom 22. Oktober 1975 verfolgt die deutsch-französisch-schweizerische Regierungskommission (RK) den Auftrag, die Prüfung und Lösung von nachbarschaftlichen Fragen in der Oberrheingegend zu erleichtern und damit bestehende Grenzhemmnisse abzubauen. Mit der Basler Vereinbarung vom 21. September 2000 wurde dieser Auftrag erneut bestätigt. Bei den jährlich stattfindenden Sitzungen der trinationalen Regierungskommission beraten und beschließen die nationalen Regierungen der drei Staaten über ihre jeweiligen Außenministerien konkrete, die grenzüberschreitende Kooperation betreffende Fragestellungen mithilfe der Fachexpertise der regionalen Ebene. Sie ist damit die Schaltstelle der Oberrheinkonferenz zu den jeweiligen nationalen Regierungen für alle Fragen, die nicht auf regionaler Ebene geregelt werden können.
Die Trinationale Metropolregion Oberrhein (TMO) im deutsch-französisch-schweizerischen Grenzgebiet setzt sich aus dem Elsass, der Nordwestschweiz, einem Teil der Südpfalz und einem Teil von Baden zusammen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt,
- die Ressourcen des Oberrheins als Wirtschaftsraum nachhaltig weiterzuentwickeln,
- für raumrelevante Vorhaben eine gemeinsame Raumordnungspolitik zu entwickeln,
- die Region als attraktiven Lebensraum auszugestalten und
- sich im nationalen und internationalen Wettbewerb optimal zu positionieren.
Die Kooperationsstruktur der TMO ist aufgrund ihrer Gliederung in vier Säulen – Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft – einmalig. Gemeinsam konnten unter anderem die Wissenschaftsoffensive Oberrhein, die Studie zur Umstellung auf erneuerbare Energien „RES_TMO: Nachhaltige Energieversorgung und Speicherung“ oder eine Studie zum Anschluss des Euro-Airports realisiert werden. Am 22. November 2019 wurde von den Mitgliedern die „TMO-Strategie 2030“ unterzeichnet. Diese Strategie definiert die gemeinsamen Ziele der TMO-Mitglieder für das kommende Jahrzehnt und präsentiert konkrete Vorschläge, wie diese erreicht werden können. Dabei wurden strategische Weichen gestellt und Synergien geschaffen mit dem Vertrag von Aachen, dem INTERREG Programm Oberrhein sowie der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich.
Der deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinrat (ORR, gegründet 1997) ist die Versammlung der politisch gewählten Abgeordneten der Trinationalen Metropolregion Oberrhein. Primäre Aufgaben des Oberrheinrats sind die gegenseitige Information und die politische Absprache zu wichtigen, die Grenzregion betreffenden Fragen. Weiter ist er Impulsgeber für neue grenzüberschreitende Initiativen und richtet hierfür seine Resolutionen unmittelbar an die regionalen und nationalen Regierungen, die Oberrheinkonferenz, die Europäische Union und weitere Adressaten.
Die vier Eurodistrikte – Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau, Eurodistrikt PAMINA, Eurodistrikt der Region Freiburg/Centre et Sud-Alsace und der Trinationale Eurodistrikt Basel – sind kommunale Zusammenschlüsse in den grenzüberschreitenden Kooperationsräumen am Oberrhein. Mit dem Ziel, regionale Identitäten zu fördern, stärken sie zusätzlich zu ihrer beratenden Tätigkeit als „europäische Pilotregionen“ auf lokaler Ebene die Zusammenarbeit der deutschen und französischen Gemeinden, ermöglichen die Entwicklung und Abstimmung gemeinsamer Entscheidungen sowie die Erarbeitung und Umsetzung vielseitiger grenzüberschreitender Programme und Projekte für die Bürgerinnen und Bürger auf beiden Seiten des Rheines.
Der Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption
Unser Mikroprojektefonds richtet sich an kleine Initiativen aller Lebensbereiche mit Bezug zu den Aktionsfeldern der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich, die den baden-württembergisch-französischen Austausch und die Zusammenarbeit voranbringen. Wir möchten damit weitere Begegnungen zwischen Bürgerinnen und Bürgern aber auch Fachexpertinnen und -experten aller Art aus Frankreich und Baden-Württemberg ermöglichen.
Der Fonds unterstützt nicht nur direkte Begegnungen vor Ort, sondern auch den digitalen Austausch oder andere innovative mediale Formate und Kommunikationsformen.
Die Förderung bietet ein Zuschussvolumen von 500 bis 6.000 Euro.
Antragsteller und Interessierte finden Details und Rahmenbedingungen in der Förderrichtlinie und in unserem FAQ. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter mikroprojekte-frankreich@stm.bwl.de kontaktieren. Sie können mit dem Antragsformular (PDF) zusammen mit der Anlage 1 (XLSX) beim Staatsministerium Baden-Württemberg bis spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn eine Förderung beantragen.
Fragen und Antworten zum Mikroprojektefonds
Antragsberechtigt sind Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, wie etwa eingetragene Vereine, Unternehmen und Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg und mindestens einem Partner auf französischer Seite.
Sie müssen den Antrag spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn, also dem Zeitpunkt des ersten Vertragsschlusses einreichen. Wir empfehlen den Antrag bereits zwölf Wochen vor Beginn einzureichen.
Füllen Sie den Antrag (DOCX) inklusive der Anlage 1 (XLSX) aus und schicken Sie uns beide Dokumente sowohl digital an mikroprojekte-frankreich@stm.bwl.de als auch unterschrieben per Post an:
Staatsministerium Baden-Württemberg
Referat 63, Stichwort Mikroprojektfonds
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
Deutschland
Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent der Projektkosten vorweisen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die beschiedene Summe des Eigenanteils auch bei einer nachträglichen Änderung der Ausgaben gleichbleibt.
Bei Bedarf können wir Unterlagen nachfordern. Wir benötigen etwa drei Wochen, um den Antrag zu prüfen.
Sie können 80 Prozent der Förderung einen Monat nach Erhalt des Förderbescheids über das Formular „Mittelabruf“ anfordern, wenn Sie das Geld innerhalb von drei Monaten ausgeben. Mit dem Formular „Rechtsbehelfsverzichtserklärung“ können Sie die Auszahlung beschleunigen. 20 Prozent der Förderung behalten wir bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises ein.
Die beiden Formulare erhalten Sie nach einer positiven Förderzusage.
Nach Projektende müssen Sie einen Verwendungsnachweis, bestehend aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis, einer Belegliste und allen Belegen vorlegen, sodass die wir die Verwendung der Fördergelder nachvollziehen können.
In bestimmten Fällen kann es zu einer Rückforderung bereits ausbezahlter Fördergelder kommen. Beispielsweise wenn weniger Ausgaben anfallen oder höhere Einnahmen entstehen als geplant. Außerdem kann es bei Verstoß gegen die geltenden Rechtsvorschriften zu einer Rückforderung kommen.