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Erste deutsch-französische Städtepartnerschaft zwischen Ludwigsburg und Montbéliard
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Rede an die Jugend von Staatspräsident Charles de Gaulle im Ludwigsburger Schlosshof
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Unterzeichnung des Elysée-Vertrags durch Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer
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Unterzeichnung des Vertrags von Aachen durch Staatspräsident Emmanuel Macron und Bundeskanzlerin Angela Merkel mit besonderem Fokus auf den gemeinsamen Grenzraum
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Über 500 formalisierte und informelle Partnerschaften zwischen Städten und Kommunen
Zusammenarbeit auf vielen Ebenen
Die Oberrhein-Region ist ein besonders eng verflochtener Lebensraum. Daher kommt ihr eine wichtige Bedeutung in der deutsch-französischen Zusammenarbeit zu: Die Behörden des Landes setzen sich in verschiedenen grenzüberschreitenden Gremien für ein wirtschaftlich erfolgreiches, stabiles, solidarisches und demokratisches Europa ein. Dabei sind auch die schweizerischen Nachbarn einbezogen. Als Experte für das gegenwärtige Frankreich und die deutsch-französischen Beziehungen spielt auch das Deutsch-Französische Institut (dfi) in Ludwigsburg eine wichtige Rolle.
Der Vertrag von Aachen war die Grundlage dafür, dass am 22. Januar 2020 der Ausschuss für grenzüberschreitende Zusammenarbeit (AGZ) gegründet wurde. Als Mitglied in diesem Ausschuss setzt sich Baden-Württemberg dafür ein, dass das Leben in der Grenzregion im Sinne der europäischen Integration immer besser harmoniert. Der Ausschuss ergänzt die effizienten trinationalen Strukturen am Oberrhein. Der Ausschuss wird von den Bevollmächtigten für die deutsch-französische Zusammenarbeit in den deutschen und französischen Außenministerien geleitet.
Die Oberrheinkonferenz (ORK) gibt es seit 1991. Sie ist der institutionelle Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Deutschland, Frankreich und der Schweiz in der Region am Oberrhein. In der ORK arbeiten die Regierungs- und Verwaltungsbehörden regional zusammen: auf deutscher Seite Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, auf Schweizer Seite die Kantone Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau, Jura und Solothurn, auf französischer Seite die Behörden in der Région Grand Est. Aus den Arbeitsgruppen der ORK sind Kooperationen wie das trinationale Kompetenzzentrum für das grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitsbereich TRISAN, das deutsch-französisch-schweizerische Netzwerk der Energie- und Klimaakteure TRION-climate e.V. oder die Allianz der Hochschulen für angewandte Wissenschaften am Oberrhein TriRhenaTech entstanden.
Die deutsch-französisch-schweizerische Regierungskommission (RK) gibt es seit dem Bonner Abkommen vom 22. Oktober 1975. Seit dort prüft die RK nachbarschaftlichen Fragen in der Oberrheingegend, entwickelt Lösungen und baut damit mögliche Hürden an der Grenze ab. Die Basler Vereinbarung vom 21. September 2000 hat diesen Auftrag noch einmal bestätigt. Einmal im Jahr treffen sich Vertreterinnen und Vertreter der drei nationalen Regierungen und der Regionen und beraten über ihre Anliegen. Die RK ist damit die Schnittstelle zwischen der Oberrheinkonferenz und den nationalen Regierungen und kümmert sich um alle Fragen, die nicht auf regionaler Ebene geregelt werden können.
Die Trinationale Metropolregion Oberrhein (TMO) im deutsch-französisch-schweizerischen Grenzgebiet setzt sich aus dem Elsass, der Nordwestschweiz, einem Teil der Südpfalz und einem Teil von Baden zusammen. Sie hat sich zum Ziel gesetzt,
- die Ressourcen des Oberrheins als Wirtschaftsraum nachhaltig weiterzuentwickeln,
- für raumrelevante Vorhaben eine gemeinsame Raumordnungspolitik zu entwickeln,
- die Region als attraktiven Lebensraum auszugestalten und
- sich im nationalen und internationalen Wettbewerb optimal zu positionieren.
Die Struktur der TMO ist in vier Säulen gegliedert: Politik, Wissenschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft. Diese Struktur ist einmalig. Gemeinsam wurde zum Beispiel die Wissenschaftsoffensive Oberrhein aufgebaut und eine grenzüberschreitende Strategie für Klima und Energie entwickelt. Die „TMO-Strategie 2030“ definiert die gemeinsamen Ziele der TMO-Mitglieder für das aktuelle Jahrzehnt und präsentiert konkrete Vorschläge, wie diese erreicht werden können. Dabei wurden auch Synergien mit dem Vertrag von Aachen, dem INTERREG Programm Oberrhein sowie der Partnerschafts-Konzeption Baden-Württemberg & Frankreich geschaffen.
Der deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinrat (ORR, gegründet 1997) ist die Versammlung der politisch Gewählten der Oberrheinregion. Er soll die politischen Absprachen zu Fragen in Bezug auf die Grenzregion leichter machen. Außerdem gibt der ORR Impulse für neue grenzüberschreitende Initiativen. Er richtet seine Empfehlungen direkt an die regionalen und nationalen Regierungen, die Oberrheinkonferenz oder an die Europäische Union.
Die vier Eurodistrikte – Eurodistrikt Strasbourg-Ortenau, Eurodistrikt PAMINA, Eurodistrikt der Region Freiburg/Centre et Sud-Alsace und der Trinationale Eurodistrikt Basel – sind kommunale Zusammenschlüsse am Oberrhein. Auf lokaler Ebene stärken sie die Zusammenarbeit der deutschen und französischen Gemeinden, indem sie gemeinsame Entscheidungen fördern und grenzüberschreitende Projekte möglich machen. Als „europäische Pilotregionen“ kommt ihnen auch eine beratende Funktion zu.
Der Mikroprojektefonds der Partnerschafts-Konzeption
Der Mikroprojektefonds könnte auch Ihr Projekt fördern! Er richtet sich an kleine Initiativen aus allen Lebensbereichen. Wichtig ist, dass die Projekte zu den Themen der Partnerschaft passen und die Zusammenarbeit zwischen Baden-Württemberg und Frankreich stärken. Dadurch können sich viele Menschen begegnen – sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Fachleute aus beiden Ländern.
Der Fonds fördert Treffen vor Ort, digitale Austausche und neue, kreative Formate der Zusammenarbeit. Die Förderung liegt zwischen 500 und 6.000 Euro.
Wenn Sie einen Antrag stellen wollen, finden Sie Details und Rahmenbedingungen in der Förderrichtlinie und in unserem FAQ. Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter mikroprojekte-frankreich@stm.bwl.de kontaktieren. Sie können mit dem Antragsformular (PDF) zusammen mit der Anlage 1 (XLSX) beim Staatsministerium Baden-Württemberg bis spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn eine Förderung beantragen.
Fragen und Antworten zum Mikroprojektefonds
Antragsberechtigt sind Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, wie etwa eingetragene Vereine, Unternehmen und Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg und mindestens einem Partner auf französischer Seite.
Sie müssen den Antrag spätestens sechs Wochen vor Projektbeginn, also dem Zeitpunkt des ersten Vertragsschlusses, einreichen. Wir empfehlen, den Antrag schon zwölf Wochen vor Beginn einzureichen.
Füllen Sie den Antrag (DOCX) inklusive der Anlage 1 (XLSX) aus und schicken Sie uns beide Dokumente sowohl digital an mikroprojekte-frankreich@stm.bwl.de als auch unterschrieben per Post an:
Staatsministerium Baden-Württemberg
Referat 63, Stichwort Mikroprojektfonds
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
Deutschland
Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent der Projektkosten vorweisen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die beschiedene Summe des Eigenanteils auch bei einer nachträglichen Änderung der Ausgaben gleich bleibt.
Bei Bedarf können wir Unterlagen nachfordern. Wir brauchen etwa drei Wochen, um den Antrag zu prüfen.
Sie können 80 Prozent der Förderung einen Monat nach Erhalt des Förderbescheids über das Formular „Mittelabruf“ anfordern, wenn Sie das Geld innerhalb von drei Monaten ausgeben. Mit dem Formular „Rechtsbehelfsverzichtserklärung“ können Sie die Auszahlung beschleunigen. 20 Prozent der Förderung behalten wir bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises. Die beiden Formulare erhalten Sie nach einer positiven Förderzusage.
Nach Projektende müssen Sie einen Verwendungsnachweis vorlegen, der aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis, einer Belegliste und allen Belegen besteht. So können wir die Verwendung der Fördergelder nachvollziehen.
In bestimmten Fällen kann es zu einer Rückforderung bereits ausbezahlter Fördergelder kommen. Zum Beispiel dann, wenn weniger Ausgaben anfallen oder höhere Einnahmen entstehen als geplant. Außerdem kann es bei Verstoß gegen die geltenden Rechtsvorschriften zu einer Rückforderung kommen.






















