Die zum Staatsministerium gehörende Landesvertretung in Berlin bildet das Scharnier zwischen Landes- und Bundespolitik: Sie bringt baden-württembergische Anliegen auf der bundespolitischen Bühne ein und dient als Schaufenster des Landes in der Bundeshauptstadt. Der Bevollmächtigte des Landes Baden-Württemberg beim Bund, Staatssekretär Rudi Hoogvliet, vertritt von hier aus die Interessen Baden-Württembergs.
Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Als Länderkammer ist der Bundesrat das föderative Bundesorgan. Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.
Baden-Württemberg hat als eines der größten Länder genau wie Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen sechs Stimmen im Bundesrat. Insgesamt verfügen die 16 Länder über 69 Stimmen. Jedes Land ist durch Mitglieder seiner Landesregierung im Bundesrat vertreten. Der Bundesrat fasst Beschlüsse mit mindestens der Mehrheit seiner Stimmen. Die Länderkammer ist in ihrer Zusammensetzung in den letzten Jahren kontinuierlich bunter geworden. Die große Vielfalt unterschiedlichster Koalitionsregierungen in den Ländern – derzeit gibt in den 16 Landesregierungen 15 verschiedene Regierungskoalitionen – spiegelt sich dort wider. Dies ist einerseits Zeichen einer demokratischen Vielfalt, andererseits sind die im Vorfeld einer Bundesratssitzung stattfindenden Abstimmungsprozesse aufwendiger geworden.
Der sogenannte Vermittlungsausschuss kommt dann zum Zuge, wenn es im Gesetzgebungsprozess Differenzen zwischen Bundestag und Bundesrat gibt. Dem Vermittlungsausschuss gehören je 16 Mitglieder aus Bundestag und Bundesrat an. Für Baden-Württemberg ist dies Ministerpräsident Winfried Kretschmann beziehungsweise in seiner Vertretung der stellvertretende Ministerpräsident, Innenminister Thomas Strobl. Dem Vermittlungsergebnis des Ausschusses müssen sowohl der Bundestag als auch der Bundesrat zustimmen.
Auch die Beziehungen der Länder untereinander sind wichtig. Die Länder koordinieren sich hauptsächlich über die Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) und die Fachministerkonferenzen.
Die Ministerpräsidentenkonferenz ist Ausdruck des kooperativen Föderalismus in Deutschland und des föderalen Selbstbewusstseins der Länder. Außerhalb des üblichen Gesetzgebungsverfahrens beraten und entscheiden die Länder hier gemeinsam länderspezifische Fragen, die nicht im Bundestag oder Bundesrat beschlossen werden und vertreten diese gegenüber dem Bund. Auch werden aufgrund der zunehmenden Vielfalt an im Bundesrat vertretenen Regierungskoalitionen wichtige Weichenstellungen zischen Bund und Ländern politisch vorbereitet. Die Ministerpräsidentenkonferenz ist dabei kein Verfassungsorgan wie etwa der Bundesrat. Ihre Grundlage findet sich im Bundesstaatsprinzip des Grundgesetzes. Aus der eigenständigen Staatsqualität der Länder folgt auch das Recht, sich zur Bearbeitung der ihnen zugewiesenen Kompetenzen gemeinsam zu organisieren.
Die Bedeutung der MPK wurde insbesondere in der Corona-Pandemie deutlich. Um angesichts der bundesweiten Tragweite der Pandemie zu möglichst einheitlichen Maßnahmen zu kommen, haben sich Bund und Länder regelmäßig abgestimmt. Damit haben sie einen gemeinsamen Rahmen geschaffen, an dem sich die Länder bei ihren Verordnungen und Maßnahmen zum Infektionsschutz orientiert haben. Gleichzeitig konnten die Länder auf Besonderheiten vor Ort eingehen.
Der erhöhte Abstimmungsbedarf in der Pandemie zeigt sich auch in einer zahlenmäßigen Betrachtung. In der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages von 2017 bis 2021 fanden statt der regulär 16 Sitzungen mehr als 150 Sitzungen auf Ebene der Ministerpräsidenten und der Chefs der Staatskanzleien statt.
Für die Aufgabenerfüllung auf den verschiedenen Ebenen sind die Finanzbeziehungen von Bund und Ländern von zentraler Bedeutung: also einerseits die Beziehungen zwischen den Ländern untereinander und andererseits zwischen dem Bund und den Ländern. Der Länderfinanzausgleich in seiner bis Ende 2019 bestehenden Form war zwischen Geber- und Empfängerländern umstritten und wurde nach langen Verhandlungen abgeschafft. Seit 2020 erfolgt der Finanzausgleich im Wesentlichen bereits im Rahmen der Verteilung des Länderanteils an der Umsatzsteuer nach Köpfen mit Zu- und Abschlägen nach der Finanzkraft je Einwohner.
Die Bewältigung der finanziellen Folgen der Corona-Pandemie, die Folgen des Klimawandels und die Transformationsprozesse in der Wirtschaft stellen Bund und Länder vor große finanzielle Herausforderungen. Darüber hinaus haben Bund, Länder und Kommunen immense Investitions- und Finanzierungsbedarfe, etwa bei der Digitalisierung, Bildung und Forschung. Aber auch bei Ausbau und Sanierung der Verkehrswege, dem demographischen Wandel und im Bereich des Gesundheitswesens.
Die seit 2020 voll geltende Schuldenbremse engt die finanziellen Spielräume der Länder weiter ein. Außerdem haben die Länder nur sehr wenig Handlungsspielraum auf der Einnahmeseite. Denn sie können nahezu keine eigenen Steuern erheben. Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewältigung dieser Zukunftsaufgaben ist aber eine angemessene finanzielle Ausstattung der Länder und Kommunen unabdingbar. Die Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ab 2020 kann daher für die Länder nur ein erster Schritt sein.
Baden-Württemberg setzt sich gemeinsam mit anderen Ländern dafür ein, dass der Bund wieder zu dem von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes vorgesehenen Weg zur Finanzierung der jeweiligen Aufgaben von Bund und Ländern zurückkehrt: Das Grundgesetz sieht in Artikel 106 Absatz 3 vor, den Ländern und Kommunen einen auskömmlichen Anteil am gemeinsamen Steueraufkommen zur Bewältigung ihrer durch die Verfassung zugewiesenen Aufgaben zuzubilligen Das bedeutet, dass sich der signifikante Aufgabenzuwachs bei Ländern und Kommunen auch in der Steuerverteilung deutlich abbilden muss.
Darüber hinaus setzt sich Baden-Württemberg dafür ein, die Gesetzgebungszuständigkeit für diejenigen Steuern, die den Ländern respektive den Kommunen vollständig zustehen, wie etwa die Erbschaftssteuer, auch vollständig auf die Länder zu übertragen. Zusätzlich soll den Ländern ein Spielraum eröffnet werden, die Höhe der Einnahmen bei aufkommensstarken Gemeinschaftssteuern, wie Einkommen- und Körperschaftsteuer, durch Zu- und Abschläge zumindest teilweise in eigener Verantwortung bestimmen zu können.
Um die anstehenden Herausforderungen bestmöglich zu bewältigen, setzt sich Baden-Württemberg für eine Stärkung des Föderalismus im Rahmen einer dritten Föderalismuskommission unter Einbeziehung der Landtage ein. Der Föderalismus bietet den Vorteil flexibler Strukturen, die auf die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger zugeschnitten sind. Was sich vorwiegend örtlich oder im engen regionalen Umkreis auswirkt, soll wieder in Landeskompetenz gegeben werden. Vor allem geht es um eine klare Zuständigkeit der verschiedenen Ebenen und damit um mehr Transparenz. Die Föderalismuskommission soll intransparente Verflechtungen von Verantwortlichkeiten sowie der Aufgaben-, Einnahmen und Ausgabenverteilung zwischen den föderalen Ebenen auflösen.