Die Landesverfassung weist dem Ministerpräsidenten eine herausragende Stellung zu: Er bestimmt die Richtlinien der Politik, führt den Vorsitz in der Regierung und leitet ihre Geschäfte. Die Koordination der Regierungsarbeit ist eine zentrale Aufgabe des Staatsministeriums.
Unter Leitung des Ministerpräsidenten kommt die Landesregierung in der Regel wöchentlich zu einer Kabinettssitzung zusammen. Der Ministerrat berät und beschließt Gesetzentwürfe und Initiativen, Verordnungen und Erlasse. Er trifft wichtige politische Entscheidungen und stellt die Weichen für künftige Entwicklungen zum Wohl des Landes.
Unter Vorsitz des Staatsministers und Chefs der Staatskanzlei werden die Sitzungen des Ministerrats durch die Vorkonferenz der Ministerialdirektoren der Ressorts vorbereitet.
Das Staatsministerium plant als Regierungszentrale die Grundzüge der Politik und berät den Regierungschef. Es organisiert die Zusammenarbeit mit dem Landtag und stellt die Arbeit der Landesregierung gegenüber der Öffentlichkeit dar.