Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Hier finden die Erklärung zur Barrierefreiheit für die Webseite des Staatsministeriums Baden-Württemberg.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Schwarze Piktogramme einer stehenden Person und einer Person im Rollstuhl auf gelbem Hintergrund.

Die Erklärung zur Barrierefreiheit steht auch in Leichter Sprache zur Verfügung

Das Staatsministerium Baden-Württemberg ist bemüht, seine Internetseite in Einklang mit Paragraf 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite https://stm.baden-wuerttemberg.de.

1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Internetseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

2. Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG:

  • Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden
  • Teilweise Dokumente, die seit dem 23. September 2018 eingestellt wurden
  • Videos: Diese haben oft nur einen und teilweise keinen Untertitel.
  • Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
  • Automatisch generierte PDF-Dateien, die auf der Webseite über den Button „PDF speichern“ heruntergeladen werden können.
  • Verlinkungen zu externen Dokumenten oder Webseiten außerhalb dieses Internetauftritts können auf nicht barrierefreie Inhalte führen.
  • Syntaxanalyse (9.4.1.1 nach Norm EN 301549)

Wir arbeiten an der barrierefreien Umsetzung der oben aufgeführten Inhalte und setzen die Regelungen des L-BGG kontinuierlich um.

b) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften:

  • Dokumente, die vor dem 23. September 2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.

3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 1. Oktober 2020 erstellt.

Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).

Die Erklärung wurde zuletzt am 17.12.2025 überprüft.

4. Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit unserer Website auffallen, können Sie uns diese gerne mitteilen:

Staatsministerium Baden-Württemberg
Pressestelle der Landesregierung
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart

Telefon: 0711 / 2153-0
Fax: 0711 / 2153-340
internet@stm.bwl.de

5. Schlichtungsverfahren

Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.

Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden.

Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:

Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/

Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.