Protokoll und Konsulatswesen

Das Land repräsentieren

Ob Staatsbesuche, Konferenzen oder Empfänge – für offizielle und repräsentative Anlässe ist das Protokoll der Landesregierung verantwortlich.

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Antrittsbesuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier in Baden-Württemberg
Ministerpräsident Winfried Kretschmann (r.) und Bundeskanzler Olaf Scholz (l.) auf der Terrasse der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Polizeimotorräder bei der Ankunft des Bundespräsidenten am Flughafen
Besuch von Prinz William und Catherine, Herzog und Herzogin von Cambridge in Heidelberg
Neujahrsempfang der Landesregierung im Neuen Schloss
Besuch von Papst Benedikt XVI. in Baden-Württemberg
Informations- und Begegnungsreise des Bundespräsidenten mit dem Diplomatischen Korps in Südbaden

Das im Staatsministerium angesiedelte Protokoll ist für alle Fragen der Repräsentation der Landesregierung zuständig – also von Staatsbesuchen, Diplomatenbesuchen, nationalen und internationalen Konferenzen, über Fest- und Trauerakte, Jubiläen, Gedenkveranstaltungen oder Staatsakte bis hin zu Beflaggungsanordnungen.

Staatsbesuche

Staatsbesuche sind die höchste Form des Austauschs zwischen zwei Ländern. Sie sollen die Beziehungen zwischen zwei Ländern festigen und den politischen, wirtschaftlichen, und kulturellen Austausch fördern.

Staatsbesuche mit allen protokollarischen Ehren setzen die Einladung eines Staatsoberhaupts durch den Bundespräsidenten voraus und beginnen in der Regel in Berlin. Nach dem offiziellen Programm in der Bundeshauptstadt besucht das Staatsoberhaupt mit seiner Delegation, die bis zu 100 Personen umfassen kann, ein oder zwei Bundesländer. Das Programm eines Staatsbesuchs umfasst in der Regel vor allem offizielle Gespräche und Begegnungen zu politischen und wirtschaftlichen Fragen.

Elemente des staatlichen Protokolls sind die Verwendung staatlicher Symbole wie die Beflaggung, der rote Teppich, die Ehreneskorte der Landespolizei sowie die Eskortierung des Wagens des Gastfahrzeuges mit bis zu 15 Polizeimotorrädern. Dem Gast werden durch diese Gesten höchste staatliche Ehren zu teil.

Neben den Staatsbesuchen, die in Baden-Württemberg ein bis zwei Mal im Jahr stattfinden, sind eine Reihe weiterer offizieller Besuchsformate häufiger: zum Beispiel offizielle Arbeitsbesuche durch den Regierungschef oder durch Fachminister eines Landes, internationale Konferenzen oder die Kontakte zu den Repräsentanten europäischer Nachbarregionen oder auch der Schweizer Kantone.

Protokollarische Veranstaltungen der Landesregierung

Das Protokoll der Landesregierung betreut offizielle Besuche, Arbeits- und Terminbesuche. Die Zuständigkeit reicht von der Planung und Festlegung von Besuchs- und Reiseterminen über die Organisation der Programme bis hin zur Gewährleistung eines reibungslosen Ablaufs. Zu den weiteren Aufgaben gehört die Ausrichtung von Veranstaltungen, Empfängen und Essen. Grundsätzlich finden protokollarische Veranstaltungen der Landesregierung in landeseigenen Repräsentationsgebäuden statt – zum Beispiel im Neuen Schloss in Stuttgart oder im Residenzschloss in Ludwigsburg.

Diplomatisches und Konsularisches Korps

Durch die internationale Ausrichtung des Landes Baden-Württemberg empfängt die Landesregierung regelmäßig Vertreterinnen und Vertreter des Diplomatischen und Konsularischen Korps zu Gesprächen, Empfängen oder Amtsantritten.

Dem Diplomatischen Korps gehören die ausländischen Botschafterinnen und Botschafter sowie die Leiterinnen und Leiter der in Deutschland vertretenen internationalen Organisationen an, die in der Bundeshauptstadt ansässig sind. Daneben gibt es in Baden-Württemberg das sogenannte Konsularische Korps. Dieses besteht zum einen aus Berufsdiplomaten, den Generalkonsulinnen und -konsuln. Generalkonsulate und Konsulate haben im Gegensatz zu Botschaften einen regional begrenzten Amtsbezirk. Zum anderen sind rund 60 Staaten in Baden-Württemberg durch ehrenamtliche Honorarkonsulinnen und -konsuln vertreten. Das Protokoll des Staatsministeriums ist Hauptansprechpartner des in Baden-Württemberg ansässigen Konsularischen Korps.

Beflaggung

Eine Aufgabe des Protokolls ist es auch, die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes zu steuern. Festgelegte Beflaggungstage sind:

  • Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar)
  • Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (11. März)
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Europatag (9. Mai)
  • Jahrestag der Verkündigung des Grundgesetzes (23. Mai)
  • Jahrestag des 17. Juni 1953
  • Jahrestag des 20. Juli 1944
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent)
  • Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag
  • Tag der Wahl zum Europäischen Parlament

Am Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (27. Januar), dem Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (11. März) und am Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent) wird halbmast beflaggt.

Darüber hinaus kann der Ministerpräsident aus besonderen Anlässen die Beflaggung der Dienstgebäude des Landes anordnen, etwa bei Staatsbesuchen, an besonderen Jahrestagen mit starkem symbolischem Charakter oder bei den Wahlen zum Landtag von Baden-Württemberg. Daneben kann der Ministerpräsident auch Trauerbeflaggung anordnen, zum Beispiel zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten oder besonderen Unglücksfällen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei regionalen politischen oder nichtpolitischen Anlässen auch regional begrenzt beflaggt werden. Die Kommunen werden von den Beflaggungsanordnungen des Landes nicht berührt und handeln bei der Beflaggung selbstständig. Einige Dienstgebäude der obersten Landesbehörden – etwa das Staatsministerium oder auch das Neue Schloss in Stuttgart als „gute Stube des Landes“ – sind täglich beflaggt.