„Mit der Verlängerung der Zuweisungsdauer sowie der Dauer der Zulassung privater Rundfunkveranstalter von jeweils acht auf zehn Jahre wollen wir die Rundfunklandschaft in Baden-Württemberg stärken, indem wir die bislang sehr strikten Regelungen denen in anderen Bundesländern angleichen“, sagte die Ministerin im Staatsministerium Silke Krebs.
Der Ministerrat hat in seiner aktuellen Sitzung den Gesetzentwurf für eine entsprechende Änderung des Landesmediengesetzes beschlossen, über den nun der Landtag entscheiden muss. In der Vergangenheit habe sich ein neuer Radio- oder Fernsehanbieter bei gutem Verlauf durchaus innerhalb von acht Jahren am Markt etablieren können. In den letzten Jahren seien die Rahmenbedingungen jedoch deutlich schwieriger geworden – vor allem durch das Entstehen neuer Übertragungswege für Rundfunk infolge der Digitalisierung oder die Konkurrenz durch digitale Trägermedien und das Internet. Die Verlängerung der Zuweisungsdauer um zwei Jahre biete den Rundfunkveranstaltern ein höheres Maß an Planungs- und Investitionssicherheit und steigere damit auch die Attraktivität eines Sendeplatzes in Baden-Württemberg, erklärte Silke Krebs.
„Gleichzeitig fördert die regelmäßige Neuausschreibung von Übertragungskapazitäten nach zehn Jahren einen lebendigen Wettbewerb zwischen lizenzierten Rundfunkveranstaltern und etwaigen Neuinteressenten um einen Sendeplatz und hilft damit, eine qualitativ hochwertige und vielfältige Rundfunklandschaft in Baden-Württemberg zu sichern“, so die Ministerin. Neben der Änderung des Landesmediengesetzes dient der vom Ministerrat verabschiedete Gesetzentwurf auch der Umsetzung des im Juli unterzeichneten novellierten Staatsvertrags über den Südwestrundfunk in Landesrecht. Die Beschlussfassung der Landtage von Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz ist noch für dieses Jahr vorgesehen, damit der neue Staatsvertrag am 1. Januar 2014 in Kraft treten kann.