Der Strategiedialog Landwirtschaft ist eine Plattform zur Vernetzung, zum Austausch und zum gemeinsamen Arbeiten an Lösungsansätzen. Nach der Auftaktveranstaltung haben die fünf Themengruppen ihre Arbeit aufgenommen.
Nach der Auftaktveranstaltung zum Strategiedialog Landwirtschaft haben sich am 23. September 2022 alle fünf Arbeitsgruppen zu ihren konstituierenden Sitzungen getroffen. In den ersten Sitzungen ging es zunächst vor allem um die konkrete Themenausrichtung und Zielsetzungen der jeweiligen Arbeitsgruppen. Inzwischen haben weitere Sitzungen stattgefunden. Wir berichten hier fortlaufend über die Treffen, die Arbeit und die Ergebnisse der einzelnen Arbeitsgruppen.
Arbeitsgruppe 1 „Weiterentwicklung regionaler, nachhaltiger und resilienter Wertschöpfungsketten“
Für die Arbeitsgruppe 1 „Weiterentwicklung regionaler, nachhaltiger und resilienter Wertschöpfungsketten“ ist das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz verantwortlich.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich zunächst über ihre Erwartungen an den Strategiedialog und die Zusammenarbeit in der Arbeitsgruppe sowie Möglichkeiten des eigenen Beitrags zu den Zielen des Strategiedialogs ausgetauscht.
Die Erwartungen der Mitglieder der Arbeitsgruppe sind:
- Anhand von Beispielen bestimmte regionalen Wertschöpfungsketten analysieren.
- Schwerpunkte setzen und Maßnahmen priorisieren.
- Visionen und Lösungsansätze für Betriebe in der Wertschöpfungskette entwickeln.
- Hürden in der Direktvermarktung identifizieren und diese, wenn möglich, abbauen.
- Die Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollten skalierbar sein.
- In Baden-Württemberg bestehen bereits viele gute Voraussetzungen und Strukturen für regionale Wertschöpfungsketten, die in den letzten Jahrzehnten aufgebaut wurden. Die Arbeitsgruppe soll und kann dazu beitragen, weiter in die Umsetzung zu kommen.
Die Arbeitsgruppe möchte auch mit der Gastronomie, Logistikern, Verbraucherinnen und Verbrauchern und dem Naturkostfachhandel sowie dem Kultusministerium in Sachen Ernährungsbildung in Schulen ins Gespräch kommen.
Zunächst steht in der Arbeitsgruppe die Beschreibung der Ist-Situation und die Identifikation der aktuellen Probleme in den jeweiligen Stufen der Wertschöpfungskette auf der Agenda. Weiter möchte die Arbeitsgruppe bestehende Wertschöpfungsketten analysieren und Erfolgsfaktoren herausarbeiten. Dabei möchte sie auch Best-Practice-Beispiele betrachten. Letztlich wird es darum gehen innerhalb der Gruppe Lösungsvorschläge zu erarbeiten und passende Instrumente zu benennen.
1. Ziele und Inhalte des Treffens:
- Auftrag und Ziele der Arbeitsgruppe „Weiterentwicklung regionaler, nachhaltiger und resilienter Wertschöpfungsketten“ sind klar definiert.
- Auf der Basis dieser Zielsetzung sind die wichtigsten Fragestellungen für den Strategiedialog benannt und den einzelnen Arbeitstreffen grob zugeordnet.
- Vereinbarungen für die Gestaltung der weiteren Treffen inklusive Ergebnisdokumentation sind getroffen. Die Termine aller Treffen sind festgelegt.
- Um eine Basis zu schaffen, sind die wichtigsten gelingenden und die wichtigsten kritischen Punkte in den Wertschöpfungsketten und den Rahmenbedingungen definiert.
2. Fragestellungen der Arbeitsgruppe 1 im Rahmen des Strategiedialogs:
In den kommenden Sitzungen wird die Arbeitsgruppe eine Schwachstellenanalyse bestehender Wertschöpfungsketten (WSK) entwickeln und davon abgeleitet Handlungsempfehlungen hinsichtlich dazu erforderlicher Strukturen, Kommunikation und Qualitätsstandards und möglicher Lösungsansätze beraten.
Eine erste Standortbestimmung zu regionalen Wertschöpfungsketten (was funktioniert bereits gut und wo sind Hemmnisse und Grenzen?) fand bereits statt.
3. Organisatorisches:
Die Arbeitsgruppe wird sich in 2023 pro Quartal einmal treffen. Die Abschlussberatungen der Arbeitsgruppe1 finden im ersten Quartal 2024 statt. Die Sitzungen finden soweit möglich in Präsenz im Großraum Stuttgart statt.
Folgende Oberthemen pro Arbeitstreffen sind geplant:
- Q1/2023: Stärken und Schwächen für die WSK der wichtigsten Produktgruppen
- Q2/2023: Erfolgsfaktoren für regionale, nachhaltige und resiliente WSK und Erarbeitung von Lösungsvorschlägen
- Q3/2023: Marktpotential, Wirtschaftlichkeit, unterschiedliche Absatzwege
- Q4/2023: Verbraucherkommunikation
- Q1/2024: Bündelung/Konsolidierung der Handlungsempfehlungen
1. Ziele und Inhalte des Treffens:
- Die Ergebnisse des Bürgerforums werden von DIALOG BASIS vorgestellt. Die Sichtweise der Bürgerinnen und Bürger ist im Kern verstanden und fließt in die weiteren Diskussionen ein.
- Für die wichtigsten Produktgruppen sind die Wertschöpfungsketten in ihrem Ist-Zustand dargestellt. Stärken und Schwächen sowie Maßnahmen zur Überwindung der Schwächen sind herausgearbeitet.
- Die wichtigsten Zielkonflikte, die beim Ausbau von regionalen, nachhaltigen und resilienten Wertschöpfungsketten entstehen können, sind benannt.
- Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben die bisherige Form der Zusammenarbeit reflektiert und die Struktur der weiteren Treffen überprüft.
2. Analyse der produktbezogenen Wertschöpfungsketten:
Für folgende Wertschöpfungsketten wurden von den Teilnehmern der Arbeitsgruppe Stärken, Schwächen, zukünftige Maßnahmen und mögliche Beiträge erarbeitet:
- Gemüse, Obst, Kartoffeln (inklusive Streuobst)
- Konsumgetreide, Getreideerzeugnisse, Leguminosen (ohne Futtergetreide)
- Fleisch, Fleischerzeugnisse
- Eier
- Milch, Milchprodukte
Erste Zielkonflikte wurden angesprochen.
Die Arbeitsgruppe konzentriert sich auf Wertschöpfungsketten für Lebensmittel. Stoffliche bzw. energetische Wertschöpfungsketten der Landwirtschaft werden bis auf weiteres nicht betrachtet.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind mit dem Verlauf der Diskussionen und Veranstaltungen im Rahmen der Arbeitsgruppe 1 einverstanden. Die bisherige Arbeitsweise, die Vor- und Nachbereitung und der organisatorische Rahmen können so fortgeführt werden.
3. Ausblick:
Die erarbeiteten Ergebnisse für die oben genannten Wertschöpfungsketten werden in Berichtsform gebündelt und im Verlauf des Strategiedialogs stetig fortgeschrieben und weiterentwickelt. Dies dient als Basis für einen späteren Abschlussbericht. Im nächsten Treffen der Arbeitsgruppe 1 wird weiter an die bisher erarbeiteten Maßnahmen, Schwachstellen und Erfolgsfaktoren der betrachteten Wertschöpfungsketten angeknüpft. Die bisher benannten Zielkonflikte werden weiter konkretisiert und mögliche Lösungen erarbeitet.
Da in den bisherigen Diskussionen die Qualitätsprogramme des Landes (QZBW und BIOZBW) eine zentrale Rolle spielten, ist es für eine Weiterführung der Arbeitsgruppe wichtig, alle Arbeitsgruppen-Teilnehmer umfassend zum aktuellen Stand der Qualitätsprogramme und den geplanten Weiterentwicklungen zu informieren. Hierzu wird ein extra online-Termin angeboten. Die Teilnahme an dieser Info-Veranstaltung wird auch anderen Arbeitsgruppen im Strategiedialog angeboten.
1. Ziele und Inhalte des Treffens:
- Basierend auf den Ergebnissen des letzten Treffens und mit dem Ziel, die Stärken der Wertschöpfungsketten (WSK) zu unterstützen und die Schwächen zu überwinden, werden die Handlungsempfehlungen und Selbstverpflichtungen konkretisiert, sowohl für die wichtigsten Produktgruppen als auch in übergeordneter Betrachtung.
- Die für alle Wertschöpfungsketten geltenden Erfolgsfaktoren/Maßnahmenpakete sind herausgearbeitet. Die wichtigsten Auswirkungen und Zielkonflikte sind benannt.
- Die Arbeitsgruppe 1 hat verbindliche Vereinbarungen zur Dokumentation der bis hierher entwickelten Ergebnisse getroffen. Sie schließt diese erste inhaltliche Etappe damit ab und ist bereit für den Fokus auf Marktpotenziale und Absatzwege beim nächsten Treffen.
2. Handlungsempfehlungen auf Ebene der produktbezogenen Wertschöpfungsketten:
Für folgende Wertschöpfungsketten wurden von den Teilnehmern der Arbeitsgruppe Handlungsempfehlungen erarbeitet:
- Gemüse, Obst, Kartoffeln
- Konsumgetreide, Getreideerzeugnisse, Leguminosen (ohne Futtergetreide)
- Fleisch, Fleischerzeugnisse
- Eier
Handlungsempfehlungen für die Wertschöpfungsketten Milch, Milchprodukte werden bis zur nächsten Sitzung der Arbeitsgruppe im Umlaufverfahren per Email bearbeitet.
3. Übergeordnete Handlungsempfehlungen:
Aus den empfohlenen Maßnahmen auf Ebene der verschiedenen Wertschöpfungsketten haben sich übergeordnete Maßnahmen, die für alle Wertschöpfungsketten gleichermaßen unterstützend wirken, herauskristallisiert. Teilweise wurden diese Maßnahmen direkt während der Sitzung besprochen und teilweise in eine der kommenden Sitzungen vertagt, wo diese thematisch besser passen und detaillierter besprochen werden können.
4. Ausblick:
Die erarbeiteten Ergebnisse für die oben genannten Wertschöpfungsketten werden in Berichtsform gebündelt und im Verlauf des Strategiedialogs stetig fortgeschrieben und weiterentwickelt. Dies dient als Basis für einen späteren Abschlussbericht. Im nächsten Treffen der Arbeitsgruppe 1 wird die Bedeutung und Optimierung von Verbraucherkommunikation, Qualitätsstandards und Siegeln im Vordergrund der Diskussionen stehen.
1. Ziele und Inhalte des Treffens
- Die Arbeitsgruppe 1 hat den aktuellen Stand der Ergebnisse und der Dokumentation in den Blick genommen und Vereinbarungen für den weiteren Prozess getroffen.
- Mit dem Blick auf Verbraucherkommunikation und Imageförderung der Landwirtschaft, sind die wichtigsten Botschaften, die bei Verbraucherinnen und Verbrauchern ankommen sollen, definiert.
- Es wurde geprüft, ob und durch welche Maßnahmen und Selbstverpflichtungen die Stärkung des Gemeinschaftsmarketings und der Qualitätsprogramme des Landes zur Vermittlung dieser Botschaften und damit zu einer Unterstützung regionaler Wertschöpfungsketten beitragen kann.
- Darüber hinaus sind Maßnahmen und Selbstverpflichtungen formuliert, die zu einer wirksamen Verbraucherkommunikation und Imageförderung maßgeblich beitragen können.
2. Verbraucherkommunikation und Imageförderung regionaler Wertschöpfungsketten: Zielgruppen und Botschaften
Für folgende Zielgruppen wurden von den Teilnehmern der Arbeitsgruppe Botschaften und Maßnahmen erarbeitet:
- Kinder und Jugendliche
- Außer-Haus-Verpflegung (AHV)
- Lebensmitteleinzelhandel (LEH)
- Regionen außerhalb Baden-Württembergs („Made in BW“)
3. Ausblick:
Die erarbeiteten Ergebnisse für die bereits diskutierten Wertschöpfungsketten und übergeordneten Bereiche werden in Berichtsform gebündelt und im Verlauf des Strategiedialogs stetig fortgeschrieben und weiterentwickelt. Dies dient als Basis für einen späteren Abschlussbericht. Im nächsten Treffen der Arbeitsgruppe 1 werden die Themen Marktpotentiale, Wirtschaftlichkeit, Vertragsgestaltung und unterschiedliche Absatzwege im Vordergrund stehen.
Arbeitsgruppe 2 „Biodiversitätsfördernde Produktion vom Acker bis zur Verpackung sichtbar machen“
Auch für die Arbeitsgruppe 2 „Biodiversitätsfördernde Produktion vom Acker bis zur Verpackung sichtbar machen“ hat das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Federführung übernommen.
In der ersten Sitzung ging es zunächst um eine Bestandsaufnahme zum Thema biodiversitätsfördernde Produktion anhand von Best-Practice Beispielen aus dem Bund und der Teilnehmenden.
Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben folgende Themenschwerpunkte für die nächsten Sitzungen vorgeschlagen:
- Verbraucherinnen und Verbraucher: Bedarfe und Kommunikation
- Biodiversität-Begriffsbestimmung
- Best-Practice: Warum funktioniert manches nicht? Was und wie skalierbar?
- Verbrauchermotivation
- Potentielle Nachfrage nach „Mehrwertprodukten“
- Biodiversität in welchem Rahmen?
Ziele und Inhalte des Treffens:
- Auftrag und Ziele der Arbeitsgruppe 2 „Biodiversitätsfördernde Produktion vom Acker bis zur Verpackung sichtbar machen“ sind klar definiert. Es besteht Transparenz zu den Rollen aller Beteiligten und der groben Gliederung der Arbeitstreffen.
- Ein gemeinsames Verständnis für biodiversitätsfördernde Produktion ist geschaffen. Die wichtigsten Kriterien sind benannt.
- Mit Blick auf bestehende Qualitätsprogramme und Labels werden die Erfolgsfaktoren für wirksames Labelling definiert. Eine erste Einschätzung, ob es der Einführung zusätzlicher Labels bedarf, ist getroffen.
Weitere Termine und Schwerpunkte der Arbeitsgruppe 2:
- Q1/2023 Produktion und Vermarktung
- Q2/2023 Zwischenhandel und Logistik
- Q3/2023 Handel/AHV und Kennzeichnung
- Q4/2023 Konsument und Kommunikation
- Q1/2024 Abschlussbericht
Ergebnisse:
- Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses zu biodiversitätsfördernder Produktion und den wichtigsten Kriterien für biodiversitätsfördernde Produktion entlang der Wertschöpfungskette.
- Ein zusätzliches Biodiversitätslabel ist nicht erforderlich.
- Stattdessen Aufwertung bestehender Labels durch biodiversitätsfördernde Kriterien und Einbindung in bestehenden Zertifizierungsverfahren.
- Strategien der Sichtbarmachung im Fokus behalten.
Ziele und Inhalte des Treffens:
- Die Ergebnisse des Bürgerforums fließen in die weiteren Diskussionen ein.
- Die Arbeitsgruppe hat sich positioniert, ob und wie biodiversitätsfördernde Leistungen in Produktionsbetrieben wirtschaftlich und integrierbar sind. Die dafür erforderlichen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen sind definiert.
- Sie hat außerdem eine klare Haltung zu der Frage entwickelt, ob biodiversitätsfördernde Leistungen auf freiwilliger Basis oder über gesetzliche Vorgaben realisiert werden sollten.
Ergebnisse:
- Die für die Arbeit der Arbeitsgruppe 2 relevanten Ergebnisse des Bürgerforums wurden aufgenommen und fließen in die weiteren Diskussionen ein.
- Erarbeitung eines gemeinsamen Verständnisses und von Vorschlägen, wie biodiversitätsfördernde Leistungen in Produktionsbetrieben wirtschaftlich und integrierbar sind. Hierbei wurden insbesondere Einzelmaßnahmen, die Erfassung und Messbarkeit von Biodiversitätsmaßnahmen, Innovationen der Landwirtschaft, die Beratung, Ausbildung und Fortbildung der Landwirtinnen und Landwirte sowie der Erhalt und der Ausbau funktionierender Strukturen erörtert.
- Als erforderliche Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Produktionsbetriebe wurden vor allem die Bereiche Forschung, Bildung, Freiwilligkeit/keine Verbote, höhere Priorisierung von Biodiversität und Landwirtschaft in der Gesellschaft, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit der Maßnahmen, Nachhaltigkeitsindices, Anpassung der Handelsnormen, angepasste Agrarpolitik und Planungssicherheit für die Landwirtinnen und Landwirte definiert.
- Als Beiträge der Produktionsbetriebe zum Biodiversitätserhalt wurde die Beibehaltung und die Stärkung des internen fachlichen Erfahrungsaustauschs, der externen Kommunikation zum Verbraucher, die Verlässlichkeit der Umsetzung durch die landwirtschaftlichen Produktionsbetriebe, die Bildung von Kooperationen und das Wagen von Veränderungen im landwirtschaftlichen Betrieb herausgearbeitet.
- Es wurde gemeinsam festgehalten, dass die Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen auf freiwilliger Basis erfolgen muss UND gleichzeitig gesetzliche Vorgaben vorhanden sein müssen, welche die Rahmenbedingungen und Standards biodiversitätsfördernder Produktion festlegen.
- Ganz wichtig ist den Arbeitsgruppen-Teilnehmern, dass ein besonderer Fokus auf die Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion gelegt werden muss.
Ziele und Inhalte des Treffens:
- Die bereits erarbeiteten Handlungsempfehlungen für die Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion sind strukturiert und pointiert zusammengefasst.
- Für Verarbeitung, Handwerk, Zwischenhandel und Logistik sind Handlungsempfehlungen und Selbstverpflichtungen definiert.
- Vereinbarungen zur Dokumentation sind getroffen. Damit ist eine Basis für ein lebendiges Ergebnispapier geschaffen, welches beim letzten AG-Treffen finalisiert wird.
Ergebnisse:
1. Herausarbeitung der Adressaten, für welche die biodiversitätsfördernde Produktion vom Acker bis zur Verpackung sichtbar gemacht werden?
- Verbraucherinnen und Verbraucher (mit dem Ziel, Nutzen zu kommunizieren)
- Wählerinnen und Wähler (mit dem Ziel, ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu kommunizieren)
- Politik (mit dem Ziel, inhaltliche Aspekte und Umsetzbarkeit der Biodiversität zu kommunizieren)
- Landwirtschaft, Lebensmittelverarbeitung, Handel, Außer-Haus-Verpflegung (alle Sektoren der Wertschöpfungskette)
- Öffentlichkeit, Gesellschaft (mit dem Ziel, Symbole zielführend einzusetzen).
2. Herausarbeitung von Maßnahmen zur Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion vom Acker bis zur Verpackung:
- Die Einführung eines eigenständigen Biodiversitäts-Labels wird nicht empfohlen.
- Biodiversitätskriterien sollen in vorhandene Labels integriert werden.
- Einführung eines Biodiversitätsindexes (im Rahmen des von der EU noch zu entwickelten Nachhaltigkeitsindexes)
- Das Thema Biodiversität sollte in die landwirtschaftliche Ausbildung fest integriert werden (Lehrplananpassung)
- Angemessene Preise für biodiversitätsfördernde Produkte vereinbaren (Biodiversitätsleistungen honorieren)
- Kontrollen optimieren: Synergien schaffen, bestehende Systeme nutzen, Anerkennung von Vorleistungen, keine Doppellungen
- Die Kleinstruktur der Landwirtschaft intensiver fördern: Fördermaßnahmen anpassen, neue Förderpakete schaffen (Förderung der Kleinstruktur in Kombination mit Ökolandbau)
- Flächenverbrauch eindämmen: Produktionsintegrierte Kompensationsmaßnahmen (PIK) einsetzen und in der Fläche biodiversitätsfördernde Produktion erhalten
- Ernährungssicherheit und Ernährungssouveränität sicherstellen: auf Basis inländischer Erzeugung
- Integration der Themen "Erhalt natürlicher Ressourcen" und "Biodiversität" in die schulische Bildung: Aufnahme in die Lehrpläne und Praxis in der Landwirtschaft
- Implementierung eines Leitnarratives zur Biodiversität (dies betrifft alle Ebenen)
- Erhalt der Biodiversität als Ziel im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz verankern (§ 2 LLG)
- Modellbetriebe und Leuchttürme sichtbar machen in Beratung, Bildung und im landwirtschaftlichen Netzwerk
- Marketingkampagnen zu biodiversitätsfreundlichen Produkten durch eine Koordinierungsstelle (kartellrechtskonform)
- Intensivierung der Kommunikation zwischen Landwirtschaft und Naturschutz durch Dialogforen, Vorträgen und Workshops
- Patenschaften für Biodiversitätsmaßnahmen
Nächstes Arbeitstreffen:
Das nächste Arbeitstreffen findet am 14. Juli 2023 im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im großen Sitzungssaal, Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart statt.
Ziele und Inhalte des Treffens
Für Zwischenhandel, Logistik und Lebensmitteleinzelhandel sollen Maßnahmen zur Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion definiert sowie entsprechende Selbstverpflichtungen herausgearbeitet werden.
Ergebnisse:
Herausarbeitung von Grundvoraussetzungen einer biodiversitätsfördernden Produktion für deren Sichtbarmachung
- Vorhandene Biodiversitätsmaßnahmen (Art und Form heterogen) sollen genutzt werden.
- Für diese muss ein Biodiversitätsbewertungsrahmen zugrunde liegen.
- Die Wirksamkeit der Biodiversitätsmaßnahmen wird vorausgesetzt (= ist Voraussetzung).
- Transparenz möglich über bestehende Siegel oder Label → aber nicht zwingend, da auch kleine Betriebe ohne Zertifizierungssystem auf eine biodiversitätsfördernde Produktion hinweisen dürfen sollen (zum Beispiel Verkauf im eigenen Hofladen).
Herausarbeitung von Maßnahmen für die Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produktion vom Acker bis zur Verpackung (Schwerpunkt der Besprechung: Logistik und Handel):
- Im Lebensmitteleinzelhandel könnten Produkte aus biodiversitätsfördernder Produktion nicht nur auf dem Produkt oder der Verpackung, sondern auch im Markt auf unterschiedliche Art sichtbar gemacht und beworben werden, z. B. durch QR-Codes, digitale Webcams, VR-Brillen, Social Media, Short Clips, Informationsbroschüren zu den Erzeugerinnen und Erzeugern.
- Die Gründe für höhere Preise für biodiversitätsfördernde Produkte sollten den Konsumentinnen und Konsumenten in ansprechender Weise kommuniziert werden.
- Die Platzierung von Produkten im Markt und die Anordnung im Regal spielen für die Sichtbarkeit für Verbraucherinnen und Verbrauchern eine entscheidende Rolle. Hier kann eine prominente Platzierung und dauerhafte Präsenz die Sichtbarkeit von Biodiversitätsprodukten deutlich erhöhen.
- Kenntnisse zu biodiversitätsfördernder Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte sowie Kenntnisse bezüglich Biodiversität und Landwirtschaft könnten zur Bewusstseinsbildung beitragen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und verantwortliche Personen entlang der Wertschöpfungskette könnten beispielsweise durch Fortbildungen, Schulungen oder Betriebsbesichtigungen sensibilisiert werden.
- Im Rahmen einer Bildungsoffensive des Landes sollten Lehrpläne dahingehend angepasst werden, dass Kenntnisse über biodiversitätsfördernde, landwirtschaftliche Produktion vermittelt werden.
- Vorhandene Siegel und Labels, die Biodiversitätskriterien beinhalten, sollten erklärt und erläutert werden und ihren Mehrwert klar kommunizieren.
- Die Transparenz der Herkunft biodiversitätsfördernder Produkte sollte über die gesamte Wertschöpfungskette geschaffen werden. Hier sollte der Grundsatz gelten: so lokal und persönlich wie möglich.
- Gesicherte Abnahmeverträge für biodiversitätsfördernde Produkte sowie die Schaffung von neuen Handelsklassen, die zum Beispiel auch biodiversitätsbedingte Qualitätsabweichungen berücksichtigen.
- Die biodiversitätsfreundliche Gestaltung der Außenflächen von Orten, an denen biodiversitätsfördernde Produkte erzeugt, verarbeitet, vermarktet, verkauft und konsumiert werden, könnte als Biodiversitäts- und Werbemaßnahme genutzt werden.
- Werbemaßnahmen könnten in der gesamten Wertschöpfungskette stattfinden. Dazu könnten beispielsweise Biodiversitätskampagnen, Aktionswochen oder ein Tag der Biodiversität bzw. des Artenschutzes erheblich zur Sichtbarmachung biodiversitätsfördernder Produkte beitragen. Es könnte auch die Zusammenarbeit aller Beteiligten entlang der Wertschöpfungskette verbessern.
- Eine erfolgversprechende Werbemaßnahme könnte die landesweite Auslobung eines Biodiversitäts-Awards sein.
- Außerdem wird angeregt, biodiversitätsfreundliche Produkte als Give aways (Samentüten) für Veranstaltungen, Festen, Messen, Ausstellungen, etc. zu verwenden. Dabei soll allerdings auf die Verhältnismäßigkeit und Zielerreichung geachtet werden, damit nicht ein höherer Ressourcenverbrauch angeregt wird.
- Schließlich kann ein biodiversitätsfreundliches Einkaufsverhalten der Verbraucherinnen und Verbraucher zu einer gesteigerten Nachfrageentsprechender Produkte beitragen. Hierzu sollten Anreizsysteme, wie Bonussysteme, in den Blick genommen und etabliert werden.
Nächstes Arbeitstreffen:
Das nächste Arbeitstreffen findet am 12. Oktober 2023 im Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz im Großen Sitzungssaal, Kernerplatz 10, 70182 Stuttgart statt.
Arbeitsgruppe 3 „Ein Netzwerk für die bäuerliche Landwirtschaft: Naturschutz als Geschäftsmodell“
Die Arbeitsgruppe 3 „Ein Netzwerk für die bäuerliche Landwirtschaft: Naturschutz als Geschäftsmodell“ liegt in der Verantwortung des Ministeriums für Umwelt, Klima, und Energiewirtschaft.
Bei der Sitzung tauschten sich rund zwanzig verschiedene Institutionen und Organisationen über die Themenausrichtung der Arbeitsgruppe aus.
Einigkeit bestand unter den Teilnehmenden darin, dass in der Arbeitsgruppe zahlreiche Optionen für die Landwirtschaft formuliert werden sollten. Dabei geht es darum, wie sich biodiversitätsfördernde Maßnahmen in der Landwirtschaft besser integrieren und umsetzen lassen sowie Naturschutz als Geschäftsmodell zu etablieren. Dazu wird die Arbeitsgruppe erfolgreiche Beispiele analysieren. Der Fokus soll auf dem Erreichbaren in Baden-Württemberg liegen. Ein weiterer Fokus richtet sich darauf, wie sich die entsprechenden Fachinhalte künftig besser in die landwirtschaftliche Aus- und Fortbildung integrieren lassen könnten.
Am 25. November 2022 ist die Arbeitsgruppe 3 „Ein Netzwerk für die bäuerliche Landwirtschaft: Naturschutz als Geschäftsmodell“ zu ihrer zweiten Sitzung zusammengekommen. Ziel der dreistündigen digitalen Sitzung, war es, Möglichkeiten zu identifizieren, wie mit Naturschutz Geld verdient wird sowie Kanäle zu erkennen, um Naturschutz als Geschäftsmodell breiter zu verankern und langfristig erfolgreich zu halten. Dazu haben konkrete Betriebe und Projekte zu den in der ersten Sitzung formulierten Varianten von Geschäftsmodellen ihre Erfahrungen vorgestellt:
- Reiner Landschaftspflegebetrieb
- Honorierung von Naturschutzleistungen, ohne dass daraus ein bestimmtes landwirtschaftliches Produkt entsteht
- Naturschutz integriert in die landwirtschaftliche Produktion mit einem direkten Mehrwert (für das Produkt)
- Naturschutz als eigener Betriebszweig
Ergänzt durch die Erfahrungen der AG-Mitglieder wurden im Ergebnis folgende Themencluster zusammengefasst:
- Es bestehen unterschiedliche Motivationen für die Umsetzung von Naturschutzleistungen.
- Landschaftserhaltungsverbände und Verwaltung stellen wichtige Ansprechpartner dar.
- Zuverlässige und langfristige Netzwerke sind von Bedeutung.
- Wissensaufbau und Nachwuchs sind wesentliche Voraussetzungen zur Umsetzung biodiversitätsfördernder Maßnahmen.
- Naturschutz muss auskömmliches Geschäftsmodell sein.
Die Arbeitsgruppe 3 traf sich am 2. März 2023 zu ihrer dritten Sitzung, erneut im Online-Format. In der vierstündigen Sitzung stand das Thema „Naturschutz als Geschäftsmodell in der landwirtschaftlichen (Aus-) und Weiterbildung, Beratung“ im Fokus.
In vier Vorträgen näherte man sich dem Thema. Die Referentinnen und Referenten gaben einen Überblick aus ihrem Tätigkeitsbereich der Aus-, Weiterbildung und Beratung. Im Anschluss kamen die Teilnehmenden in Gruppen intensiv in den Austausch darüber und diskutierten anhand von folgenden Leitfragen mögliche Handlungsempfehlungen:
- Wie können Fach- und Hochschulen Naturschutz als wichtigen und positiven Teil der Landwirtschaft noch stärker vermitteln?
- Wie können die Vernetzung und Verständigung zwischen den Fachbereichen Landwirtschaft und Naturschutz stärker ausgebaut werden?
- Wie muss die Beratung erfolgen, damit die Landwirtschaft- und Naturschutz-Sicht gleichermaßen (idealerweise synergetisch) berücksichtigt werden?
- Wie können die Beratungsstellen (LEV, LEL, ULB, UNB) den Landwirten erweitertes Wissen im Bereich biologische Vielfalt durch Landnutzung vermitteln?
Zudem wurden die Empfehlungen aus dem Bürgerforum mit Fokus auf Themen, die für Arbeitsgruppe 3 relevant sind, präsentiert. Die 4. Sitzung der Arbeitsgruppe findet am 14. Juli 2023 in Stuttgart statt.
In Stuttgart ergänzten die Mitglieder der Arbeitsgruppe 3 zunächst die Maßnahmenbeispiele der weiterentwickelten Handlungsempfehlungen zum Thema „(Aus-) und Weiterbildung, Beratung“ und priorisierten die Maßnahmenvorschläge. Die Darstellung der Ergebnisse im Abschlussbericht wurde beispielhaft vorgestellt und das weitere Vorgehen zur Abstimmung der Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe besprochen.
Als weiteres Thema widmeten sich die Mitglieder der Arbeitsgruppe „Netzwerke innerhalb und außerhalb von Verwaltung“ und in welcher Art und Weise diese zur Umsetzung von biodiversitätsfördernden Maßnahmen nützlich sind. Neben den Erfahrungen aus dem Biodiv Netz BW (innerhalb beziehungsweise mit der Verwaltung), vorgestellt durch Frau Haessler, Regierungspräsidium Karlsruhe, gaben die Verbandsvertretungen Impulse zu relevanten Netzwerken außerhalb der Verwaltung.
In Gruppen tauschten sich die Teilnehmenden aus und diskutierten anhand folgender Leitfragen mögliche Handlungsempfehlungen:
- Welche Optimierungsmöglichkeiten gibt es bei bestehenden Netzwerken?
- Wie können die etablierten Netzwerke langfristig bestehen?
- Welche neuen Netzwerke wären hilfreich?
- Wie kann die Vernetzung zwischen Naturschutz und Landwirtschaft verbessert werden?
Arbeitsgruppe 4 „Herausforderung Klimawandel und Biodiversität“
Die Arbeitsgruppe „Herausforderung Klimawandel und Biodiversität: Landwirtschaft in Baden-Württemberg im Kontext der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen“ liegt ebenfalls in der Verantwortung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft.
In der konstituierenden Sitzung ging es in einem ersten Schritt darum, den thematischen Rahmen und die Zielrichtung der zu erarbeitenden Empfehlungen im Sinne eines Arbeitsprogramms einzugrenzen.
Es bestand Einigkeit, bei der Analyse der rechtlichen Rahmenbedingungen und Fördersysteme den Fokus auf Handlungsoptionen in Baden-Württemberg zu richten. Bestehende und neu zu entwickelnde Maßnahmen und Fördersysteme will die Arbeitsgruppe bezüglich folgender Kriterien betrachten:
- ihre ökologische Wirksamkeit mit dem Fokus auf die Biodiversität,
- die Umsetzbarkeit,
- ihre ökonomischen Wirkungen,
- die Überprüfbarkeit in Hinsicht auf Monitoring und Erfolgskontrolle.
Dafür wurde in der Zusammensetzung der Gruppe Wert auf eine Mischung aus landwirtschaftlichen Praktikerinnen und Praktikern verschiedener Betriebszweige, Wissenschaft, Verwaltung und Interessensverbänden gelegt.
Am 8. November 2022 traf sich die Arbeitsgruppe 4 „Klimawandel und Biodiversität: Landwirtschaft in BW im Kontext der nationalen und internationalen Rahmenbedingungen“ zu ihrer zweiten Sitzung. In der 3,5-stündigen Sitzung, die im Online-Format stattfand, lag der Fokus auf Maßnahmen und Rahmenbedingungen zu den Themenfeldern „Klimaschutz und Landwirtschaft“ sowie „Klimaanpassung und Landwirtschaft“. Dafür wurden vier Kleingruppen zu den Themen „Tierhaltung“ und „Kohlenstoffspeicher“ sowie „Moorschutz“ und „Klimaanpassung“ gebildet. Ziel der zweiten Sitzung war es, die Diskussion zu den Fragen anzustoßen: Was kann die Politik bzw. die Verwaltung des Landes Baden-Württemberg in den ausgewählten Themenbereichen jetzt schon machen? Was sind sinnvolle und effektive Maßnahmen, die optimiert und in die Breite gebracht werden sollten?
Die dritte Sitzung der Arbeitsgruppe findet am 7. Februar 2023, ebenfalls im online-Format, statt. Dort werden die gleichen Fragestellungen zum Themenschwerpunkt „Biodiversität und Landwirtschaft“ diskutiert. Zudem sollen die Ergebnisse des BürgerInnendialogs vorgestellt werden.
Die Arbeitsgruppe 4 traf sich am 7. Februar 2023 zu ihrer dritten Sitzung, erneut im Online-Format. In der 3,5-stündigen Sitzung lag der Fokus auf Hemmnissen und gewünschten Förder-Maßnahmen im Themenfeld „Biodiversität“. In parallelen Untergruppen zu „Grünland“, „Dauerkulturen“ und „Ackerland“ kamen die Teilnehmenden intensiv miteinander ins Gespräch. Diskutiert wurden verschiedene Sichtweisen zur Leitfrage „Welche (biodiversitätsfördernde) Maßnahmen erfüllen die drei Kriterien: praktikabel, betrieblich attraktiv bzw. lohnend und wirksam für die Biodiversität?“
Zudem wurden die Empfehlungen aus dem Bürgerforum mit Fokus auf Themen, die für Arbeitsgruppe 4 relevant sind, präsentiert.
Die vierte Sitzung der Arbeitsgruppe findet bereits am 14. März 2023 in Stuttgart statt. Auf der Grundlage einer gemeinsamen Themenauswahl steigt die Arbeitsgruppe in der vierten Sitzung in die Fokussierung ihrer Empfehlungen zu kurzfristigen Maßnahmen ein.
Die Arbeitsgruppe 4 widmete sich in der vierten Sitzung drei Schwerpunktthemen, die die Mitglieder vorab per Befragung ausgewählt hatten. „Nachhaltige kleinstrukturierte Landwirtschaft in den Fokus“, „Gemeinwohlprämie“ und „Grünland braucht Vieh“. Anhand von Leitfragen erarbeiteten die Akteure jeweils ein Bündel an Anregungen für Rahmenbedingungen und mögliche Maßnahmen, die aus ihrer Sicht zu mehr Biodiversität beziehungsweise Klimaschutz beitragen und gleichzeitig von den landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden können.
In der kommenden fünften Sitzung schlägt die Arbeitsgruppe den Weg in die Erarbeitung von Empfehlungen ein. Dafür hatte die Arbeitsgruppen-Leitung die mögliche Gliederung für einen Ergebnisbericht in der vierten Sitzung zur Orientierung erstmals vorgestellt.
In der 5. Sitzung der Arbeitsgruppe begannen die Mitglieder mit der Ergebnissicherung. Grundlage dafür waren Entwürfe von Ergebnispapieren zu neun verschiedenen Schwerpunkten. Die Ergebnispapiere beschreiben jeweils die Herausforderungen und Handlungsempfehlungen. In der Sitzung am wurden drei der neun Themen für die Diskussion herausgegriffen, wobei dies keine Priorisierung darstellt. Die Themen lauteten: Kohlenstoffspeicherung in der Landwirtschaft (ohne Agroforst), Biodiversität in Ackerflächen erhöhen und Höfesterben effektiv stoppen.
Von Seiten der Teilnehmenden wurde die diskussionsreiche Sitzung als eine der bisher besten wahrgenommen. Die Konstellation der verschiedenen Verbände, sowohl von Naturschutz als auch von Landwirtschaft und Wissenschaft wurde gelobt und als produktiv gesehen. Besonders wurde die damit einhergehende Konfrontation mit den verschiedenen Perspektiven als positiv und weiterbringend bewertet und der Wunsch geäußert, solche Rahmenbedingungen auch in Zukunft nach dem Strategiedialog aufrecht zu erhalten. Der Umgang wurde als respektvoll und produktiv beschrieben. Jedoch solle dies nicht heißen, dass kein Diskussionsbedarf oder Veränderungsbedarf bestünde.
Über die Sommermonate können die Mitglieder die weiteren Papiere kommentieren. Die Diskussion wird in der 6. Sitzung am 28. September fortgesetzt.
Arbeitsgruppe 5 „Reallabore und Modellprojekte“
Bei der Arbeitsgruppe 5 „Reallabore und Modellprojekte“ hat das Staatsministerium die Federführung inne.
In der ersten Sitzung ging es vor allem um folgende Fragestellungen:
- Was kann mit den Reallaboren erreicht werden?
- Welche Fragestellung ist für ein Projekt im Lebensmitteleinzelhandel interessant?
- Welcher Ansatzpunkt könnte untersucht werden, um mehr Bio-regionale Produkte in der Außer-Haus-Verpflegung zu verwenden?
Die Arbeitsgruppe sammelte Ideen und offene Fragestellungen aller Teilnehmenden. Die Vorschläge sollen einem nächsten Schritt weiter konkretisiert werden. Das Ziel ist, möglichst schnell zwei konkrete Projekte zu definieren, um im Frühjahr 2023 in die Umsetzung der Reallabore starten zu können.
Mitte Oktober kamen die Vertreterinnen und Vertreter ein zweites Mal zur Sitzung der Arbeitsgruppe 5 „Reallabore/Modellprojekte“ zusammen.
In der Sitzung wurden zwei Projektideen von Wissenschaftlern (Universität Hohenheim und Hochschule Pforzheim) zur Umsetzung in einem Reallabor vorgestellt. Bei der ersten Idee handelt es sich um die verbesserte Produktplatzierung und Informationsvermittlung von regionalen, biodiversitätsfördernden Produkten im Lebensmitteleinzelhandel. Mithilfe der Diskussion im Plenum konnte die Projektidee weiter konkretisiert werden. Besonders deutlich wurde, dass bereits viel Wissen vorhanden ist, dies müsse genutzt werden, die Vergleichbarkeit während der Durchführung ist ebenso ein entscheidender Faktor. Der Lebensmitteleinzelhandel hat sich bereit erklärt, nach weiterer Konkretisierung Märkte zur Umsetzung zur Verfügung zu stellen.
Bei der zweiten Projektidee handelt es sich um ein Planungs-/Beschaffungstool für regionale Lebensmittel als digitale Vernetzungs- und Handelsplattform. Vorerst möchte man sich in der Umsetzung auf eine/mehrere Biomusterregionen fokussieren, dort ist bereits sehr viel Wissen und Vorarbeit vorhanden.
In einem nächsten Schritt treffen sich die beteiligten Akteure der beiden Projektideen, um diese zu konkretisieren und weiter auszuarbeiten. Die konkretisierten Skizzen werden beim nächsten Treffen weiter diskutiert.
Anfang März kamen die Vertreterinnen und Vertreter ein drittes Mal zur Sitzung der Arbeitsgruppe 5 „Reallabore/Modellprojekte“ unter Leitung von Frau Mannhardt (Staatsministerium) zusammen.
In der Sitzung wurden zu Beginn die Handlungsempfehlungen des bereits abgeschlossenen Bürgerforums präsentiert und diskutiert. Besonders spannend war die Sichtweise/Erwartungshaltung der Verbraucherinnen an Vollsortimenter, beziehungsweise Discounter. Einig war sich die Arbeitsgruppe, dass es weiterer wissenschaftlich fundierten Nachhaltigkeitsauswertungen/Ökobilanzen bedarf.
Im Anschluss wurden zuerst die Projekte der Lebensmitteleinzelhändler von Wissenschaftlern (Universität Hohenheim und Hochschule für Wirtschaft und Umwelt Nürtingen-Geislingen) vorgestellt. Die übergeordnete Fragestellung lautet: „Wie werden regionale und biodiversitätsfördernde Produkte besser an die Endverbraucher vermarktet?“ Die Projekte und Maßnahmen werden für jeden teilnehmenden LEH (ALDI, EDEKA Südwest, Kaufland, REWE Südwest) marktspezifisch angesetzt. Es soll jeweils einen Kontrollmarkt ohne Maßnahmen und 1-2 Interventionsmärkte mit Marketing und Maßnahmen geben. Voraussichtlich soll es eine achtwöchige Beobachtungsspanne geben, in der auch Konsumentenbefragungen durchgeführt werden.
Das zweite Projekt im Bereich der Außer-Haus Verpflegung stellte ein Wissenschaftler der Universität Pforzheim vor. Am Beispiel einer größeren Kantine soll untersucht werden, wie die Zielmarke des Landes 30 Prozent Bio beziehungsweise regionales Bio in Kantinen des Landes erreicht werden könne. Als Ergebnis sollen Empfehlungen zur Stärkung der Gemeinschaftsverpflegung hervorgehen. In dem Projekt sollen die Umstellungsphase und die Auswirkungen für die Unternehmen ebenfalls betrachtet werden. Die weiteren Partizipationsmöglichkeiten wurden für die Teilnehmenden der Arbeitsgruppe 5 aufgezeigt.
Im Rahmen des Strategiedialogs Landwirtschaft hat die Arbeitsgruppe 5 „Reallabore und Modellprojekte“ mit einer Kick-Off Veranstaltung die entwickelten Modellprojekte vorgestellt.
1. Reallabore im Lebensmitteleinzelhandel
Die Professorin für Ernährungspsychologie der Universität Hohenheim, Prof. Dr. Nanette Ströbele-Benschop, stellte die Reallabore im Lebensmitteleinzelhandel vor. Gemeinsam mit Kolleginnen und Kollegen der Universität Hohenheim, der Hochschule Nürtingen und den vier großen Lebensmitteleinzelhandelsunternehmen ALDI Süd, LIDL, REWE Südwest und EDEKA Südwest wurden Projekte entwickelt, in denen wissenschaftlich untersucht wird, welche Marketingstrategien den Verkauf von biodiversitätsfördernden regionalen Lebensmitteln steigern könnten. Dabei werde mit einer kleinen Produktpalette von Lebensmitteln, die sich durch besondere Biodiversitätsleistungen in der Erzeugung auszeichnen, das Kaufverhalten der Konsumentinnen und Konsumenten erforscht. Um Vergleichsmöglichkeiten zu haben, werden jeweils ein Kontrollmarkt, in dem keine besonderen Marketingmaßnahmen ergriffen werden, sowie Interventionsmärkte mit entsprechendem Marketing eingerichtet. Das jeweilige Projekt ist in drei Phasen aufgeteilt, die Vorerhebung der Datenlage, die Durchführung und die Nacherhebungsphase. Prof. Ströbele-Benschop bekräftigte, dass Erarbeitung und Durchführung der Projekte schon jetzt für alle Beteiligten einen großen Erkenntnisgewinn bringe.
2. Reallabor zur Außer-Haus-Verpflegung bzw. Gemeinschaftsverpflegung
Prof. Dr. Joerg Woidasky von der Hochschule Pforzheim stellte das zweite Reallabor im Bereich der Außer-Haus-Verpflegung (AHV) beziehungsweise der Gemeinschaftsverpflegung vor. Ziel des Vorhabens sei es am Beispiel einer großen Firmenkantine zu untersuchen, wie die Zielmarke des Landes auf 30 Prozent Bio in den Kantinen des Landes erreicht werden könne. Dabei gehe es um folgende Fragestellungen: „Welcher Massenanteil des Jahresverbrauchs einer AHV-Einrichtung kann grundsätzlich und kann tatsächlich durch regionale Produkte in Bio-Qualität abgedeckt werden? In welchem Maße kann durch eine veränderte Speiseplanung der regionale Bio-Anteil gesteigert werden und wie ist die Reaktion der Kunden auf ein qualitäts- und kostengeändertes AHV-Angebot?“ Dazu werde derzeit eine Datengrundlage geschaffen.