Aus Anlass der Wahl zum 16. Landtag von Baden-Württemberg hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann entschieden, dass die Dienstgebäude beflaggt werden.
Somit wird die Beflaggung für die Dienstgebäude des Landes am Sonntag, 13. März 2016 gemäß der Verwaltungsvorschrift des Staatsministeriums Baden-Württemberg zur Beflaggung der Dienstgebäude vom 23. August 2011 - Az.: I / Prot. 0224.1, GABl. Nr. 9 vom 26. Oktober 2011, S. 526, angeordnet.
Den Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts wird empfohlen, entsprechend zu verfahren.