Das Land weist die Vorwürfe des Gemeindetags zurück, dass das Land die Gemeinden mit den Kosten der Flüchtlingsunterbringung alleine lasse und dass trotz mehrfacher Gespräche eine Einigung nicht in Sicht sei.
Mit dem Landkreistag und dem Städtetag hat es bereits im Herbst 2015 eine grundsätzliche Einigung über das Verfahren zur vollständigen Finanzierung der sogenannten Vorläufigen Unterbringung gegeben. Für die von Gemeindetagspräsident Roger Kehle jetzt angesprochene sogenannte Anschlussunterbringung sind die Gemeinden originär zuständig – die Ausgangslage ist also eine völlig andere als bei der Vorläufigen Unterbringung. Gleichwohl ist das Land bereit, alle mit der Flüchtlingsthematik zusammenhängenden Kosten zwischen Bund, Land und Kommunen im Sinne einer gerechten Lastenverteilung auszutarieren. Hierzu gibt es seit Sommer vergangenen Jahres Gespräche in der Lenkungsgruppe Flüchtlingsunterbringung zwischen Land und den Kommunalen Landesverbänden. Dabei ist man sich in den Verhandlungen bereits sehr nahe gekommen, der nächste Termin ist Anfang März.
Vor kurzem hat es außerdem ein Treffen des Staatssekretärs Klaus-Peter Murawski mit den Kommunalen Landesverbänden im Staatsministerium gegeben, bei dem der Staatssekretär klarmachte, dass wichtige Grundlagen für Finanzzusagen an die Kommunen erst bei der Bund-Länder-Konferenz nun am 17. März festgelegt werden können. Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid hat den Gemeindetag darüber hinaus für die nächste Woche zu einem weiteren Spitzengespräch eingeladen.
Das Land unterstützt die Gemeinden bei den wesentlichen Integrationsleistungen der Flüchtlinge bereits jetzt in hohem Maße. Für die in den Gemeinden in Wohnungen unterzubringenden Flüchtlinge mit Bleibeperspektive leistet das Land einen freiwilligen Beitrag in Höhe von 30 Millionen Euro in 2015 und 90 Millionen Euro in 2016. Zum Vergleich: Dies ist für das Jahr 2016 mehr als das Doppelte dessen, was seitens des Bundes für den Wohnungsbau zur Verfügung gestellt wird.
Mit dem Programm „Chancen gestalten“ hat das Land Sprachkurse für Flüchtlinge und Asylbewerber mit guter Bleibeperspektive mit einem Volumen von 4,65 Millionen Euro aufgelegt. Speziell für die Sprachförderung vorschulischer Flüchtlingskinder setzt das Land 2015 und 2016 insgesamt 7,8 Millionen Euro zusätzlich ein. Auch bei der Schulsozialarbeit und der Förderung des Ehrenamts engagiert sich das Land. Mithilfe des Förderprogramms VwV-Integration erreicht das Land zudem, dass allein in der Förderrunde 2016 mit einem finanziellen Aufwand von fast 13,5 Millionen Euro mehr als 160 neue Flüchtlingsbeauftragte auf der kommunalen Ebene vor Ort installiert werden.