In der ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause berät der Bundesrat zunächst den Entwurf des Bundeshaushaltes 2016 sowie den Finanzplan bis 2019 (TOP 1 a und b). Die Regierung plant auch für 2016 einen Haushalt ohne Neuverschuldung. Im Finanzplan wird die „schwarze Null“ bis 2019 durchgängig fortgeschrieben.
Baden-Württemberg unterstützt - wie vermutlich die große Mehrheit der Länder - eine Stellungnahme, die unter anderem auf die Notwendigkeit einer höheren finanziellen Bundesbeteiligung in 2016 und Folgejahren im Hinblick auf die wachsenden Herausforderungen durch die hohe Zahl der Flüchtlinge verweist.
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Zu den Gesetzesbeschlüssen, die der Bundesrat am Freitag berät, zählt das Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes, welches vor allem die Wohngelderhöhung zum Gegenstand hat (TOP 5). Baden-Württemberg stimmt dem Gesetz zu.
Ferner steht das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit im Bereich des Verfassungsschutzes auf der Tagesordnung (TOP 4). Gegenstand dieses Gesetzes sind Regelungen, die in Folge des NSU-Skandals verabredet worden waren. Zukünftig müssen sich die Ämter besser abstimmen und sind zu einem intensiveren Informationsaustausch verpflichtet. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird als Zentralstelle gestärkt. Die Reform setzt zugleich klare Regeln für den Einsatz von sogenannten V-Leuten. Der Rechtsausschuss empfiehlt hierzu eine Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel, dass die Erweiterung des Anwendungsbereichs der automatisierten Ähnlichkeitsabfrage bei unvollständigen Datensätzen wieder aus dem Gesetz gestrichen wird. Das Thema ist Gegenstand der politischen Spitzenrunden am Abend vor der Bundesratssitzung. Insofern ist derzeit noch offen, ob die Mehrheit der Länder für ein Vermittlungsverfahren stimmt. Auch Baden-Württemberg hat die Beratungen hierzu noch nicht abgeschlossen.
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Zur Befassung durch den Bundesrat liegen zahlreiche Gesetzentwürfe der Bundesregierung vor. Hierzu zählt der Entwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (TOP 23). Ziel des Regierungsentwurfes ist die verfassungsgemäße Ausgestaltung der Verschonung betrieblichen Vermögens bei der Erhebung der Erbschaft- und Schenkungsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte im Dezember 2014 das gesetzliche Konzept der Steuerverschonung für übertragene Betriebsvermögen teilweise für verfassungswidrig erklärt.
Die Bundesregierung weist in der Begründung zum vorliegenden Entwurf darauf hin, dass die Sicherung der vorhandenen Beschäftigung in den übergehenden Betrieben und die Bewahrung der ausgewogenen deutschen Unternehmenslandschaft es erforderlich machen, die Unternehmensnachfolge durch Erbschaft oder Schenkung – in den vom Verfassungsgericht aufgezeigten Grenzen – weiterhin zu erleichtern. Firmenerben sollen im Kern weiterhin weitgehend von Steuern befreit sein, wenn sie die Unternehmen über bestimmte Zeiträume fortführen und die Mehrzahl der Arbeitsplätze erhalten. Erben größerer Unternehmen (mehr als 26 Millionen Euro Betriebsvermögen) sollen künftig stärker belastet werden. Der Finanz- und Wirtschaftsausschuss haben umfangreiche und zum Teil sehr konträre Empfehlungen für eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben, die auf der einen Seite für eine stärkere Belastung der Erben plädieren und auf der anderen Seite, weitere Verschonungsregeln bei der Steuerfestsetzung vorschlagen. Dieses Thema ist ebenfalls Gegenstand der politischen Spitzenrunden und wird auch in Baden-Württemberg noch beraten.
Der Bundesrat wird sich zudem auch mit dem Flüchtlingsthema beschäftigen und zwar mit einem Gesetzentwurf zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher (TOP 21). Nach geltendem Recht ist bisher das Jugendamt, in dessen Bereich die Einreise eines unbegleiteten ausländischen Kindes oder Jugendlichen festgestellt wird, zur Aufnahme verpflichtet. Aufgrund der kontinuierlichen Zunahme der nach Deutschland einreisenden Minderjährigen sind die Kapazitätsgrenzen an den Einreiseknotenpunkten bereits so weit überschritten, dass eine dem Kindeswohl entsprechende Versorgung nicht mehr möglich ist. Deshalb soll eine bundesweite Aufnahmepflicht der Länder für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche eingeführt werden. Die Empfehlungen der Ausschüsse haben vorrangig Fragen der Umsetzung und Kostenverteilung zum Gegenstand. Baden-Württemberg begrüßt den Gesetzentwurf und wird die Stellungnahme in weiten Teilen mittragen.
Länderinitiativen
Gemeinsam mit anderen Ländern bringt Baden-Württemberg einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes ein (TOP 8). Darin wird ein Regelungsrahmen vorgeschlagen, um die seit Inkrafttreten der sogenannten Opt-Out-Richtlinie eröffnete Möglichkeit zur Anbaubeschränkung oder -untersagung für gentechnisch veränderte Organismen in Deutschland nutzen zu können. Ziel ist es, ein zentrales und einheitliches Verfahren zu etablieren und bundesweit geltende Beschränkungen bzw. Verbote zu erreichen. Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Länder für die Einbringung des Gesetzentwurfes beim Bundestag stimmen wird.
Darüber hinaus ist Baden-Württemberg ebenfalls Mitantragsteller eines bereits im Juni eingebrachten Gesetzentwurfes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (TOP 10). Dieser sieht eine entsprechende Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch und Folgeänderungen in anderen Gesetzen vor. Die Ausschüsse haben ihre Beratungen hierzu abgeschlossen und empfehlen die Einbringung des Gesetzentwurfes.
Schließlich befasst sich der Bundesrat mit Länderinitiativen, die Bezug haben zur aktuellen Flüchtlingskrise. So haben Baden-Württemberg und weitere Länder eine Entschließung für Maßnahmen zur rechtlich erleichterten Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge und Asylbegehrende eingebracht (TOP 15). Danach wird die Bundesregierung gebeten, die Anwendbarkeit bestimmter Vorschriften des Bauplanungsrechts, des Umweltrechts und im Vergaberecht für einen befristeten Zeitraum auszusetzen. Ziel ist es, durch die sogenannten Standardabweichungen schneller auf die aktuellen Herausforderungen reagieren, insbesondere um schnell geeignete Unterkünfte für Flüchtlinge erschließen bzw. errichten zu können.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund