Ein Sprecher der Landesregierung teilte mit:
„Die Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz hat der Landesregierung gestern Abend schriftlich bestätigt, dass die E-Mail vom 30. November 2010 nicht in den Unterlagen enthalten gewesen sei, die dem Staatsministerium im vergangenen Oktober übergeben wurden, sondern lediglich in den Unterlagen, die der Untersuchungsausschuss am 31. Januar 2012 erhalten habe. Gleiss Lutz beruft sich auf ein Versehen. In dem Schreiben an Ministerin Silke Krebs heißt es: ,Dies ist nicht etwa absichtlich geschehen, vielmehr ist bei der Vielzahl von E-Mails, die bei einer Transaktion verschickt und empfangen werden, nicht auszuschließen, dass einmal eine E-Mail nicht ausgedruckt und andere E-Mails doppelt ausgedruckt werden.‘“
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg