Erneuerbare Energien

Scharfe Kritik an "Formulierungshilfe" für Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Bundesregierung hat eine „Formulierungshilfe“ für die Novelle zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschlossen, mit dem Ziel drastischer Kürzungen bei der Förderung von Solaranlagen ab 01. April 2012. Hierbei ist eine unmittelbare Einbringung des Gesetzesentwurfs durch die Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag geplant. Allerdings nicht als Gesetzentwurf, sondern als „Formulierungshilfe der Bundesregierung“. Im Grundgesetz sucht man diesen Begriff jedoch erfolglos. Hier heißt es nur in Art. 76 Abs. 2 Grundgesetz: „Vorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zuzuleiten.“

Der Bundesrat soll sich nach heutigem Stand zum ersten und letzten Mal mit den Gesetzesvorhaben am 11. Mai befassen können. Er hat demnach keine Möglichkeit, vor Verabschiedung im Deutschen Bundestag inhaltlich zu dem Gesetz Stellung zu nehmen. Im zweiten Durchgang besteht dann nur die Möglichkeit, über Anträge auf Anrufung des Vermittlungsausschusses zu entscheiden. Grundlage für solche Anträge können jedoch nur im Gesetzgebungsverfahren formal eingebrachte Anliegen sein. Die Bundesregierung versucht also, bei einem für die Länder bedeutsamen Gesetz die Länder außen vor zu halten.

Minister Friedrich: „Ein derart übereiltes Verfahren ist der Bedeutung des EEG für die Energiewende nicht angemessen. Zum einen inhaltlich - die drastische Kürzung bei der Förderung neuer Solaranlagen ist nicht hinnehmbar - zum anderen verfahrenstechnisch. Auch die Fristen für die unsinnigen Kürzungen sind zu kurz, dies wird sich negativ auf das Investitionsklima in diesem wichtigen Bereich niederschlagen. Es stellt sich aber auch die verfassungsrechtliche Frage, ob nicht der Gehalt von des Grundgesetz-Artikels 76 Abs. 2 Satz 1 („Vorlagen der Bundesregierung sind zunächst dem Bundesrat zuzuleiten.“) berührt ist.“

„Diese Methoden der Bundesregierung haben mittlerweile System. In der vergangenen Sitzung des Bundesrates wurde dieser mit dem Zweiten Finanzmarktstabilisierungsgesetz ebenfalls vor vollendete Tatsachen gestellt, was von Bundesratspräsident Seehofer ausdrücklich gerügt wurde. Selbst wenn wir von den Höhen von Verfassungsrecht und Verfassungspolitik herabsteigen, ist der angebliche Nutzen eines verkürzten Gesetzgebungsverfahrens zweifelhaft. An die Stelle einer politischen Diskussion auf Augenhöhe zwischen den Verfassungsorganen tritt ein ‚Vogel friss oder stirb‘ “, so Friedrich.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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