Bundesrat

Friedrich zur Bundesratssitzung am 29.11.2013

Gebäude des Bundesrats (Foto: Bundesrat)

Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am 29.11.2013 vor.

Mit knapp 30 Punkten fällt die Tagesordnung des Bundesrates erneut eher klein aus. Die politischen Schlagzeilen werden vom Abschluss der Koalitionsverhandlungen im Bund zwischen CDU/CSU und SPD beherrscht. Der Bundesrat wird sich mit den darin festgeschriebenen Vorhaben in den kommenden vier Jahren sukzessive auseinandersetzen. Dennoch gibt es am Freitag im Bundesrat einige Themen, die sowohl bundespolitisch als auch für Baden-Württemberg von Interesse sind. Zudem wird die Tagesordnung voraussichtlich um zwei Gesetze - das AIFM-Steueranpassungsgesetz sowie das Gesetz zur Finanzierung von Kita-Plätzen, die beide auf Bundesratsinitiativen zurückgehen, ergänzt. Bei beiden Initiativen war Baden-Württemberg einer der Antragsteller. Sollte der neue Bundestag sie heute verabschieden, könnte der Bundesrat morgen über seine Zustimmung entscheiden. Da beide Gesetze für die Länder von besonderem Interesse sind und einstimmig in den Bundestag eingebracht worden sind, ist von einer breiten Zustimmung auszugehen. Damit könnten beide Gesetze noch in 2013 in Kraft treten.

Initiativen der Länder

Baden-Württemberg hat im Mai diesen Jahres einen Gesetzentwurf zur Verbesserung der strafrechtlichen Dopingbekämpfung (TOP 2) eingebracht. Die Initiative zielt vorrangig auf die Bekämpfung von Doping im Sport. Dazu wird unter anderem die Einführung eines Straftatbestands Dopingbetrug vorgeschlagen. Zudem sollen der Erwerb bestimmter Dopingmittel und das Handel treiben damit unter Strafe gestellt werden. Die Ausschüsse haben ihre Beratungen inzwischen beendet. Voraussichtlich wird der Gesetzentwurf vom Bundesrat beschlossen und dem Bundestag zur Entscheidung vorgelegt.

Daneben wird der Bundesrat über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (TOP 3 a) entscheiden. Der Entwurf zielt auf eine Förderung der Elektromobilität durch Privilegien beim Parken und bei den Parkgebühren. Baden-Württemberg und der Antragsteller Hamburg haben sich unter Einbeziehung von Forderungen aus dem Entschließungsantrag Baden-Württembergs zur Privilegierung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge (TOP 3 b) auf einen geänderten Gesetzentwurf geeinigt. Danach sollen nicht nur die Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen, sondern auch die von anderen besonders emissionsarmen Kraftfahrzeugen privilegiert werden. Dies gilt gleichermaßen für im In- oder Ausland zugelassene Fahrzeuge. Wie die privilegierten Fahrzeuge gekennzeichnet werden sollen, regelt der Entwurf nicht. Der baden-württembergische Entschließungsantrag spricht sich für eine Kennzeichnung mittels Plaketten aus.

Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat den geänderten Gesetzentwurf mit großer Mehrheit beim Bundestag einbringen wird und auch die Entschließung Baden-Württembergs mit Änderungen fasst.

Baden-Württemberg ist zudem Mitantragsteller einer Entschließung des Bundesrates „Personalgestellung und Abordnung – Herausnahme der öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften aus dem Anwendungsbereich des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung“ (TOP 4). Personalgestellungen und Abordnungen bei Bund, Ländern, Kommunen und anderen juristischen Personen des öffentlichen Rechts unterfielen mangels Gewerbsmäßigkeit bis zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes eindeutig nicht den Regelungen des Gesetzes und waren daher erlaubnisfrei. Seit der Änderung des Gesetzes besteht in dieser Frage eine unklare Rechtslage. Zentraler Punkt der Bundesratsinitiative ist daher die gesetzgeberische Klarstellung, dass es sich bei den regulären Formen der Personalgestellung, Abordnung und Zuweisung zwischen öffentlich-rechtlichen Gebietskörperschaften oder von diesen hin zu öffentlichen Unternehmen nicht um Arbeitnehmerüberlassung handelt.

EU-Vorlagen

Unter den EU-Vorlagen ist der Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem in Bezug auf eine Standard-Mehrwertsteuererklärung (TOP 12) hervorzuheben. Um die Belastungen für die Wirtschaft zu verringern und das Funktionieren des Binnenmarktes zu verbessern, soll nach diesem Vorschlag für alle in der EU tätigen Unternehmen eine Standard-Mehrwertsteuererklärung eingeführt werden. Auch wenn das Ziel unterstützt wird, den Bürokratieaufwand für die Unternehmen zu verringern und das Verfahren zu vereinfachen, so ist die Mehrheit der Länder jedoch der Auffassung, dass dies nicht wie vorgeschlagen umsetzbar ist. Vielmehr erachtet auch Baden-Württemberg den Richtlinienvorschlag als einen unangemessen starken Eingriff in die Verwaltungsabläufe der Länder, der den angestrebten Nutzen nicht zu erbringen vermag. Die Kritik geht soweit, dass von den Ausschüssen empfohlen wird, eine förmliche Subsidiaritätsrüge gegenüber der EU-Kommission zu erheben.

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