Bundesrat

Minister Friedrich zur Bundesratssitzung am 07.06.2013

Minister Peter Friedrich

Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte am Donnerstag in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am 7. Juni 2013 vor.

Dem Bundesrat steht erneut eine sehr umfangreiche Sitzung mit über 100 Tagesordnungspunkten bevor. Dazu zählen 51 Gesetzesbeschlüsse des Bundestages. Die Zahl der zu beratenden Gesetzentwürfe der Bundesregierung nimmt dagegen zum Ende der Legislaturperiode deutlich ab.

Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss

Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss am 5. Juni  2013 nach zum Teil langwierigen Verhandlungen auf Kompromisse zu einer Reihe von Gesetzen geeinigt. Dabei konnten die Länder ihre Forderungen weitgehend durchsetzen. Einen Durchbruch gab es zum Beispiel im Streit beim Steuerrecht. So wird der im Dezember vergangenen Jahres gefundene, aber nicht umgesetzte Einigungsvorschlag zum Jahressteuergesetz 2013 – mit Ausnahme der damals vorgeschlagenen Gleichstellung homosexueller Lebenspartnerschaften -  durch eine Neufassung des Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetzes (TOP 107) aufgegriffen.

Beim Vermittlungsverfahren zur Reform der privaten Altersversorgung (TOP 106) bleibt es entsprechend der Forderung des Bundesrates bei der Regelung, wonach Aufwendungen zur Altersvorsorge wie bisher nur bis zur Höhe von 20.000 Euro steuerlich zu berücksichtigen sind. Die vom Bundestag ursprünglich beschlossene Erhöhung auf 24.000 Euro hatte der Bundesrat als unangemessene Bevorzugung im Vergleich zur gesetzlichen Rentenversicherung kritisiert. Auf Initiative von Baden-Württemberg wird die Bundesregierung zu diesem Gesetz eine Protokollerklärung abgeben, in der sie sich bereiterklärt, die Kosten für geförderte Altersvorsorgeprodukte zu begrenzen, wenn eine Studie ergeben sollte, dass Riesteranbieter überhöhte Verwaltungskosten umlegen.

Eine Einigung gab es zudem beim Wettbewerbsrecht (TOP 105) und beim Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes (TOP 108).

Die Ergebnisse müssen im Bundestag und Bundesrat bestätigt werden; davon ist auszugehen.

Initiativen Baden-Württembergs

Baden-Württemberg ist mit weiteren sechs Ländern Antragsteller eines Gesetzentwurfs über die Zulassung der Mehrstaatigkeit und die Aufhebung der Optionsregelung im Staatsangehörigkeitsrecht  (TOP 97).  Gegenstand des Entwurfes ist die Zulassung der doppelten Staatsangehörigkeit und die Abschaffung des Optionszwangs hier geborener Migrantenkinder. Bestehende Einbürgerungshemmnisse auch im Vergleich zu anderen westlichen Staaten will Baden-Württemberg beseitigen und Ungleichbehandlungen abschaffen. Die Vorlage soll nach der Vorstellung im Plenum in den Ausschüssen beraten werden.

Zudem ist Baden-Württemberg gemeinsam mit Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen Antragsteller eines Gesetzentwurfs zur Bekämpfung von Steuerstraftaten im Bankenbereich (TOP 100). Durch Änderungen des Kreditwesengesetzes soll es der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen ermöglicht werden, gegen Banken einzuschreiten, in denen Steuerstraftaten gehäuft auftreten. Dazu wird der Bundesanstalt ein Katalog von Maßnahmen bis hin zum Entzug der Banklizenz an die Hand gegeben. Das Gesetz richtet sich damit gegen Banken, für die Beihilfe zur Steuerhinterziehung ein Teil ihres Geschäftsmodells ist. Es ist sofortige Sachentscheidung über die Frage der Einbringung Gesetzentwurfs beim Bundestag beantragt.

Einem Gesetzentwurf Hamburgs und weiterer Länder zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung (TOP 50) wird Baden-Württemberg beitreten. Die Vorlage sieht Verbesserungen beim Einsatz der öffentlich geförderten Beschäftigung vor. Mit der Initiative soll vor allem Menschen geholfen werden, die - etwa auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Schwierigkeiten im persönlichen oder sozialen Bereich - nur schwer vermittelt werden können. Private und öffentliche Arbeitgeber, die Arbeitsplätze für Langzeitarbeitslose zur Verfügung stellen, können mit einem Zuschuss von bis zu 75 Prozent gefördert werden. Das so eingesparte Arbeitslosengeld II soll zur Finanzierung dieser Arbeitsplätze und von Beschäftigungsmaßnahmen eingesetzt werden. Auch zu diesem Gesetzentwurf wurde die sofortige Sachentscheidung über die Einbringung beantragt.

Der u.a. von Baden-Württemberg mit eingebrachte Gesetzentwurf zur Regelung der Wohnungsvermittlung (TOP 53) enthält eine Änderung der Vorschriften über die Maklerprovision. Danach soll das „Bestellerprinzip“ eingeführt werden. Das bedeutet, dass Wohnungssuchende den Makler nur bezahlen müssen, wenn sie ihn als erste beauftragt haben und darüber ein schriftlicher Maklervertrag geschlossen wurde. Die Ausschüsse haben sich bereits mit der Vorlage befasst, nun müssen die Länder über die Einbringung des Gesetzentwurfs entscheiden.  

Gesetzesbeschlüsse des Bundestages

Am Freitag stimmt der Bundesrat über den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union ab (TOP 1). Von einem positiven Votum -  was nach Auffassung der Länder einer 2/3 Mehrheit bedarf -  ist auszugehen. Unter der Voraussetzung, dass bis zu diesem Datum alle Mitgliedstaaten sowie Kroatien den Vertrag ratifiziert haben, wird Kroatien zum 1. Juli 2013 das 28. Mitgliedsland der EU. In einer begleitenden Entschließung soll sich der Bundesrat für die sofortige Arbeitnehmerfreizügigkeit aussprechen.

Das Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung (E-Government-Gesetz) (TOP 14) soll rechtliche Hindernisse für die elektronische Kommunikation mit der Verwaltung abbauen. Das Gesetz eröffnet zwei neue Alternativen zur qualifizierten elektronischen Signatur, die sich aufgrund ihrer schwierigen Handhabbarkeit nicht durchgesetzt hat. Beim ersten Verfahren können elektronische Formulare der Verwaltung in Verbindung mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises die Schriftform ersetzen. Das zweite Verfahren ist die De-Mail mit der Versandoption "absenderbestätigt“. Die Behörden sind verpflichtet, einen elektronischen Zugang zu eröffnen, elektronisch abrufbare Behördeninformationen und Bezahlsysteme, elektronische Nachweise und Online-Publikationen einzurichten. Baden-Württemberg wird dem Gesetz zustimmen. Die Kritik, insbesondere zur Frage der Sicherheit der Datenübermittlung als auch des barrierefreien Zugangs, wird Baden-Württemberg in einem Entschließungsantrag darlegen.

Zu zehn Gesetzesbeschlüssen könnte der Vermittlungsausschuss angerufen werden. Dazu gehören das Vierte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes (Punktereform) (TOP 29) und  Gesetz zur Neuordnung der Regulierung im Eisenbahnbereich (TOP 31) aus dem Verkehrsbereich.

Baden-Württemberg unterstützt u.a. die Anrufung des Vermittlungsausschusses zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) (TOP 42). Das Gesetz dient zum Einen der Umsetzung der neu gefassten Europäischen Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden in deutsches Recht und zum Anderen der Umsetzung der Beschlüsse der Bundesregierung zur Energiewende und dem Energiekonzept von September 2010 und von Juni 2011.

Das EnEG schafft zudem die gesetzlichen Ermächtigungsgrundlagen für die in der EnEV-Novelle vorgesehenen Änderungen. Ebenfalls vorgesehen ist die Abschaffung des Verbots für Nachtspeicheröfen.

Baden-Württemberg ist der Auffassung, dass die Neuregelungen angesichts der wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Herausforderungen des Energieverbrauchs im Gebäudebereich nicht ausreichen. Es mangelt an Klarheit, Transparenz sowie an entsprechenden Anreizen und Investitionssicherheit. Das sehen im Übrigen auch viele Unternehmen so. Es wird eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zur grundlegenden Überarbeitung angestrebt. Ob es dafür eine Mehrheit geben wird, ist derzeit offen.

Beim Standortauswahlgesetz (TOP 60)  wird dagegen eine in großen Teilen einvernehmliche Stellungnahme der Länder zum Entwurf der Bundesregierung erwartet. Ziel ist es, dass das Gesetz bereits am 5. Juli den Bundesrat passiert.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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