Justiz

Landesregierung beendet Teilprivatisierung der Justizvollzugsanstalt Offenburg

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (l.) und Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid (r.) bei der Regierungspressekonferenz am 3. Juli 2012 im Landtag in Stuttgart

Der teilprivatisierte Betrieb der Justizvollzugsanstalt Offenburg wird nicht fortgesetzt, stattdessen werden in Zukunft alle Aufgabenfelder staatlich betrieben. Das hat die Landesregierung in Stuttgart beschlossen. Der Vertrag mit dem privaten Dienstleister wird fristgerecht zum Ende dieses Jahres gekündigt. Er läuft Ende Mai 2014 aus. „Damit wird ein zentraler Punkt aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt: Privatisierung hat im Justizvollzug keinen Platz“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann, „denn dort wird massiv in die Grundrechte Einzelner eingegriffen.“ Justizminister Rainer Stickelberger erklärte: „Der Staat hat im Justizvollzug eine enorme Verantwortung - gegenüber der Allgemeinheit, aber auch gegenüber den Täterinnen und Tätern. Er sollte diese Aufgabe nicht an Private delegieren, wenn auch nur ansatzweise die Gefahr von Interessenkonflikten oder Zweifel an der gesetzestreuen Aufgabenerledigung bestehen.“

Durch die Übernahme der bislang durch den privaten Dienstleister erbrachten Aufgaben entsteht für das Land ein zusätzlicher Personalbedarf von 101 Stellen. Dennoch müssen lediglich 37 neu geschaffen werden. Geeigneten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des privaten Anbieters soll dabei die Übernahme in den Staatsdienst angeboten werden. 64 Stellen können durch die Schließung der zwei kleineren Vollzugseinrichtungen in Heidenheim und Heidelberg erbracht werden, was aufgrund der gesunkenen Gefangenenzahlen möglich ist. Der Justizminister wies darauf hin, dass die Beendigung des teilprivatisierten Betriebs in der JVA Offenburg auf diese Weise nicht zu zusätzlichen Belastungen für den Staatshaushalt führe.

Der Justizvollzug ist nicht der einzige Bereich in der Justiz des Landes, in dem Aufgaben privatisiert wurden. Im Jahr 2007 wurde die Bewährungs- und Gerichtshilfe auf einen freien Träger übertragen. Anders als für den Justizvollzug steht für deren künftige Strukturen eine Entscheidung aber noch aus. „Bei der Bewährungs- und Gerichtshilfe wird weit weniger in die Freiheitsrechte Einzelner eingegriffen als im Justizvollzug“, erklärte Stickelberger. „Trotzdem werden wir die Arbeit des privaten Trägers genau prüfen.“ Eine umfassende und ergebnisoffene Evaluation läuft noch bis Ende 2013. Daran sind externe Gutachter der Universitäten Heidelberg und Frankfurt am Main beteiligt.

Justizvollzugsanstalt Offenburg

Baden-Württemberg verfügt derzeit über 17 Justizvollzugsanstalten mit 24 Außenstellen, zwei Jugendarrestanstalten, ein Justizvollzugskrankenhaus, eine Sozialtherapeutische Anstalt mit Außenstelle sowie eine Justizvollzugsschule. Die JVA in Offenburg ist die neueste unter diesen Einrichtungen, sie wurde im Frühjahr 2009 als einzige teilprivatisierte JVA des Landes eröffnet. Vergleichbare Betriebsmodelle gibt es noch in der JVA Hünfeld (Hessen) und in der JVA Burg (Sachsen-Anhalt).

In Offenburg kümmern sich die privaten Dienstleister überwiegend um die täglichen Versorgungsleistungen und um die Vermittlung sozialer, schulischer und beruflicher Kompetenzen. Im Einzelnen gehört beispielsweise das Versorgungsmanagement mit Küche, Wäsche, Gefangeneneinkauf und Telefonie zu den Aufgaben, außerdem die Gebäudereinigung sowie die Anleitung der Gefangenen dazu, das Betreuungsmanagement mit der medizinischen Versorgung, dem Sozialdienst, dem psychologischen Dienst, mit Freizeit, Sport, Schule, beruflicher Ausbildung und Arbeitstherapie. Auch die Beschäftigung der Gefangenen in den Arbeitsbetrieben fällt in die Zuständigkeit der Privaten.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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