Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Euro-Rettungsschirm ESM begrüßt: „Das ist ein deutliches Signal in Richtung Europa: Der Eurorettungsschirm kann nun endlich auch von Deutschland ratifiziert werden. Ich bin erleichtert und begrüße den Richterspruch aus Karlsruhe ausdrücklich. Damit bestätigt Karlsruhe unsere Auffassung, dass der ESM-Vertrag mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Vor diesem Hintergrund haben wir im Bundesrat dem ESM zugestimmt.“
Kretschmann ergänzte: „Der Richterspruch ist auch ein Erfolg unseres Einsatzes gegenüber der Bundesregierung für eine umfassende Beteiligung der Länder bei den Maßnahmen zur Eurorettung.“ Das Verfassungsgericht habe ausdrücklich festgestellt, dass die Unterrichtungs- und Stellungnahmerechte des Bundesrates beim ESM umfassend gewahrt bleiben müssten.
Kretschmann betonte, er nehme die vom Verfassungsgericht eingeforderten Vorbehalte bei der Ratifizierung des ESM-Vertrages sehr ernst. Damit werde sichergestellt, dass der deutsche Steuerzahler nicht unbegrenzt in Haftung genommen werden könne: „Die Bedenken und Ängste vieler Bürgerinnen und Bürger werden ernst genommen.“
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg