Werbe- und Sympathiekampagne

Das erste Land mit Zufriedenheitsgarantie!

Zufriedenheitsgarantie

Die Werbe- und Sympathiekampagne des Landes Baden-Württemberg („Wir können alles. Außer Hochdeutsch.“) ist für ungewöhnliche Aktionen bekannt. In dieser Woche kommt eine neue hinzu: die Zufriedenheitsgarantie.

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„In zahlreichen Kinos  außerhalb Baden-Württembergs werden wir einen Werbefilm präsentieren, mit dem wir jungen Fachkräften und ihren Familien zeigen, dass sie bei einem Umzug  in unser Land zufrieden sein werden. Aber wir versprechen Zufriedenheit nicht nur – wir garantieren sie! Und zahlen jedem, dem es bei uns nicht gefällt, den Umzug zurück“, erläutert die Ministerin im Staatsministerium Silke Krebs das ungewöhnliche Angebot. „Schließlich bietet Baden-Württemberg alles, was man für ein zufriedenes Leben braucht: hervorragende Jobchancen, gute Bildung, tolle Freizeitmöglichkeiten und sogar die höchste durchschnittliche Lebenserwartung in Deutschland.“

Der neue, 45-sekündige Kinospot zeigt die Vorzüge des Landes auf sympathische und selbstironische Weise. Er wurde im Rahmen der Werbe- und Sympathiekampagne „Wir können alles. Außer Hochdeutsch.“ von der Werbeagentur Zum goldenen Hirschen konzipiert und von der Stuttgarter Filmproduktion emenes umgesetzt. Er will gezielt die jungen Menschen ansprechen, die Baden-Württemberg noch nicht so gut kennen. Außerdem ist er ab sofort auf den Internet- und Youtube-Portalen des Landes zu sehen.

Auf die Frage, was das Land  mache, wenn tatsächlich eine Neubürgerin oder ein Neubürger die Kosten für den Umzug zurückhaben will, gibt sich Staatsministerin Krebs gelassen: „Wir stehen natürlich zu unserem Wort! Allerdings glaube ich nicht, dass tatsächlich jemand sein Geld zurückverlangen wird. Welchen Grund sollte es schon geben, Baden-Württemberg freiwillig wieder zu verlassen?“

Der Kinospot kann unter folgendem Link heruntergeladen werden:

Baden-Wuerttemberg_Kinospot_Zufriedenheitsgarantie_HD.wmv.zip

Weitere Informationen finden Sie unter www.BW-jetzt.de/zufriedenheitsgarantie.html.

Teilnahmebedingungen für die „Zufriedenheitsgarantie“:

Teilnahmeberechtigt sind alle volljährigen Personen, die zwischen dem 30.9.2012 und dem 31.12.2012 ihren Erstwohnsitz in Baden-Württem­berg anmelden und bis zum 31.3.2013 wieder von Baden-Württemberg weg verlegen werden, sofern der Zuzug nicht aufgrund eines befristeten Arbeitsverhältnisses erfolgt. Pro Haushalt/Familie ist nur eine Teilnahme möglich. Das Land übernimmt die Umzugskosten in Höhe von bis zu 500 Euro für einen Mietwagen für die ersten 50 Personen. Alle weiteren Teilnahmebedingungen unter www.BW-jetzt.de/zufriedenheitsgarantie.html.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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