Hochschulen

Landesregierung bringt Verfasste Studierendenschaft auf den Weg

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (l.) und Sozialministerin Katrin Altpeter (r.) bei der Regierungspressekonferenz am Dienstag (17. April 2012) im Landtag in Stuttgart

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat den Entwurf eines Gesetzes zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft und zur Stärkung der akademischen Weiterbildung beschlossen. Er wird nun in den Landtag eingebracht. „Die Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft ist ein Musterbeispiel für partizipative Gesetzgebung und dafür, wie der Dialog mit den Beteiligten zu besseren Gesetzen führt“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Baden-Württemberg sei bislang neben Bayern das einzige Bundesland gewesen, das keine Verfasste Studierendenschaft hat. „Die Studierendenvertreter haben nun ein politisches Mandat, um wirksam für die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Belange aller Studierenden eintreten zu können“, betonte Wissenschaftsministerin Theresia Bauer.

Die Verfasste Studierendenschaft wird als rechtsfähige Gliedkörperschaft der Hochschule ohne Ausstiegsrecht der Studierenden ausgestaltet sein. Die Mitglieder der Verfassten Studierendenschaft werden die Möglichkeit zur Stellungnahme bei Fragen haben, die sich mit der Aufgabenstellung der Hochschule und deren Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung befassen sowie mit der Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Folgenabschätzung für die Gesellschaft und Natur beschäftigen. „Die Studierenden erhalten damit wieder eine organisierte Stimme an den Hochschulen. Wir schaffen die gesetzliche Grundlage dafür, dass sich eine demokratisch gewählte Vertretung wirkungsvoll für die Belange der Studierenden einsetzen kann“, so Ministerin Bauer.

Die Verfasste Studierendenschaft unterliegt der Rechtsaufsicht der Hochschule. Sie kann im Rahmen ihrer Satzungsautonomie Satzungen erlassen, über die Höhe der Beiträge bestimmen und einen Haushaltsplan aufstellen. Unter Beachtung demokratischer Grundsätze wird die Verfasste Studierendenschaft über die innere Organisation, insbesondere über die Organe und Zuständigkeiten selbständig entscheiden und sich damit den Gegebenheiten an der jeweiligen Hochschule anpassen können.

Erste Online-Beteiligung zu einem Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung

Das Besondere am Gesetzentwurf: Er wurde von der Landesregierung in einem intensiven Dialog mit Studierenden und Hochschulen erarbeitet. Um deren Vorstellungen und Bedürfnisse im Gesetzgebungsprozess berücksichtigen zu können, waren die möglichen Rahmenbedingungen einer Verfassten Studierendenschaft bereits vor dem förmlichen Gesetzgebungsverfahren in drei Workshops im Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst diskutiert worden.

Zusätzlich wurde auf der Webseite www.wir-wollen-deinen-kopf.de vom 24. Januar 2012 bis 3. März 2012 die erste Online-Beteiligung zu einem Gesetzgebungsverfahren der Landesregierung durchgeführt. Die Plattform lud alle Interessierten ein, sich eine Meinung über studentische Mitbestimmung zu bilden, sich in verschiedenen Foren einzumischen und den Gesetzentwurf des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zu kommentieren. In den rund fünf Wochen, in denen die Foren der Beteiligungsplattform geöffnet waren, konnten über 48.000 Besucherinnen und Besucher verzeichnet werden. Insgesamt wurden dort 508 Beiträge verfasst.

„Aus den Gesprächen und der Internetdiskussion sind zahlreiche Anregungen hervorgegangen, die sich nun im Gesetzentwurf wiederfinden“, sagte Wissenschaftsministerin Bauer. „So wurden etwa auf Wunsch vieler Studierender die Fristen für die Einrichtung der Verfassten Studierendenschaft an den Hochschulen verlängert, weil die Studierenden glaubhaft schildern konnten, wie viel Zeit sie für strukturelle Prozesse bei der Einführung benötigen. Zudem wurden viele Satzungsfragen überarbeitet. Die neuen Formen der Beteiligung haben die ebenfalls wertvollen Anregungen, die im förmlichen Anhörungsverfahren an uns herangetragen wurden und die zu Änderungen am Anhörungsentwurf geführt haben, sinnvoll ergänzt.“

Akademische Weiterbildung wird gestärkt

„Mit der Umsetzung des Gesetzes zur Wiedereinführung der Verfassten Studierendenschaft wird ein wichtiges Vorhaben aus dem grün-roten Koalitionsvertrag vom April 2011 umgesetzt“, unterstrich Ministerpräsident Kretschmann. „Zugleich stärken wir mit dem Gesetz die akademische Weiterbildung“, ergänzte Wissenschaftsministerin Bauer. Der Gesetzentwurf sehe unter anderem auch die Erleichterung des Übergangs vom Beruf zur Hochschule vor. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen für die Anrechnung von außerhalb des Hochschulsystems erworbenen Studien- und Prüfungsleistungen erfüllt sind, stehe den Hochschulen künftig kein Ermessen mehr zu. „Mit dieser Regelung werden beruflich erworbene Kenntnisse akademisch stärker gewürdigt. Wir setzen hiermit ein Zeichen für Weiterbildung und lebensbegleitendes Lernen“, so Bauer.
Kern der Reform sei zudem die Weiterentwicklung von Kontaktstudien zu Modulstudien. Für die Kontaktstudien können zukünftig Leistungspunkte im Sinne einer wissenschaftlichen Währungseinheit vergeben werden, die auf ein späteres Hochschulstudium anrechenbar sind. Kontaktstudien müssen hierbei nicht wie bisher zwingend privatrechtlich ausgestaltet werden sondern können auch in öffentlich-rechtlicher Form angeboten werden. „Die Hochschulen können selbst entscheiden, ob sie sich für die Weiterbildung an einem Unternehmen beteiligen oder diese Zukunftsaufgabe in eigener Verantwortung durchführen“, unterstrich Wissenschaftsministerin Bauer.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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