Gesundheit

Kabinett beschließt neue Kriterien für die Krankenhausförderung

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (r.) und Umweltminister Franz Untersteller (r.), bei der Regierungspressekonferenz am Dienstag (7. Februar 2012) im Landtag in Stuttgart

Das Landeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung neue, zukunftsorientierte Kriterien für die Förderung von Investitionen an den Krankenhäusern in Baden-Württemberg beschlossen. Die neue Landesregierung stehe zur dualen Krankenhausfinanzierung und damit zur Übernahme der Investitionskosten, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Gesundheitsministerin Katrin Altpeter. „Wir wollen den Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft aktiver als bisher begleiten und mitgestalten“, so der Regierungschef. „Eine zukunftsorientierte Krankenhausplanung und zielgerichtete Krankenhausförderung sind zentrale Instrumente der staatlichen Daseinsvorsorge“, sagte Gesundheitsministerin Altpeter. Ziel sei es, die stationäre Versorgung der Bevölkerung flächendeckend zu gewährleisten und Hochleistungsmedizin an einzelnen Standorten zu konzentrieren.

Mit den weiterentwickelten Förderkriterien sollen sich die Förderentscheidungen nachhaltig an den Erfordernissen einer zukunftsfähigen und ausgewogenen Krankenhausversorgung im Land orientieren. Deshalb komme dem Prozess der Entscheidungsfindung und der Verfahrenstransparenz eine ganz besondere Bedeutung zu, so Kretschmann und Altpeter. „Mit den neuen Förderkriterien wollen wir auch auf diesem Gebiet eines unserer Hauptanliegen umsetzen und unsere Ziele und Entscheidungen für alle Beteiligten offen, transparent und nachvollziehbar machen.“

Ministerin Altpeter wies darauf hin, dass alle Förderentscheidungen aufgrund der hohen Beschäftigungsintensität des Gesundheitssektors auch einen hohen arbeitsmarktpolitischen Effekt haben.

Die frühere Landesregierung habe aufgrund jahrelanger Versäumnisse bei der Krankenhausfinanzierung einen Antragsstau von rund einer Milliarde Euro hinterlassen, unterstrich Altpeter. „Die neue Landesregierung will entsprechend dem Koalitionsvertrag die Mittel der Krankenhausförderung bis 2016 Schritt für Schritt erhöhen.“

Trotz des großen Spardrucks wurden die Bauprogrammmittel für die Krankenhausinvestitionen auch 2012 (gegenüber dem Urhaushalt 2011) um 45 Millionen Euro auf 230 Millionen Euro erhöht. Insgesamt sind im Haushalt 2012 Mittel für die Krankenhausfinanzierung (Einzelförderung, Pauschalen, Umstellungskosten, Nutzungsentgelte etc.) in Höhe von 370 Millionen Euro veranschlagt. Die Mittel für die Krankenhausfinanzierung werden seit 1997 vollständig über den Kommunalen Investitionsfonds (KIF) bereitgestellt. Einzige Ausnahme: Die mit dem 4. Nachtrag 2011 zusätzlich zur Verfügung gestellten 50 Millionen Euro waren reine Landesmittel.

Die neuen Förderkriterien im Einzelnen

Anhand der neu formulierten Kriterien können Förderentscheidungen bei der äußerst komplexen Materie „Krankenhausversorgung“ nachvollziehbar und transparent gemacht werden:

1. Krankenhausplanung

Die bedarfsplanerischen Vorgaben auf der Grundlage des jeweils aktuellen Landeskrankenhausplanes stellen die verbindlichen Grundlagen jeder Förderentscheidung dar. Investitionsförderung soll einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung einer flächendeckenden, wohnortnahen Grundversorgung leisten, Hochleistungsmedizin muss auf einzelne Standorte konzentriert werden.

Krankenhausbauvorhaben, die zur Weiterentwicklung der Vernetzung am-bulant/stationär beitragen, sind prioritär zu unterstützen.

2. Krankenhausinvestitionsförderung

Bauvorhaben, die dazu dienen, nachhaltig die Betriebskosten zu reduzieren bzw. die Effizienz der Leistungserbringung zu steigern, kommt eine hohe Bedeutung zu. Hierzu zählen vor allem Maßnahmen, die verstärkt der Kooperation oder der Zusammenarbeit einzelner Krankenhäuser dienen.

Aufgrund der beschränkt zu Verfügung stehenden Fördermittel müssen beim Land frühzeitig angezeigte Bauvorhaben, die unmittelbar dem Behandlungsbereich (z.B. OP-Bereich, Intensivpflegeeinheiten oder zentraler Aufnahmebereich in der Psychiatrie) dienen oder im Zusammenhang mit der Implementierung neuer innovativer Versorgungsangebote (z.B. zentralisierte Notaufnahmen) stehen, prioritär gefördert werden.

Die Krankenhausinvestitionsförderung soll im Rahmen der bundesgesetzlich definierten Vorgaben des dualen Systems landesweit einen Beitrag zum „Nachhaltigen Bauen“ leisten. Die ökologisch sinnvolle Ressourcenschonung führt zu geringeren Betriebskosten und trägt so zu einer weiteren Stärkung der Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses und damit zur nachhaltigen Standortsicherung bei.

Besondere Beachtung bei der Förderung von Krankenhausbauvorhaben sollen auch innovative Projekte im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung der Medizin oder zur Verbesserung der Situation der Beschäftigten erfahren.

Bauvorhaben, die dazu dienen, fristbehaftete Auflagen (baurechtlicher, hygienischer und leistungsrechtlicher Natur, z.B. zur Verbesserung des Brandschutzes, der Klimatechnik/Elektrotechnik) zu erfüllen, sind vorrangig zu berücksichtigen.

3. Verfahren

Für große, grundsätzlich förderwürdige Klinik-Bauvorhaben wird seitens des Landes den Trägern bereits in einem sehr frühen Planungsstadium durch die gemeinsame Abstimmung eines projektspezifischen Raumprogramms Planungssicherheit vermittelt.

Mit der Bewilligung einer Planungsrate kann Krankenhausträgern bei großen Bauvorhaben in einem frühzeitigen Verfahrensstadium eine zusätzliche Planungssicherheit gegeben werden.

Ein wesentliches Kriterium für die Aufnahme einer Maßnahme in ein Jah-reskrankenhausbauprogramm ist die „Baureife des Vorhabens“.

4. Regionale Ausgewogenheit

Bei Aufstellung der jeweiligen Jahreskrankenhausbauprogramme ist auf eine regional ausgewogene Förderpolitik zu achten. Bei der Förderung sind soweit möglich alle Landesteile sowie Krankenhausprojekte in Ballungsgebieten und im ländlichen Raum angemessen zu berücksichtigen.

5. Trägerpluralität

Bei Aufstellung der Krankenhausbauprogramme ist auch die Vielfalt der pluralen Krankenhauslandschaft angemessen zu berücksichtigen. Darüber hinaus können Bauvorhaben von Klinikträgern, die sich in der Vergangenheit durch eine besondere Verantwortung für die Interessen der Patienten und des Personals ausgezeichnet haben, ggf. eine gezielte Unterstützung erfahren.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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