Der baden-württembergische Bundesratsminister Peter Friedrich stellte in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden Sitzung des Bundesrates am 01.03.2013 vor. Die Tagesordnung umfasst 45 Punkte. Die Rückläufer aus der Sitzung des Vermittlungsausschusses vom 26.02.2013 befinden sich auf der Tagesordnung.
Rückläufer aus dem Vermittlungsausschuss
Bund und Länder haben sich im Vermittlungsausschuss auf einen Kompromiss zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens (TOP 41) geeinigt. Es wurde Einvernehmen dahingehend erzielt, dass Einwohnermeldeämter persönliche Daten der Bürger künftig nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen an Unternehmen weitergeben dürfen. Zudem sieht der Vermittlungsvorschlag Vorgaben zur Zweckbindung der Auskunft und zum Wiederverwendungsverbot vor. Diese sollen die Bürger vor so genannten Schattenmelderegistern und Adresspooling schützen. Der erzielte Kompromiss muss im Bundestag und Bundesrat bestätigt werden, davon ist auszugehen.
Unter anderem auch zum SEPA-Begleitgesetz (TOP 42) konnte ein Kompromiss im Vermittlungsausschuss erzielt werden. Der Vermittlungsausschuss hat sich darüber verständigt, die umstrittenen Regelungen zur reduzierten Beteiligung der Verbraucher an den Bewertungsreserven der Lebensversicherer aus dem Gesetz zu streichen. Der Bundestag hatte die entsprechende Regelung zu den Bewertungsreserven erst im November 2012 kurzfristig an einen Gesetzentwurf der Bundesregierung angehängt, der ursprünglich lediglich Vorschriften zur Verwirklichung des einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrs - SEPA - enthielt. Die in diesem Gesetz geregelten – unstreitigen Vorschriften zur Umsetzung eines EuGH-Urteils zu Unisex-Tarifen – bleiben unverändert. Darüber hinaus soll die Bundesregierung über eine Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrats bedarf, die freien Rückstellungen der Versicherer neu regeln. So soll der bessere Ausgleich zwischen Alt- und Neukunden gewährleistet werden. Das SEPA-Begleitgesetz wird somit ohne den Hauptdissenspunkt Bewertungsreserven wieder in den Bundestag und Bundesrat gehen und dort voraussichtlich verabschiedet.
Initiativen von Baden-Württemberg
Der Bundesrat wird sich mit dem Entwurf eines Mindestlohngesetzes (TOP 34) befassen. Antragsteller ist unter anderem Baden-Württemberg. Im Mittelpunkt steht die Festlegung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 €. Zudem ist die Einrichtung einer Mindestlohnkommission vorgesehen, die den gesetzlichen Mindestlohn künftig vorschlägt. Die Kommission soll sich aus Vertretern der Spitzenorganisationen der Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie sachverständigen Personen aus der Wissenschaft zusammensetzen. Es ist noch offen, ob über die sofortige Einbringung des Entwurfs beim Bundestag ohne vorherige Befassung der Ausschüsse entschieden wird.
Einem Gesetzentwurf Schleswig-Holsteins und anderer Länder zur steuerrechtlichen Gleichstellung der Lebenspartnerschaften mit der Ehe (TOP 35) wird Baden-Württemberg als Mitantragsteller beitreten. Der Bundesrat hatte bereits im vergangenen Jahr in einer Stellungnahme erklärt, dass es im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz keine Rechtfertigungsgründe für die weitere Ungleichbehandlung gibt. Auch hier ist noch offen, ob über die sofortige Einbringung beim Bundestag entschieden wird oder der Entwurf an die Ausschüsse überwiesen wird.
Von großer Bedeutung ist zudem der nunmehr von mehreren Ländern eingebrachte Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2013 (TOP 36). Baden-Württemberg wird der Initiative als Mitantragsteller beitreten. Ziel ist es, die Teile des Jahressteuergesetzes, zu denen im Rahmen des Vermittlungsverfahrens Ende 2012 Einvernehmen hergestellt worden war, zu verabschieden. Die antragstellenden Länder bemühen sich auf diesem Wege, um einen größeren Kompromiss als in dem nunmehr von der Bundesregierung erarbeiteten Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz, das nur wenige Elemente aus dem damaligen Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz beinhaltet. Die Länderinitiative greift dagegen z.B. das Problem der so genannten “Cash GmbH” zur Umgehung der Erbschaftssteuer sowie die so genannten “Rett-Blocker-Strukturen”, mit denen die Grunderwerbsteuer umgangen werden kann, wieder auf. Ziel ist es, akute Steuerschlupflöcher zu stopfen. Bislang ist noch offen, ob über die sofortige Einbringung des Entwurfs beim Bundestag ohne vorherige Befassung der Ausschüsse entschieden wird.
Gleich drei Länderinitiativen – von Rheinland-Pfalz, Hessen und Brandenburg (TOP 14 a, 14 b und 37) - beschäftigen sich mit dem Thema Fluglärm bzw. dem Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm vor allem während der Nacht. Baden-Württemberg wird der Gesetzesinitiative von Rheinland-Pfalz beitreten. Während der Gesetzentwurf von Hessen ausschließlich einen besseren Schutz der Bevölkerung, insbesondere während der Nachtstunden fordert, spricht die Initiative von Rheinland-Pfalz explizit von Nachtruhe und möchte zudem die Voraussetzungen für transparente Verfahren und Beteiligungsmöglichkeiten stärken. Die Initiative von Brandenburg stellt einen vermittelnden Ansatz dar. Die drei Vorlagen sollen nach der Vorstellung im Plenum in den Ausschüssen beraten werden.
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Zusätzlich zu den Rückläufern aus dem Vermittlungsausschuss hat der Bundesrat über 14 weitere Gesetzesbeschlüsse des Bundestages zu entscheiden. Dazu zählt auch das Gesetz zur innerstaatlichen Umsetzung des Fiskalvertrages (TOP 1). Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Es dient der Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung vom 24.Juni 2012 und regelt z.B. die Verankerung der Obergrenze für das strukturelle gesamtstaatliche Finanzierungsdefizit von maximal 0,5 % des BIP. Der Finanzausschuss empfiehlt, den Vermittlungsausschuss einzuberufen. Gründe sind z.B. Forderungen nach der Fortführung der Kompensationsmittel nach dem Entflechtungsgesetz - u.a. zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse - und die Verankerung der Haushaltsautonomie der Länder im Haushaltsgrundsätzegesetz. Voraussichtlich wird der Bundesrat mit Baden-Württemberg dieser Empfehlung folgen.
Auch bei dem Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (TOP 2) ist davon auszugehen, dass der Bundesrat die Einberufung des Vermittlungsausschusses verlangen wird. Mit diesem Gesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, sollen weitere Anreize für eine kapitalgedeckte zusätzliche Altersvorsorge geschaffen werden. Die Mehrheit der Länder wendet dagegen jedoch vor allem ein, dass das Gesetz die Altersvorsorge nicht gleichmäßig verbessert und in Wohneigentum investiertes Altersvorsorgekapital übermäßig begünstigt sei. Baden-Württemberg hat hierzu einen Plenarantrag eingebracht, um die bislang vom Finanzausschuss beschlossenen Anrufungsgründen um einen Punkt – und zwar zur Deckelung der Verwaltungskosten bei geförderten Altersvorsorgeprodukten – zu ergänzen.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund