Deutschland will den internationalen Austausch von steuerrelevanten Daten erleichtern. Auf der Tagesordnung des Bunderates steht deshalb am 18. Dezember der Gesetzentwurf zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen und zur Änderung weiterer Gesetze, den der Deutsche Bundestag eingebracht hat.
„Der automatische Austausch von Steuerinformationen ist das wirksamste Mittel, um Steuerschlupflöcher zu stopfen. Damit handeln wir nicht nur im Interesse des Staates, sondern vor allem auch im Interesse aller ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, ob Bürgerin, Bürger oder Unternehmen“, sagte Peter Friedrich, Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten am Donnerstag in Berlin.
Der automatische Austausch soll ab 2017 unter 60 Ländern gelten. Der Steuerbetrug über Grenzen hinweg habe sich in den vergangenen Jahren zu einem erheblichen Problem für die Steuerbehörden der Länder entwickelt. „Es gibt immer neue und immer mehr Möglichkeiten, international zu investieren“, sagte Friedrich. Durch die mangelnde steuerliche Transparenz seien damit aber auch die Möglichkeiten gestiegen, sich einer korrekten Besteuerung zu entziehen. „Das können wir nicht zulassen. Der beste Schritt, um mehr Transparenz zu schaffen, ist ein rascher und umfassender Austausch von Steuerdaten unter den Finanzverwaltungen der teilnehmenden Staaten. Steuergerechtigkeit ist für unser soziales Miteinander von zentraler Bedeutung. Jeder nicht gezahlte Euro an Steuern fehlt für den Ausbau von Schulen und Kindertagesstätten, fehlt für die Instandhaltung unserer Straßen oder für die Forschung“, betonte Friedrich.
Zu solchen Informationen gehörten insbesondere Daten über Finanzkonten, die von Finanzinstituten geführt werden. Diese könnten für eine ordnungsgemäße Besteuerung aber nur verwendet werden, wenn sie mittels klarer Verfahren untereinander ausgetauscht und den betroffenen Steuerpflichtigen eindeutig zugeordnet werden könnten. „Den Finanzbehörden müssen hier eindeutige Verfahren zur Hand gegeben werden, an denen sie sich orientieren und ihren Verpflichtungen nachkommen können“, erklärte Friedrich.
Hintergrund
Durch das nun vorliegende Gesetz soll die Anwendung des Gemeinsamen Meldestandards für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union aufgrund der geänderten EU-Amtshilferichtlinie sowie mit Drittstaaten aufgrund der von der Bundesrepublik Deutschland am 29. Oktober 2014 in Berlin unterzeichneten mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten geregelt werden. Dementsprechend sieht das Artikelgesetz die Schaffung eines eigenen Stammgesetzes vor, daneben werden das EU-Amtshilfegesetz aufgrund der im Dezember 2014 geänderten EU-Amtshilferichtlinie ergänzt und weitere Gesetze geändert.
Auch der Entwurf für ein Gesetz zu der Mehrseitigen Vereinbarung zwischen den zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten steht am Freitag auf der Tagesordnung. Dessen Ziel ist es, durch eine Intensivierung der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit, namentlich durch den Ausbau des automatischen Informationsaustauschs über Finanzkonten, die Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung weiter zu verbessern. Mit der Mehrseitigen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien bei Vorliegen der festgelegten Voraussetzungen, regelmäßig bei den in ihrem Staatsgebiet ansässigen Finanzinstituten die vereinbarten Informationen über Finanzkonten der im jeweils anderen Vertragsstaat ansässigen Personen zu erheben und dem anderen Vertragsstaat automatisch zu übermitteln. Mit dem Gesetz soll mithin die Zustimmung der gesetzgebenden Körperschaften für die Notifikation gegenüber der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) herbeigeführt werden.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund