In seiner 934. Sitzung am 12.06.2015 entscheidet der Bundesrat über das Tarifeinheitsgesetz. Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung wird zeitgleich im Bundestag und Bundesrat beraten. Baden-Württemberg legt gemeinsam mit anderen Ländern Initiativen zur Öffnung der Ehe vor.
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Zu den politisch bedeutendsten Themen zählt das Tarifeinheitsgesetz (TOP 2), das der Bundestag am 22. Mai verabschiedet hat. Das Gesetz soll die Tarifeinheit in Betrieben sichern und Tarifkollisionen, also unterschiedliche Tarifverträge für gleiche Beschäftigungsgruppen verhindern, Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat das Gesetz am 12. Juni billigen wird. Danach könnte es zum 1. Juli dieses Jahres in Kraft treten. Zudem stehen weitere neun Bundestagsbeschlüsse auf der Tagesordnung am Freitag. Dazu gehören unter anderem das Kleinanlegerschutzgesetz und eine Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Baden-Württemberg wird alle Gesetzesbeschlüsse billigen.
Gesetzentwürfe der Bundesregierung
Zur Befassung durch den Bundesrat liegen auch zahlreiche Gesetzentwürfe der Bundesregierung vor. Hervorzuheben ist der Entwurf zur Vorratsdatenspeicherung (TOP 19). Ziel des Entwurfes ist die Aufklärung schwerer Straftaten und die Abwehr von Gefahren. Dies soll dadurch gewährleistet werden, dass für Verkehrsdaten eine zeitlich befristete Speicherung vorgesehen wird. Die Erhebung der im Wege der Vorratsdatenspeicherung gewonnen Daten soll auf bestimmte katalogisierte Straftaten begrenzt werden, die neben Mord und Totschlag beispielsweise auch Straftaten aus dem Betäubungsmittelgesetz erfassen. Der Entwurf soll verhindern, dass es aufgrund der unterschiedlichen Speicherpraxis einzelner Unternehmen dem Zufall überlassen bleibt, ob die benötigten Verkehrsdaten noch vorhanden sind oder eben nicht. Der Gesetzentwurf betrifft zum einen die sogenannten Verkehrsdaten. Dazu zählen beispielsweise beteiligte Rufnummern, Beginn und Ende eines Gesprächs sowie erfolglose Verbindungsversuche. Diese sollen für eine Frist von zehn Wochen gespeichert werden. Betroffen sind ebenfalls Standortdaten, also solche Daten, aus denen sich der Standort des verwendeten Mediums und dementsprechend auch der Standort des jeweiligen Nutzers entnehmen lassen. Diese Daten sollen vier Wochen gespeichert werden. Im Übrigen sieht der Gesetzesentwurf zunächst eine anlasslose und pauschale Speicherung der genannten Daten vor.
Der Gesetzentwurf soll parallel im Bundestag und Bundesrat behandelt werden. Die Länderkammer hat im ersten Durchgang die Möglichkeit, zu diesem Gesetzentwurf Stellung zu nehmen oder zu beschließen, dass keine Einwendungen gegen den Entwurf erhoben werden. Die Entscheidung zu den Voten der Länder wird überwiegend erst am Donnerstagabend nach den politischen Spitzenrunden getroffen.
Länderinitiativen
Gemeinsam mit anderen Ländern bringt Baden-Württemberg folgende Initiative ein: „Ehe für alle – Entschließung für eine vollständige Gleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren“ (TOP 47 b). Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, eine vollständige Gleichbehandlung der Ehe von gleich- und verschiedengeschlechtlichen Paaren im gesamten Bundesrecht herzustellen. Die antragstellenden Länder bitten um die sofortige Sachentscheidung ohne vorherige Ausschussberatungen. Darüber hinaus ist Baden-Württemberg ebenfalls Mitantragsteller eines Gesetzentwurfes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (TOP 47 a). Dieser sieht eine entsprechende Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch und Folgeänderungen in anderen Gesetzen vor. Der Gesetzentwurf entspricht im Wesentlichen dem bereits in 2013 vom Bundesrat mit einer rot-grünen Mehrheit eingebrachten Gesetzesinitiative. Diese hatte der Deutsche Bundestag in der letzten Legislaturperiode nicht mehr behandelt. Der Gesetzentwurf zur Öffnung der Ehe soll anders als die Entschließung zunächst zur Beratung an die Ausschüsse überwiesen werden.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund