Bundesrat

Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Bundesrat

In einem ehemaligen Hotel und späteren Firmengebäude in Karlsbad-Ittersbach, das derzeit als Unterkunft für Flüchtlinge genutzt wird, halten sich Flüchtlinge in ihrem Zimmer auf (Bild: © dpa).

Nachdem der Deutsche Bundestag das Gesetzespaket zur Asylpolitik auf den Weg gebracht hat, wird auch der Bundesrat am Freitag über das sogenannte Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz abstimmen. Hierzu sagte der Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten Peter Friedrich heute in Berlin: „Das Gesetzespaket soll dabei helfen, den Flüchtlingszuzug zu bewältigen und die Auswirkungen in den Griff zu bekommen“.

Das Paket ist das Ergebnis des Flüchtlingsgipfels von Bund und Ländern vom 24. September. So sollen die Asylverfahren beschleunigt, der zügige Bau von Unterkünften ermöglicht sowie neben Verschärfungen der Asylregeln auch legale Migrationswege außerhalb des Asylrechts geschaffen werden.

„Die Vorhaben sind wichtig, um den Verwaltungsaufwand zu verringern und diejenigen mit guter Bleibeperspektive zu integrieren“, stellte der Minister heraus. Teil des Pakets ist auch die vereinfachte Rückführung von abgelehnten Asylbewerbern.

Vorgesehen sind Entlastungen für Länder und Kommunen, die 2015 eine Milliarde Euro zusätzlich erhalten. Ab 2016 ist eine weitere Aufstockung der Mittel vorgesehen. Der Bund beteiligt sich dann in der Höhe von über drei Milliarden Euro an der Unterbringung von Asylbewerbern. Zudem werden die Länder durch den Bund mit 350 Millionen Euro bei der Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge unterstützt. Die Mittel für sozialen Wohnungsbau werden um 500 Millionen Euro erhöht.

In Zukunft gelten auch Albanien, das Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsstaaten. Baden-Württemberg war es besonders wichtig, dass dies durch die Schaffung legaler Migrationswege flankiert wird. Hierzu sagte Minister Friedrich: „Die fehlende Perspektive auf eine legale Migration war ein Fluchtgrund neben anderen. Wer keine legalen Einreiseperspektiven schafft, der fördert Schlepper und belastet unser Asylsystem.“ Außerdem begrüßte es der Minister, dass durch eine Lockerung beim Leiharbeitsverbot den Asylbewerbern und Geduldeten der Zugang zum Arbeitsmarkt nach drei Monaten in Zukunft erleichtert wird und merkte an: „Arbeit ist die beste aller Integrationsmaßnahmen. Daher freue ich mich, dass Asylbewerber mit einer guten Bleibeperspektive zudem Zugang zu Integrations- und Sprachkursen erhalten.“

Baden-Württemberg und weitere Länder haben über den Innenausschuss des Bundesrates Anpassungen gefordert, da einige Punkte der vorliegenden Maßnahmen aus ihrer Sicht nicht mit den Beschlüssen des Flüchtlingsgipfels übereinstimmten. Der Bundestag hat diese Punkte, insbesondere zu Leistungskürzungen und zum Vorrang von Taschengeld vor Sachleistungen aufgegriffen. Die Länder haben erreicht, dass die Meldebescheinigung als Asylsuchender nicht alle zwei Wochen verlängert werden muss, wodurch bürokratischer Mehraufwand verhindert wird.

Für Minister Friedrich ist entscheidend, dass die neuen Regelungen schnellstmöglich umgesetzt werden: „Insbesondere muss der Bund die Ressourcen des BAMF zügig aufstocken, denn die Verfahrensdauer bleibt der Dreh- und Angelpunkt für ein funktionierendes Asylsystem.“ Daneben plädierte Friedrich für Besonnenheit in der Flüchtlingspolitik: „Täglich neue Ideen von verschiedensten Seiten werden nicht zur Lösung der Probleme führen, sondern vor allem zur Verunsicherung der Bevölkerung durch politischen Aktionismus beitragen.“ Mit Blick auf die nächsten Monate stellte Friedrich klar: „Gerade in Sachen Integration ist noch viel zu tun. Vor allem aber brauchen wir eine solidarische Lösung in Europa.“

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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