„Wir wollen Transparenz, was wirklich in den TTIP-Verhandlungen geschieht. Transparenz ist das beste Mittel gegen Mythen und Legenden die hier blühen. Vielfach genannte Vor- und Nachteile halten einer genaueren Überprüfung nicht stand. Das gilt insbesondere für die geplanten Investitionsschutzregeln“, sagte Baden-Württembergs Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten, Peter Friedrich, zu der Veranstaltung „TTIP – Gefahr für den Rechtsstaat?“, die am 3. Juli in der Landesvertretung Baden-Württemberg stattfindet.
Das Symposium soll die kontroversen Positionen von Expertinnen und Experten aus der Praxis des internationalen Investitionsschutzes offen und faktenorientiert zusammentragen und für die weitere politische Debatte nutzbar machen. Neben Minister Friedrich laden sowohl der Bevollmächtigte der Freien und Hansestadt Hamburg beim Bund, Staatsrat Wolfgang Schmidt, als auch der Bevollmächtigte Niedersachsens beim Bund, Staatssekretär Michael Rüter, zu dem Symposium ein.
Aus Sicht Peter Friedrichs bedarf es keiner speziellen Investitionsschutzvorschriften zwischen den USA und der EU, „weil es dort funktionierende Rechtswege vor unabhängigen Gerichten gibt“.
„Hierfür werden wir uns auch im Bundesrat stark machen“, kündigte der Minister an. Gemeinsam mit der Freien und Hansestadt Hamburg und Niedersachsen werde Baden-Württemberg daher im letzten Bundesratsplenum vor der Sommerpause einen kritischen Entschließungsantrag einbringen.
Hintergrund für die Redaktionen:
Am 03. Juli 2014, 10.30 bis 13.30 Uhr findet in der Landesvertretung Baden-Württemberg beim Bund die Veranstaltung „Investor-Staat-Schiedsgerichtsverfahren – Gefahr für den Rechtsstaat? Daten, Fakten, Hintergründe“ statt.
Bei der Debatte um eine Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft (Transatlantic Trade and Investment Partnership, TTIP) werden insbesondere die Vorschriften zum Schutz von Investitionen und zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten (Investor-to-State Dispute Settlement – ISDS) scharf kritisiert. Es werden negative Auswirkungen der Schiedsverfahren für demokratische Gesetzgebungsprozesse und staatliche Regulierung befürchtet. Die EU-Kommission hat vor dem Hintergrund dieser Kritik im Januar 2014 die Verhandlungen zu diesem geplanten Teil des Abkommens ausgesetzt und Ende März 2014 ein öffentliches Konsultationsverfahren gestartet. Bis Anfang Juli 2014 können EU-weit interessierte Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Organisationen ihre Position zum Investorenschutz und der Investor-Staat-Streitbeilegung direkt bei der EU-Kommission einbringen.