„Maklerprovisionen werden meist auf den Wohnungssuchenden abgewälzt, ohne dass dieser irgendeinen Nutzen davon hat“, sagte der baden-württembergische Bundesratsminster Peter Friedrich. „Künftig soll generell derjenige die Kosten tragen, der den Makler als Erster beauftragt“, betonte Friedrich. Ein Vermieter könne so nicht mehr einfach die Kosten für einen von ihm beauftragten Makler an den Wohnungssuchenden weiterreichen. Die gängige Praxis des „Umwälzungsverfahrens“ solle damit zum Wohle der Mieter beendet werden.
„Der Wohnungssuchende soll künftig nur noch dann den Makler zahlen, wenn es zwischen den beiden einen schriftlichen Vertrag gibt“, sagte Minister Friedrich. Wenn allerdings von Vermieterseite bereits im Vorfeld der Makler eingeschaltet worden sei, müsse der Wohnungssuchende generell nichts zahlen. Das sei dann Aufgabe des Vermieters, da dieser ja den Makler als erster beauftragt habe.
„Dem sozial unausgewogenen Wildwuchs auf den Wohnungsmärkten wird so entgegengetreten“, betonte Friedrich. Mit dem Gesetzentwurf der Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen (TOP 29 Bundesrat) solle klar festgelegt werden, wer bei der Vermittlung von Wohnraum die Maklerprovision zu tragen habe.
„In Zeiten angespannter Wohnungsmärkte sollen so die ausufernden Kosten bei Neuanmietungen eingedämmt werden. Das Anmieten einer Wohnung darf nicht zum Luxusgut verkommen oder zur Verschuldung beim Wohnungssuchenden führen“, sagte Friedrich.
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund