Bundesrat

Bundesrat berät über Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 der Bundesregierung

„Die Bundesregierung geht mit ihrem Aktionsprogramm einen richtigen und wichtigen Schritt, um die gesetzten Klimaschutzziele für Deutschland bis 2020 doch noch zu erreichen. Das begrüßen wir Länder sehr“, sagte Peter Friedrich am Donnerstag in Berlin.

Zugleich zweifelte der Minister für Bundesrat, Europa und internationale Angelegenheiten jedoch daran, dass die vorgelegten Maßnahmen ausreichen würden, um die vorhandene „Klimaschutzlücke“ bis zum Jahr 2020 tatsächlich zu schließen. „Wir gehen davon aus, dass es noch weitreichendere Anstrengungen insbesondere im Stromsektor bedarf, um unsere Ziele tatsächlich umsetzen zu können.“

Der Bundesrat berät in seiner Sitzung am Freitag über das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020, mit dem die Bundesregierung die derzeit angenommene Klimaschutzlücke von rund 5 bis 8 Prozentpunkten schließen und auch die Basis für die weiteren Ziele für die Jahre 2030, 2040 und 2050 schaffen will. 
Geplant sind Maßnahmen in Industrie, in der Landwirtschaft, im Verkehr, in der Abfallwirtschaft, im Bau und Wohnungssektor sowie bei den Kraftwerken und dem Handel mit Emissionszertifikaten. So enthält das Programm beispielsweise Vorschläge zur Erweiterung der Begünstigungsvorschriften für die Wohnungswirtschaft im Gewerbesteuergesetz und die steuerliche Förderung von Sanierungsmaßnahmen für selbstgenutzte Immobilien und Kleinvermieter.

Die Bundesregierung geht derzeit davon aus, dass eine Lücke von etwa 62 bis 100 Millionen Tonnen an Treibhausgasen besteht, die bis zum Jahr 2020 nicht eingespart werden können, der Bundesrat zweifelt dagegen daran, dass diese Berechnungen ausreichend sind. „Wir fordern die Bundesregierung auf, ein aussagekräftiges Monitoring zur Identifizierung der tatsächlichen Reduktionslücken und deren Ursachen sowie zur Wirksamkeit der Maßnahmen zu erstellen“, sagte Friedrich und forderte die Bundesregierung auch zu Nachbesserungen an dem Programm auf. „Neben einer ambitionierten Reform des Emissionshandels brauchen wir ergänzende nationale Maßnahmen.“ Dazu gehörten beispielsweise  eine klimafreundliche Weiterentwicklung des konventionellen Kraftwerkparks, konkrete Pläne im Ausbau des ÖPNV und regulative Anreize für emissionsarme Pkw sowie eine Mobilisierung der vorhandenen Ausbaupotenziale der Biomasse im Wärmebereich.

Zudem hat Bayern einen Entschließungsantrag zur steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung vom Dezember 2014 wieder aufsetzen lassen und die Entscheidung im Plenum über die Fassung der Entschließung beantragt (TOP 14). Dieser fordert die Bundesregierung zur Vorlage eines Gesetzentwurfes auf, sieht aber keine Gegenfinanzierung vor. Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben im Umweltausschuss einen Antrag zur Neufassung der Entschließung eingebracht, mit der die steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden umgesetzt werden soll. Konkret ist dabei ein steuerliches Fördervolumen von 1 Mrd. Euro/Jahr über 10 Jahre vorgesehen. Dabei wird vorgeschlagen, den ermäßigten Umsatzsteuersatzes auf Beherbergungsleistungen zur Gegenfinanzierung zu streichen. „Durch steuerliche Anreize sollen Investitionen in die energetische Gebäudesanierung erhöht werden“, so Friedrich. Dabei soll der Fokus vor allem auf einer Förderung von Eigenheimbesitzern liegen, die energetische Sanierungsmaßnahmen bislang nicht steuerlich geltend machen konnten. „Andererseits werden durch die Investitionen aber auch das Handwerk und die Bauwirtschaft profitieren“, ergänzte Friedrich.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund

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