„Gerade im Bereich des Berufssports kommt es durch Doping zu massiven Schäden, auch finanzieller Art. Hier geht es um Preisgelder, Sponsorenverträge und andere Förderungen. Dies bringt den ehrlichen, ungedopten Sportlern nicht nur finanzielle Nachteile, sondern beraubt diese auch um ihr Erfolgserlebnis“ erklärte Bundesratsminister Peter Friedrich am Donnerstag in Berlin. „Doping im Profisport ist ein ernstzunehmendes Problem und muss daher stärker sanktioniert werden“, so Minister Friedrich.
In der bevorstehenden Bundesratssitzung am 29.11.2013 bringt Baden-Württemberg daher einen Gesetzentwurf ein, der Doping im Berufssport durch den Ausbau der strafrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten wirksamer bekämpfen soll (TOP 2). Hierzu sollen Gesetzänderungen des Arzneimittelgesetzes (AMG), des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung erfolgen.
Im Arzneimittelgesetz soll etwa das Handeltreiben mit Dopingmitteln unter Strafe gestellt werden. Auch soll die Teilnahme an berufssportlichen Wettkämpfen verboten werden, wenn sich im Körper des Sportlers Dopingmittel oder Metabolite befinden, mit der Ausnahme von ärztlich verschriebenen Arzneimitteln. Desweiteren sieht der Gesetzentwurf eine Anhebung der Freiheitsstrafe bei Dopingmissbrauch von drei auf fünf Jahre vor sowie eine Erweiterung des Vortatenkatalogs der Geldwäsche um Dopingdelikte.
„So wie die Rechtslage im Moment ist, werden Dopingsünder im Spitzensport von strafrechtlichen Konsequenzen größtenteils nicht tangiert. Dabei sind die Berufssportler die zentralen Figuren des Dopings. Deshalb müssen wir handeln“, betonte Minister Friedrich.
„Es müssen diejenigen zur Verantwortung gezogen werden, die gedopt an einem berufssportlichen Wettkampf teilnehmen. Das ist schlichtweg ‚Dopingbetrug‘ und muss bestraft werden“, ergänzte der baden-württembergische Justizminister Rainer Stickelberger. Außerdem wolle man eine Kronzeugenregelung schaffen, die es erleichtert, Dopingfälle aufzudecken.