Das Land bietet den Kommunalen Landesverbänden weitere Unterstützung bei den Kosten für Flüchtlinge an. Die Landesregierung steht zu ihrer Zusage, die Kosten für die vorläufige Unterbringung spitz abzurechnen. So ist gewährleistet, dass die Kreise und Stadtkreise nicht auf Kosten für Unterbringung, Catering oder Sicherheitsdienstleistungen sitzen bleiben.