Auf der Tagesordnung der ersten Sitzung des Bundesrats im Jahr 2016 steht ein Entwurf der Bundesregierung zu Änderungen am Sonderbefristungsrecht für den Wissenschaftsbereich (Wissenschaftszeitvertragsgesetz, TOP 3). Mit diesem sollen Fehlentwicklungen in der Befristungspraxis von Hochschulen und Forschungseinrichtungen abgestellt werden.
Im Vorfeld der Bundesratssitzung äußerte sich heute Bundesratsminister Peter Friedrich in Berlin zu der Thematik: „Ich bin davon überzeugt, dass die unsachgemäße Kurzbefristung von jungen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingedämmt werden muss. Wer berufliche Entfaltung, Sicherheit oder auch eine familienfreundliche Arbeitswelt fordert, darf sich dem nicht entziehen.“ Der Minister verwies darauf, dass 83% der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler eine befristete Anstellung hätten. Diese Zahl spräche eine eindeutige Sprache und zeige den Handlungsbedarf. Selbstverständlich müssten Hochschulen auch weiterhin über Freiräume für ihre Personalplanungen verfügen, fügte der baden-württembergische Bundesratsminister an und verwies auf die Anstrengungen des Landes Baden-Württemberg, den Forschungsstandort zu stärken und den wissenschaftlichen Nachwuchs zu fördern:
„Baden-Württemberg ist als erstes Land der Empfehlung des Wissenschaftsrates gefolgt und erhöht die Grundfinanzierung der Hochschulen von 2015 bis 2020 um 3 Prozent pro Jahr. Damit bieten wir die Möglichkeit, neue Stellen zu schaffen, insbesondere mit langfristigen Verträgen und echten Entwicklungsperspektiven. Wer einen nachhaltig erfolgreichen Forschungs- und Innovationsstandort will, der muss seinen wissenschaftlichen Nachwuchs mit eben solchen Perspektiven an sich binden.“ Allein durch den Doppelhaushalt 2015/16 biete sich ein Potential von 2.200 solcher Stellen.
In Bezug auf das vorliegende Gesetz nannte Friedrich die Beweggründe für die Enthaltung Baden-Württembergs: „Wir sehen noch immer handwerkliche Fehler bei der Familienfreundlichkeit. Nach wie vor fordern wir, dass Eltern einen gesetzlichen Anspruch auf die Verlängerung ihrer Befristung erhalten. Es ist an der Zeit, dass die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes auch durch den Gesetzgeber umgesetzt wird.“
Quelle:
Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bunde