Die Regierungspräsidenten gehören zu den politischen Beamten in Baden-Württemberg. Diese bekleiden Ämter, zu deren Ausübung die fortdauernde Übereinstimmung mit den grundsätzlichen politischen Ansichten und Zielen der Regierung erforderlich ist (Beamtenstatusgesetz). Es steht der Landesregierung frei, politische Beamte jederzeit in den einstweiligen Ruhestand zu versetzen. Die Entscheidung liegt im Ermessen der Landesregierung.
Auf dieser Rechtsgrundlage und in Abwägung aller Argumente hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann in Abstimmung mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten Nils Schmid folgende Entscheidungen getroffen:
Im Regierungsbezirk Karlsruhe geht der amtierende Regierungspräsident Rudolf Kühner auf seinen Antrag hin Ende Mai in den Ruhestand. Die Nachfolge des Regierungspräsidenten in Karlsruhe wird nächste Woche bekannt gegeben.
Der Ministerpräsident wird dem Kabinett vorschlagen, den amtierenden Regierungspräsidenten des Regierungsbezirks Freiburg Julian Würtenberger zum 1. April 2012 in den vorzeitigen Ruhestand zu versetzen. Zugleich schlägt der Ministerpräsident vor, die leitende Stadtrechtsdirektorin und Leiterin des Rechtsamtes der Stadt Freiburg Frau Bärbel Schäfer (parteilos) zur Regierungspräsidentin des Regierungsbezirks Freiburg zu berufen. Die Kabinettsvorlage wird auf der Sitzung des Ministerrats am 28. Februar zur Entscheidung vorgelegt.
Im Regierungsbezirk Tübingen verbleibt Regierungspräsident Hermann Strampfer im Amt.
Im Regierungsbezirk Stuttgart verbleibt Regierungspräsident Johannes Schmalzl im Amt.
Es habe, so Ministerpräsident Kretschmann, in den letzten Wochen viele Wortmeldungen zur Frage der möglichen Ablösung der Regierungspräsidenten gegeben. Unterschiedliche Argumente seien vorgebracht worden, nicht von der rechtlichen Möglichkeit, diese politischen Beamten in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken, Gebrauch zu machen.
„Die Wortmeldungen und Argumente sind bei mir angekommen. Und ich habe sie nicht ignoriert, sondern in meine Entscheidung miteinbezogen: Demnach bleibt, in Absprache mit meinem Stellvertreter Nils Schmid, Regierungspräsident Hermann Strampfer im Amt. Nachdem sich die Benennung zum Generalbundesanwalt zerschlagen hat, wird auch der jüngste der amtierenden Regierungspräsidenten, Johannes Schmalzl, im Amt bleiben“, erklärte Kretschmann.
„Die Landesregierung geht davon aus, dass beide weiterhin loyal und konstruktiv eine qualitativ gute Arbeit leisten und die Ziele und Vorhaben der Landesregierung in Ihren Bezirken nach bestem Wissen und Gewissen unterstützen und umsetzen werden“, betonten Kretschmann und Schmid. „Wir danken Herrn Würtenberger für seine Arbeit, die im Regierungsbezirk Freiburg auf viel Anerkennung gestoßen ist.“
Alle Amtsinhaber sind über die Entscheidung ihrer Person betreffend informiert worden.
Quelle:
Staatsministerium Baden-Württemberg