Haushalt

Gesetzentwurf Vierter Nachtragshaushalt 2011 beschlossen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (l.) und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid (r.) erläutern am Dienstag (05.07.2011) im Landtag in Stuttgart den Nachtragshaushalt 2011. (Foto: dpa)

Der Gesetzentwurf über den Vierten Nachtragshaushalt 2011 ist heute vom Ministerrat beschlossen worden. Der Nachtrag berücksichtigt die aufgrund der Mai-Steuerschätzung für 2011 zu erwartenden Mehreinnahmen von rund 1.015 Millionen Euro. Mit diesen Einnahmen wird die bisherige Nettokreditaufnahme um 250 Millionen Euro abgesenkt. Rund 560 Millionen werden einer zweckgebundenen Rücklage für Sanierungsbedarf zugeführt. „Der vorgelegte Gesetzentwurf ist ein wichtiger Schritt in Richtung ausgeglichener Haushalt. Die Ausgaben ergeben sich größtenteils aus bereits bestehenden rechtlichen Verpflichtungen. Insgesamt handeln wir mit Augenmaß und Sachverstand“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am Dienstag (5. Juli 2011) in Stuttgart.

Bei den Ausgaben handele es sich in Höhe von rund 166 Millionen Euro um zwangsläufige Mehrausgaben, die in der Haushaltsplanung der alten Landesregierung nicht erwartet worden seien und die jetzt im Vierten Nachtragshaushalt abgebildet würden, erklärte der Finanzminister. Hierin enthalten seien 40 Millionen Euro aufgrund von Tarif- und Besoldungserhöhungen. Weitere zwangsläufige Ausgaben in Höhe von 27 Millionen Euro lägen im Asylbereich. Die Versorgungslastenteilung und der Versorgungsfonds würden mit jeweils rund 25 Millionen Euro zu Buche schlagen. Mehrausgaben für BAföG und für Schulen fielen in Höhe von jeweils rund 10 Millionen Euro an.

Ministerpräsident Kretschmann: „Mit der Regierungsneubildung werden vorübergehend insgesamt 180 Neustellen in den Ressorts geschaffen. Davon sind 64 Stellen befristet. Scheidet ein Amtsinhaber aus, wird die entsprechende Stelle nicht nachbesetzt. Spätestens im Jahr 2017 müssen diese Stellen eingespart sein.“ Die vorwiegend für das Integrationsministerium und das Ministerium für Verkehr und Infrastruktur neu geschaffenen Verwaltungsstellen seien dauerhaft. Zur Kompensation dieser 116 Stellen werde von 2012 - 2017 ein solidarisches Stelleneinsparprogramm für alle Ministerien aufgelegt. „Hierdurch stellen wir sicher, dass der Stellenbestand der Ministerien insgesamt nicht aus Anlass der Regierungsneubildung ausgeweitet wird“, erläuterte Schmid.

Mit einer Strukturverbesserungsmaßnahme für die Steuerverwaltung schaffe die neue Landesregierung im Vorgriff einen Teil der im Koalitionsvertrag vorgesehenen 500 Planstellen und 500 Anwärterstellen im Zeitraum von 2012 bis 2016, so Schmid. Bereits im Vierten Nachtrag 2011 seien deshalb für die Finanzämter 50 zusätzliche Anwärterstellen und weitere 50 Stellen, insbesondere für die Betriebsprüfung und die Steuerfahndung, enthalten. Diese Stellen refinanzierten sich durch prüfungsbedingte Steuermehreinnahmen. Das jährliche Mehrergebnis eines Betriebsprüfers betrage durchschnittlich 1,2 Millionen Euro im Jahr. „Wir können es uns nicht leisten, auf diese Mehreinnahmen mangels Personal zu verzichten. Außerdem ist es eine Frage der Gerechtigkeit, Steuern gleichmäßig und vollständig zu erheben“, so Schmid weiter.

Die bereits bestehenden Deckungslücken der Mittelfristigen Finanzplanung hätten letztlich für die 15. Legislaturperiode ein generelles Ausgabenmoratorium erforderlich gemacht, fuhr Schmid fort. Das bedeute, dass neue Ausgaben in vollem Umfang durch Einsparungen an anderer Stelle oder durch strukturelle Entscheidung über Mehreinnahmen gegen zu finanzieren seien. „Die im Grundgesetz verankerte Schuldenbremse verlangt uns weiterhin höchste Haushaltsdisziplin ab. Doch wir sind auf einem guten Weg“, so Regierungschef und Finanzminister abschließend.

Quelle:

Staatsministerium Baden-Württemberg

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