„Ziel ist es, vor allem jungen Frauen zu helfen. Diese sollen dabei unterstützt werden, ungewollte Schwangerschaften oder sogar Schwangerschaftsabbrüche zu verhindern“, sagte Bundesratsminister Peter Friedrich in Berlin.
„Bei einer Rezeptbefreiung muss natürlich gewährleistet werden, dass die Patientinnen in den Apotheken kompetent beraten werden und keine medizinischen Risiken bestehen“, betonte Friedrich.
„Bei der Einnahme der „Pille danach“ ist es äußerst wichtig, dass diese schnell erfolgt. Wenn wie jetzt ein Rezept erforderlich ist, dann kann es gerade an Wochenenden passieren, dass zu viel Zeit verstreicht und eine ungewollte Schwangerschaft nicht mehr sicher vermieden werden kann“, sagte die baden-württembergische Sozialministerin Katrin Altpeter. „Wir brauchen daher einen niedrigschwelligen Zugang, insbesondere auch für junge Frauen.“
In der kommenden Bundesratssitzung wird in zwei Tagesordnungspunkten die Rezeptbefreiung des Arzneimittels „Levonorgestrel“, der sogenannten „Pille danach“, behandelt. TOP 16 befasst sich mit der Anerkennung von in anderen Mitgliedstaaten ausgestellten ärztlichen Verschreibungen von Arzneimitteln und Medizinprodukten. TOP 17 sieht eine Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung und der Verordnung über apothekenpflichtige und freiverkäufliche Arzneimittel vor.
Die Abgabe der „Pille danach“ ohne ein ärztliches Rezept soll einen niedrigschwelligen und schnellen Zugang zu dem Arzneistoff „Levonorgestrel“ ermöglichen und somit ungewollte Schwangerschaften vermeiden. Der Arzneimittelstoff soll mit dem Zusatz versehen werden, nicht verschreibungspflichtig zu sein, wenn er oral eigenommen wird und mit einer Konzentration bis zu 1,5 mg je abgeteilter Arzneiform für eine einmalige Notfallkontrazeption vorgesehen ist. Die „Pille danach“ verhindert oder verschiebt den Eisprung und wendet dadurch eine mögliche Schwangerschaft ab. In der Schweiz, Frankreich, Dänemark, Schweden oder Portugal ist dieser Arzneistoff bereits seit längerer Zeit ohne Verschreibung erhältlich. In diesen Ländern konnte kein negativer Einfluss auf die Verwendung von anderen Verhütungsmitteln oder dem Sexualverhalten durch den rezeptfreien Zugang der „Pille danach“ festgestellt werden.
Durch die Apothekenpflicht des Medikaments und der Beratungspflicht der Apotheker soll einem Missbrauch des Arzneimittels vorgebeugt werden.
„Zu einer eigenverantwortlichen Familienplanung zählt auch der schnelle und sichere Zugang zur „Pille danach“. Erfahrungen in andern Ländern zeigen, dass die Rezeptfreiheit der „Pille danach“ sich nicht negativ auf den Gebrauch von Verhütungsmitteln auswirkt“, betonte Ministerin Altpeter. „Durch die Befreiung von der Rezeptpflicht wird Frauen der Zugang zu einer Notfall-Nachverhütung erleichtert. Die ‚Pille danach‘ muss in ihrer Funktion als Notfallkontrazeptiva schnell und unkompliziert für jede Frau erhältlich sein“, ergänzte Friedrich.
Um dem Gesetzgeber ausreichend Zeit für eine Regelung der Kostenerstattung zu geben, soll die Regelung zu „Levonorgestrel“ erst am 14. Mai 2014 in Kraft treten.
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