Endlagersuche

Kretschmann wirbt für nationalen Konsens

Ministerpräsident Winfried Kretschmann bei seiner Antrittsrede als Bundesratspräsident im Bundesrat am 2. November 2012.
Castor-Behälter im Zwischenlager für Atommüll am Kernkraftwerk Philippsburg (Bild: dpa).

Ministerpräsident Winfried Kretschmann hat in seiner heutigen Rede vor dem Bundesrat zu einem nationalen Konsens bei der Suche nach einem Atommüll-Endlager aufgerufen. „Unser Handeln muss am Wohlergehen zukünftiger Generationen ausgerichtet sein und nicht am nächsten Wahltermin“, sagte Kretschmann in seiner Rede.

In seiner Rolle als amtierender Bundesratspräsident warb Kretschmann für einen Geist des gemeinsamen Vertrauens. „Wir müssen die Bürgerinnen und Bürger mitnehmen und in die Entscheidungen einbeziehen“, so Kretschmann. „Sie müssen darauf vertrauen können, dass am Ende dieses Prozesses tatsächlich der bestmögliche und sicherste Standort ausgewählt wird.“ Das sei eine Aufgabe, die nur über alle Parteigrenzen hinweg und einvernehmlich zwischen Bund und Ländern bewältigt werden könne. Das bedeute aber auch: Kein Bundesland könne sich der Suche verweigern.

 

Zwischenlagerung muss solidarisch gelöst und klar begrenzt werden

Kretschmann wies darauf hin, dass die Frage der Zwischenlagerung für den Atommüll solidarisch gelöst werden müsse, bis ein Endlager gefunden sei. „Wir suchen ein Endlager für hunderttausende von Jahren“, so Kretschmann, „und diese Suche und dieses Gesetz dürfen nicht allen Ernstes an der Frage scheitern, wo wir den atomaren Müll für die kommenden zwei bis drei Jahrzehnte zwischenlagern.“ Diese Zwischenlager dürften aber ausdrücklich nur für einen klar absehbaren Zeitraum genutzt werden, denn es sei ja gerade der Sinn der Endlagersuche, die Zwischenlagerung zu beenden. Bei dieser für den weiteren Prozess sehr wichtigen Frage dürfe sich niemand aus seiner Verantwortung stehlen, appellierte Kretschmann an seine Amtskollegen aus den anderen Bundesländern.

Der Gesetzentwurf für ein Endlagersuchgesetz sieht vier Stufen vor. Diese vier Schritte haben den Sinn, das Verfahren streitfrei zu halten und bei der laut Kretschmann „epochalen Aufgabe“ immer wieder den Konsens zu suchen:

  1. Eine Bund-Länder-Kommission aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft wird das Auswahlverfahren vorbereiten und dem Gesetzgeber Vorschläge für wissenschaftlich fundierte Standortkriterien unterbreiten.
  2. Darauf aufbauend werden Regionen und Standorte zur obertägigen Erkundung ermittelt und von Bundestag und Bundesrat festgelegt.
  3. Auf der Basis einer genauen Prüfung der oberirdischen Standorte werden die Standorte zur untertägigen Erkundung ausgewählt. Diese Entscheidung ist gerichtlich überprüfbar. Die Standorte werden ebenfalls von Bundestag und Bundesrat festgelegt.
  4. Nach Auswertung der aus der untertägigen Erkundung gewonnenen Erkenntnisse wird dem Bundestag ein Standort zur Beschlussfassung für ein atomares Endlager vorlegt. Der Bundestag beschließt den Standort per Gesetz, unter Einbeziehung der Länder.

 

Hohes Maß an Kompromissbereitschaft erforderlich

 

Angesichts der enormen zeitlichen Dimension wies Kretschmann auf die Verantwortung vor allem gegenüber nachfolgenden Generationen hin. Die Endlagersuche könne man deshalb nicht mit anderen Gesetzgebungsverfahren vergleichen. „Die Normalität in unserem demokratischen System ist der Wettstreit“, sagte der Ministerpräsident, „und das ist auch richtig und gut so. Aber angesichts der Dimension die hier zugrunde liegt, kann hier nicht im Streit und mit Mehrheit entscheiden werden.“ Das erfordere von allen Beteiligten ein hohes Maß an Kompromissbereitschaft.

Weltweit gibt es bisher kein einziges atomares Endlager. Mit einer Initiative hatte die baden-württembergische Landesregierung vor eineinhalb Jahren wieder Bewegung in den deutschen Endlagersuchprozess gebracht.

Fragen und Antworten zur Suche nach einem Atommüll-Endlager