Bundeshaushalt 2016

Eckdaten zum Bundeshaushalt 2016 – Keine neuen Schulden – Schuldenquote von unter 70 Prozent angestrebt – Steuerplus von 19,4 Prozent bis 2019 erwartet

Traditionell  war die erste Sitzungswoche des Deutschen Bundestages nach der Sommerpause die „Haushaltswoche“, in der der Plenarablauf durch die 1. Lesung des Bundeshaushalts geprägt ist. Die Aufstellung des Bundeshaushalts 2016 beruht auf den vom Bundeskabinett am 18. März 2015 beschlossenen Eckwerten.

Nachdem bereits im Haushaltsplan des Jahres 2015 auf eine Neuverschuldung verzichtet wurde, sollen entsprechend den Vorgaben des Koalitionsvertrages zur 18. Legislaturperiode auch der Haushaltsentwurf für das Jahr 2016 und der Finanzplan bis 2019 in allen Jahren ohne Nettokreditaufnahme auskommen. Dadurch soll das Ziel erreicht werden, die gesamtstaatliche Schuldenquote innerhalb von zehn Jahren auf unter 60 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu senken. Bereits 2016 strebt die Bundesregierung eine Quote von unter 70 Prozent an. Auch in den Jahren 2017 bis 2019 will der Bund keine neuen Verbindlichkeiten eingehen.

Der Bund plant nach 301,6 Milliarden Euro im Jahr 2015 im Jahr 2016 Ausgaben in Höhe von 312 Mrd. Euro, denen Einnahmen in gleicher Höhe entgegenstehen. Damit wird der Bund 3,4 Prozent mehr ausgeben als 2015. Von den Einnahmen entfallen 293 Mrd. Euro auf Steuereinnahmen des Bundes. Zusammen mit Kommunen und Ländern wird von einem Steueraufkommen von 691,4 Mrd. Euro ausgegangen. Dabei sind die steuerlichen Entlastungen mit einem Volumen von über fünf Mrd. Euro durch die Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes, des Kinderzuschlags, des Alleinerziehendenfreibetrages und der Verschiebung der Tarifgrenzen vollständig im Haushalt berücksichtigt. Auf Grundlage des Jahres 2014 wird entsprechend der Steuerschätzung ein Steuerplus von 19,4 Prozent bis 2019 erwartet. Für 2017 sind Ausgaben von 318,8 Milliarden Euro vorgesehen. Nach 326,3 Mrd. Euro im Jahr 2018 sollen dann 2019 333,1 Mrd. Euro im Bundeshaushalt zur Verfügung stehen. Bis zum Jahr 2019 sollen die Steuereinnahmen auf 323,8 Mrd. Euro im Jahr 2019 ansteigen.

Ausgangssituation für den vorgelegten Haushalt ist nach den Angaben der Bundesregierung die insgesamt stabile gesamtwirtschaftliche Lage. Vor allem eine wachsende Binnennachfrage trage zu dieser Entwicklung bei. Es wird außerdem eine gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt prognostiziert.

Schwerpunkt bei Investitionen im kommunalen Bereich

Infolge der Empfehlungen der Fratzscher-Kommission liegt ein Schwerpunkt des Bundeshaushalts auf Investitionen insbesondere im kommunalen Bereich. Auch die Bundesressorts erhalten die Möglichkeit, Mittel im Umfang von rund drei Mrd. Euro für zukunftsorientierte Ausgaben – vorzugsweise im investiven Bereich – einzusetzen. Insgesamt werden zehn Mrd. Euro mehr bis 2018 für Zukunftsinvestitionen bereitgestellt. Die Mittel sollen vor allem in den Ausbau der Straßeninfrastruktur, den Klimaschutz, nachhaltiges Wohnen und in die Förderung von Energieeffizienz fließen. Die Kommunen werden wie auch schon im Jahr 2015 bei der Unterbringung von Asylbewerbern strukturell und dauerhaft entlastet, im Jahr 2016 nach derzeitiger Planung um eine Mrd. Euro. Ebenso werden zur Beschleunigung von Asylverfahren neue Planstellen beim zuständigen Bundesamt geschaffen. Insgesamt stellt dies einen Anstieg der Investitionsquote um rund einen Prozentpunkt auf 9,8 Prozent im Jahr 2016 dar.

Etats der Ministerien

Der Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung steigt um 1,1 Mrd. Euro auf 16,4 Mrd. Euro. Die Gelder sollen in besonders geförderte Schwerpunktthemen fließen, darunter etwa die Digitalisierung in Wirtschaft und Gesellschaft, Nachhaltigkeit und Intelligente Mobilität, den Hochschulpakt und den Pakt für Forschung und Innovation. Darüber hinaus sind 2,4 Mrd. Euro für Leistungen des BAföG eingeplant, da die Leistungssätze 2016 steigen werden.

Auch die Ausgaben für die Entwicklungszusammenarbeit steigen um insgesamt 8,3 Mrd. Euro signifikant an. Diese zusätzlichen Mittel werden von verschiedenen Ressorts eingesetzt.

Im Bundesinnenministerium fließen Mehrausgaben in verbesserte IT-Sicherheit und den neuen Digitalfunk der Sicherheitskräfte. Hier steigen die Ausgaben um 8,2 Prozent an. Ein Großteil der Mittel entfällt auch auf die Stärkung der inneren Sicherheit durch Mehrausgaben bei Bundespolizei und anderen Behörden.

Im Verteidigungshaushalt liegen die Ausgaben bei 34,4 Mrd. Euro und damit um 1,9 Mrd. Euro über dem geltenden Finanzplan. Dafür sind vor allem die Auswirkungen der Tarif- und Besoldungsrunde 2014 verantwortlich.

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit erhält 4,07 Mrd. Euro. Wichtige Maßnahmen sind die Endlagerung radioaktiver Abfälle und Klimaschutzmaßnahmen. Weitere 100 Mio. Euro erhöhen den Etat für das Wohngeld auf 730 Mio. Euro aufgrund der Anfang 2016 in Kraft tretenden Reform des Wohngelds.

Der Entwurf sieht für den Etat des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie im kommenden Jahr Ausgaben von 7,5 Mrd. Euro vor, mithin eine Steigerung um rund zwei Prozent gegenüber 2015 (Stand Nachtragshaushalt). Der Schwerpunkt der Ausgaben soll auf der weiteren Umsetzung der Energiewende mit den Maßnahmen des Nationalen Aktionsplans Energieeffizienz liegen. Mehrkosten entstehen auch durch die Beiträge zur europäischen Weltraumorganisation.

Die Aufwendungen im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur liegen ebenso über dem geltenden Finanzplan. Insgesamt stehen 2016 12,3 Mrd. Euro für Investitionen in konventionelle Verkehrsträger wie Straßen und Schiene zur Verfügung. Neben Haushaltsmitteln werden auch Einnahmen durch die Ausdehnung der LKW-Maut auf Bundesstraßen und leichtere LKWs zur Gegenfinanzierung der Mehreinnahmen eingeplant. Für die PKW-Maut sind im kommenden Jahr noch 11,2 Mio. Euro eingestellt. Davon sind 6,5 Mio. Euro für Personal reserviert. Für den Breitbauausbau werden 1,4 Mrd. Euro bereitgestellt.

Zur Stärkung der Familie hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mehrere Programme ins Leben gerufen. Die Haushaltsmittel werden daher stark ausgeweitet. Finanziert wird damit das Elterngeld Plus, der das Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ und die Erhöhung des Kindergelds.

In der Landwirtschafts- und Ernährungspolitik stellt der Haushalt 5,5 Mrd. Euro insbesondere für agrarsoziale Maßnahmen bereit.

Der Bund engagiert sich außerdem stärker bei den Sozialversicherungskassen. Die Leistungen erhöhen sich somit auf 86,6 Mrd. Euro, die der Bund zusteuert.

Der Bundesrat  nahm am 25. September 2015 zum Haushaltsentwurf Stellung. Die Bereinigungssitzung des Haushaltsausschusses des Bundestags ist für den 12. November 2015 und die 2./ 3. Lesung im Bundestagsplenum für den 24. bis 27. November 2015 vorgesehen, so dass der Haushalt abschließend in der letzten Plenarsitzung des Bundesrates vor dem Jahreswechsel am 18. Dezember 2015 beraten werden kann.

Quelle:

Vertretung des Landes Baden-Württemberg beim Bund