Bundesratsminister Peter Friedrich stellte in Berlin die Tagesordnung der bevorstehenden 928. Sitzung des Bundesrates vor.
Gesetzesbeschlüsse des Bundestages
Dem Bundesrat liegen 16 Beschlüsse des Bundestages zur Entscheidung vor. Dazu zählt das Gesetz zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes (TOP 2). Mit diesem Gesetz wird das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2012 umgesetzt, welches die damals geltenden Geldleistungen für Asylbewerber für verfassungswidrig erklärt hatte. Neben der Anhebung dieser Leistungssätze sieht das Gesetz unter anderem die Verkürzung der Wartezeit bis zu einem Anspruch auf Leistungen entsprechend der Sozialhilfe von 48 Monaten auf 15 Monate vor. Der federführende Ausschuss Arbeit und Soziales greift die Kritik aus dem ersten Durchgang wieder auf und empfiehlt hierzu die Anrufung des Vermittlungsausschusses aus drei Gründen. Unter anderem wird eine Neuregelung der Gesundheitsversorgung von Asylbewerbern gefordert. Es wird vorgeschlagen, dass die Krankenkassen die Gesundheitsversorgung im Auftrag der zuständigen Gebietskörperschaften erbringen ohne die Versichertengemeinschaft zu belasten und der Bund die Kosten hierfür übernimmt. Ob es tatsächlich eine Mehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschusses gibt, ist derzeit noch offen. Eine große Mehrheit der Länder hat hierzu noch kein abschließendes Votum beschlossen.
Ein weiteres Thema, das sich gleich in vier vom Bundesrat zu billigenden Gesetzesbeschlüssen niederschlägt, ist das Maßnahmenpaket zur europäischen Bankenunion (TOP 5 a) bis d)). Mit den Gesetzen zur Bankenunion soll ein Instrumentarium geschaffen werden, mit dem auch große systemrelevante Institute und Finanzgruppen saniert, restrukturiert oder abgewickelt werden können, ohne die Finanzstabilität im Euroraum zu gefährden. Es ist davon auszugehen, dass alle vier Gesetze von der Länderkammer gebilligt werden. Zudem liegt hierzu eine ergänzende Entschließung zur Abstimmung vor. Darin wird zum einen dargelegt, dass die Heranziehung der Landesförderbanken zu Beiträgen zum Bankenabwicklungsfonds dem Gesichtspunkt der Risikoproportionalität widerspreche. Ferner wird die Bundesregierung aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Förderbanken nicht oder wesentlich geringer belastet werden als durch den delegierten Rechtsakt der EU-Kommission vom 21. Oktober 2014 vorgesehen.
So hatte sich Baden-Württemberg dabei insbesondere für eine steuerliche Gleichbehandlung eingesetzt. In der Ziffer 4 der Entschließung, die auf den Antrag von Baden-Württemberg zurückgeht, heißt es: „Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, darauf zu achten, dass die Beitragserhebung zum europäischen Abwicklungsfonds zu keinen Wettbewerbsverzerrungen führt. Er befürwortet daher eine EU-weit steuerliche Gleichbehandlung.“
Im Freizügigkeitsgesetz (TOP 7) geht es in erster Linie um die Betrugsbekämpfung im Rahmen der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, dazu werden unter anderem befristete Wiedereinreiseverbote im Fall von Rechtsmissbrauch oder Betrug vorgesehen. Wichtig ist es uns, die Priorität der Freizügigkeit auf dem Arbeitsmarkt zu erhalten. Der von der CSU thematisierte vielfache Missbrauch findet so nicht statt. Klärungsbedarf besteht bei der EU-Konformität möglicher Wiedereinreisesperren, unter anderem daher ist das Abstimmungsverhalten einiger Länder inklusive Baden-Württemberg noch offen.
Länderinitiativen
Baden-Württemberg ist Mitantragsteller eines Gesetzentwurfes zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (TOP 16). Dieser Gesetzentwurf bildet die Einigung der Verkehrsminister ab, die sich sowohl auf die Höhe der Regionalisierungsmittel – beginnend mit insgesamt 8,5 Milliarden Euro in 2015, eine jährlichen Dynamisierungsrate von zwei Prozent und die schrittweise Umstellung des Verteilungsschlüssels verständigt haben.
Auch bei der Entschließung „Zukunft der Verkehrsinfrastrukturfinanzierung“ (TOP 18) ist Baden-Württemberg Mitantragsteller. Ziel der Vorlage ist es, vor dem Hintergrund der aktuellen politischen Debatte zum Modell einer Pkw-Maut, die Bedeutung einer angemessenen und auskömmlichen Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur für Wachstum und Wohlstand in Deutschland zu betonen. In der Begründung wird u.a. dargelegt, dass der Substanzverzehr der Verkehrsinfrastruktur ohne ausreichende Finanzierungsgrundlage anhalten wird mit negativen Folgen für Wirtschaftswachstum, Wohlstand und Mobilität in Deutschland. Bund, Länder und Kommunen müssen in die Lage versetzt werden, ihre Verkehrswege sachgerecht zu sanieren und zu erhalten sowie bedarfsgerecht und umweltverträglich auszubauen. Die Initiative geht ebenfalls zurück auf einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz. Zu beiden Initiativen wurde die sofortige Sachentscheidung beantragt.
Ein weitere Initiative, die auf einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz zurückzuführen ist, kommt aus Bayern und sieht die Anhebung des Bußgeldes bei „Schwarzfahren“ im ÖPNV von 40 Euro auf 60 Euro vor. Der Verkehrsausschuss empfiehlt einstimmig die Zuleitung der Verordnung
EU-Vorlagen
Ein weiteres EU-Thema der kommenden Bundesratssitzung ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (TOP 25). Die Vorlage der Europäischen Kommission stammt aus dem Jahr 2012. Ziel ist es, einen unionsweit einheitlichen Rechtsrahmen für den Datenschutz zu schaffen. Die Verordnung würde den Datenschutz zwischen privatem und öffentlichem Bereich (mit wenigen Ausnahmen) abdecken und das Bundesdatenschutzgesetz sowie den bereichsspezifischen nationalen Datenschutz - insbesondere im Sozial- und Beschäftigtenbereich - weitgehend ablösen. Der Bundesrat hatte gegen den Vorschlag im März 2012 eine Subsidiaritätsrüge erhoben und zudem eine umfangreiche und kritische Stellungnahme beschlossen. Die Meinungsbildung im Rat dauert zurzeit noch an. Bayern hat nun die Wiederaufnahme der Beratungen im Bundesrat mit dem Ziel beantragt, durch einen Folgebeschluss Einfluss auf die Beratungen im Ministerrat zu nehmen. Für das Plenum liegt eine Stellungnahme vor, die einzelne Aspekte begrüßt bzw. unterstützt wie zum Beispiel das Verbandsklagerecht als auch die Pläne, auch nichteuropäische Anbieter von Diensten den zukünftigen europäischen Datenschutz-Standards zu unterstellen. Kritisiert wird unter anderem, dass Regelungsspielräume der Mitgliedstaaten unbestimmt sind und damit zunächst eine Rechtsunsicherheit besteht.