Mit einer Glückwunschurkunde ehrt der Ministerpräsident Ehejubilare zum 50., 60., 65., 70. und 75. Hochzeitstag sowie Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 90. und 100. Lebensjahres.
Mit einem Glückwunschschreiben des Ministerpräsidenten werden Altersjubilarinnen und Altersjubilare anlässlich der Vollendung des 105. und jedes weiteren Lebensjahres geehrt.
Antragstellung beim Staatsministerium
Anträge auf Ehrung bei Alters- und Ehejubiläen sind von den Bürgermeisterämtern beim Staatsministerium einzureichen.
Die Antragstellung erfolgt auf per E-Mail. Die unterschiedlichen Antragsformulare und Ausfüllhinweise für Städte und Gemeinden finden Sie weiter unten.
Wenn Sie die „Jubilarverwaltung“ des landesweiten Einwohnerinformationssystems (LEWIS-JULE) einsetzen, laden Sie die Antragsformulare bitte nicht herunter, denn diese sind bereits in der Anwendung enthalten und werden dort vollautomatisch erstellt.
Bitte kennzeichnen Sie die von Ihnen ausgefüllten beziehungsweise die vollautomatisch von LEWIS-JULE erstellten Formulare mit der in den Hinweisen aufgeführten notwendigen Bezeichnung (zum Beispiel Kommune; Jubiläumsart; Monat bis Monat) und vergessen Sie nicht, in Ihrer E-Mail die von uns benötigten Kontaktdaten anzugeben.
Die elektronischen Anträge können bis zu drei Monate im Voraus gestellt werden.
Bitte senden Sie die ausgefüllten Formulare an folgende E-Mail-Adresse:
jubilare-urkunden@stm.bwl.de