Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wurde von Bundespräsident Heuss 1951 gestiftet. Umgangssprachlich wird er auch als „Bundesverdienstkreuz“ bezeichnet. Das bezeichnet jedoch nur einige der insgesamt acht Ordensstufen.
- Verdienstmedaille
- Verdienstkreuz am Bande
- Verdienstkreuz 1. Klasse
- Großes Verdienstkreuz
- Großes Verdienstkreuz mit Stern
- Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
- Großkreuz
- Sonderstufe des Großkreuzes (Mit der Annahme seines Amtes ist der Bundespräsident Träger der höchsten Stufe des Verdienstordens)
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird an in- und ausländische Personen für alle besonderen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland, zum Beispiel auch Verdienste aus dem sozialen, karitativen und mitmenschlichen Bereich, verliehen.
Jeder kann die Verleihung des Verdienstordens an einen anderen anregen. Diese Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:
- Vor- und Familienname
- Geburtsdatum
- Wohnanschrift
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste, gegebenenfalls mit Zeitangaben.
Hilfreich sind auch Angaben zu Referenzpersonen und -organisationen, die zu dem jeweiligen Vorschlag Stellung nehmen können. Als Hilfestellung kann die Handreichung für die Anregung zur Verleihung einer Auszeichnung (PDF) herangezogen werden.
Die Ordensanregung kann formlos an das jeweilige Bürgermeisteramt beziehungsweise Landratsamt oder direkt an die Staats- beziehungsweise Senatskanzlei des Bundeslandes gerichtet werden, in dem der oder die Auszuzeichnende wohnt.
Für Mitbürgerinnen und Mitbürger in Baden-Württemberg:
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
Selbstverständlich ist auch eine Ordensanregung unmittelbar beim Bundespräsidenten möglich:
Bundespräsidialamt
Ordenskanzlei
11010 Berlin.
Jeder Ordensanregung folgt ein ausführliches Ordensprüfungsverfahren, bei dem festgestellt wird, ob die Voraussetzungen für eine Ehrung vorliegen. Dessen Ergebnisse liefern die Grundlage für die Entscheidung über die Einbringung eines Ordensvorschlags des Ministerpräsidenten beim Bundespräsidenten. Der Bundespräsident entscheidet letztlich über die Ordensvorschläge.
Dem Bundespräsidenten liegt es sehr am Herzen, das hohe ehrenamtliche und gesellschaftliche Engagement der Frauen auch bei den Ordensverleihungen angemessen würdigen zu können. Daher ruft er dazu auf, ihm von Frauen zu berichten, die Herausragendes für die Gemeinschaft geleistet haben.
Bundespräsidialamt: Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
Bundespräsidialamt: Broschüre Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland