Arbeitsjubilare der privaten Wirtschaft
Arbeitsjubilare der privaten Wirtschaft können als Dank und Anerkennung für eine 40-, 50- und 60-jährige Tätigkeit bei demselben Arbeitgeber mit einer Ehrenurkunde des Landes Baden-Württemberg geehrt werden. Die Ehrenurkunde trägt die Unterschrift des Ministerpräsidenten.
Beantragt wird die Ehrenurkunde durch den Arbeitgeber direkt beim Staatsministerium. Die Anträge sind sechs Wochen vor Beginn des Quartals, in welchem der Tag des Arbeitsjubiläums liegt, einzureichen.
Der Antrag besteht aus einem Deckblatt und einem Datenblatt und wird dem Staatsministerium per E-Mail übermittelt: arbeitsjubilare@stm.bwl.de.
Antrag Deckblatt (DOTX)
Antrag Datenblatt (DOCX)
Datenblatt Ausfüllhinweise (PDF)
Bekanntmachung des Staatsministeriums über die Ehrung von Arbeitsjubilaren der privaten Wirtschaft in der Fassung vom 1. Oktober 2024 (PDF)
Arbeitsjubilare des öffentlichen Dienstes
Arbeitsjubilare des öffentlichen Dienstes, das heißt Beamte und andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, erhalten anlässlich der Vollendung einer Dienstzeit von 25, 40 und 50 Jahren eine Dankurkunde. Bei 40- und 50-jährigem Dienstjubiläum wird die Dankurkunde vom Ministerpräsidenten ausgefertigt. Die zuständige Stelle übermittelt hierbei die vorbereitete Dankurkunde spätestens sechs Wochen vor dem Tag des Dienstjubiläums an das Staatsministerium.
Sie können Vordrucke für Dankurkunden bei der Landesoberkasse Baden-Württemberg in Karlsruhe anfordern: Tel. 0721/8199-0 oder poststelle@lok.bwl.de