Ministerpräsident Winfried Kretschmann zeigte sich zufrieden mit dem gestern Nacht erzielten Kompromiss beim Bund-Länder-Finanzausgleich. Beide Seiten hätten sich bewegt, Bund und Länder hätten Handlungsfähigkeit unter Beweis gestellt, so Kretschmann. Baden-Württemberg hat künftig fast eine Milliarde brutto mehr zur Verfügung.
„Entscheidend ist, dass das gute Konzept, das die Länder zur Neuordnung der Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern vorgelegt haben, nun entschieden ist. So haben wir eine wichtige Entlastung der Geberländer erreichen können. Für unser Land und die Kommunen bedeutet das, dass wir ab 2020 brutto fast eine Milliarde mehr in der Kasse haben als heute. Damit sind unsere Erwartungen erfüllt“, sagte Kretschmann.
Ab 2020 brutto fast eine Milliarde mehr für Baden-Württemberg
Beide Seiten, Bund wie Länder, so Kretschmann, habe geeint, dass sie gestern zu einem Kompromiss kommen wollten. „Damit hat die Politik ihre Handlungsfähigkeit, auch auf diesem schwierigen Feld, unter Beweis gestellt. Wir haben gehandelt, anstatt es dem Bundesverfassungsgericht zu überlassen, die Linie vorzugeben“, betonte der Ministerpräsident.
Am 14. Oktober 2016 erfolgte lediglich eine Verständigung über die Grundzüge der neuen Finanzbeziehungen zwischen Bund und Ländern, die von Seiten des Bundes mit der Bedingung verknüpft war, dass die Länder auch weitreichenden Maßnahmen zur besseren Aufgabenbewältigung im Bundesstaat zustimmen. Am 8. Dezember 2016 ist nun eine Verständigung auf das vom Bundeskabinett am 14. Dezember 2016 zu beschließende konkrete Gesetzespaket erfolgt.
Beide Seiten haben sich bewegt
Beide Seiten hätten sich bewegt. „So ist das nun mal bei Kompromissen“, so Kretschmann. So hätten die Länder mit einer gemeinsamen Haltung die Pläne des Bundesverkehrsministers bei der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft klar zum Besseren korrigiert und zum Wohle der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Straßenbauplanung und den Straßenmeistereien verändert. Ministerpräsident Kretschmann: „Der Bund wird alle vom Übergang betroffenen Beschäftigten, die auch wechselwillig sind, übernehmen. Die Beschäftigten können weiterhin an ihrem angestammten Arbeitsplatz und Arbeitsort bleiben. Und wir haben erreicht, dass der Bund lediglich die Bundesautobahnen in seine neue Bundesverwaltung überführt, alle wichtigen Bundesfernstraßen verbleiben bei den Ländern. Wir behalten damit weiterhin den Einfluss auf die für den Straßenbau in ländlichen Regionen und unserer dezentralen Wirtschaftsstruktur elementar wichtigen Streckenzüge. Dieser Kompromiss trägt klar die Handschrift der Länder.“
„Bei den Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen bei der kommunalen Bildungsinfrastruktur haben wir auch schon im Vorfeld der Verhandlungen stets unsere Gesprächsbereitschaft gezeigt. Die Länder, auch wir, tragen den erzielten Kompromiss nun mit, auch wenn ich und auch andere Ministerpräsidenten schwerwiegende Bedenken haben. Denn hier könnte sich ein Einfallstor für den Bund öffnen, sich sukzessive Einfluss auf originäre Landeskompetenzen zu sichern“, meinte Kretschmann.
Kretschmann stellte klar, dass die Tatsache, dass sich in manchen Ländern öffentliche Einrichtungen in einem bisweilen erbarmungswürdigen Zustand befinden, nicht daran liege, dass der Bund aufgrund des oft bemühten Kooperationsverbotes daran gehindert wäre, punktuell für Abhilfe zu sorgen. „Der wahre Grund“, so Kretschmann, „liegt darin, dass der Bund sich weigert, den Ländern den nach dem Grundgesetz geforderten auskömmlichen Anteil am gemeinsamen Steueraufkommen zur Bewältigung ihrer Aufgaben zuzubilligen. Meine bis zuletzt aufrecht erhaltenen Bedenken, die von vielen Ministerpräsidenten geteilt werden, haben den Bund zumindest im weiteren Kontext zum Einlenken bewegt: Der Bund wird weiterhin keine Einwirkungsmöglichkeiten auf die konkrete Umsetzung der Landesprogramme vor Ort haben. Die Unabhängigkeit der Länder bleibt gewahrt. Und wir werden penibel darauf achten, dass das auch in Zukunft so bleibt.“