Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat der Landesregierung seinen ersten Empfehlungsbericht übergeben. Damit liegen die ersten konkreten Vorschläge zum Bürokratieabbau auf dem Tisch. Die Fachministerien werden diese nun eingehend prüfen.
Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat der Landesregierung seinen ersten Empfehlungsbericht zum Bürokratieabbau übergeben. „Zum ersten Mal seit Einführung des neuen Prüfsystems des Normenkontrollrats in Baden-Württemberg liegen nun 51 konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau auf dem Tisch. Das Einsparpotential beträgt im Bundes- und Landesrecht über 60 Millionen Euro. Wir hoffen, dass die Landesregierung die Empfehlungen aufgreifen und umsetzen wird“, so die Vorsitzende des Normenkontrollrats Dr. Gisela Meister-Scheufelen. „Ich wünsche mir, dass der Bericht neue Impulse für Bürokratieabbau auslöst und dazu beiträgt, dass die Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung von unnötiger Bürokratie entlastet werden.“
Erste konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau
Der Normenkontrollrat hat als erste Sonderstudie das geltende Recht im Land mittels einer wissenschaftlich begleiteten Umfrage bei 29 Kammern und Verbänden unter die Lupe genommen. Ziel war eine erste Bestandsmessung, welche Normadressaten und Bereiche im Land am stärksten von Bürokratie belastetet sind. Ergebnis ist, dass insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen über überbordende Bürokratie klagen. Aus zahlreichen Anregungen im Rahmen der Umfrage hat der Normenkontrollrat 51 konkrete Empfehlungen zum Bürokratieabbau entwickelt.
„Die Empfehlungen des Normenkontrollrats betreffen rund zur Hälfte Landesrecht und zur Hälfte Bundesrecht beziehungsweise den Vollzug von Bundesrecht oder EU-Recht. Es besteht derzeit also eine doppelte Umsetzungschance“, sagt die Vorsitzende des Normenkontrollrats bei Übergabe des Berichts an die Landesregierung. „Vorschläge zum Bundesrecht aus Baden-Württemberg könnten in dem 3. Bürokratieentlastungsgesetz umgesetzt werden, das die Bundesregierung gerade vorbereitet. Wir empfehlen auch der Landesregierung, ein Bürokratieentlastungsgesetz und ein Arbeitsprogramm zu prüfen und die Vorschläge zum Landesrecht dort umzusetzen.“
Fachministerien werden Vorschläge eingehend prüfen
Der neue Koordinator für Bürokratieabbau der Landesregierung und Chef der Staatskanzlei Dr. Florian Stegmann dankte dem Normenkontrollrat. „Der Normenkontrollrat hat bemerkenswert schnell seinen ersten Bericht vorgelegt.“ Der Chef der Staatskanzlei kündigte an, die Vorschläge durch die jeweils betroffenen Fachministerien nun eingehend prüfen zu lassen. Er wies darauf hin, dass der Bund zwölf Jahre nach Einrichtung eines Normenkontrollrats auf Bundesebene einen Vorsprung beim Bürokratieabbau habe. Baden-Württemberg sei jedoch das erste Land, das eine ebenso umfassende systematische Bürokratiekostenmessung eingeführt habe. Der Chef der Staatskanzlei betonte, auch die Landesregierung habe eine Abfrage bei den Fachministerien zu Bürokratieentlastungsvorschlägen durchgeführt. „Die Ergebnisse werden derzeit ausgewertet. Die Landesregierung wird die Vorschläge der Ministerien und die Empfehlungen des Normenkontrollrats bündeln und im Rahmen unserer Kompetenzen das weitere Vorgehen im Hinblick auf deren Umsetzung beraten.“
Normenkontrollrat Baden-Württemberg
Die Landesregierung hat im September 2017 ein umfassendes Regierungsprogramm zur Entbürokratisierung verabschiedet. Dazu wurde ein unabhängiger Normenkontrollrat eingerichtet, der seit 1. Januar 2018 im Amt ist. Ihm gehören an:
- Dr. Gisela Meister-Scheufelen (Vorsitzende)
- Bernhard Bauer (stellvertretener Vorsitzender)
- Dr. Rudolf Böhmler
- Prof. Dr. Gisela Färber
- Claus Munkwitz
- Bürgermeisterin Gerda Stuchlik
Koordinator für Bürokratieabbau
Dr. Florian Stegmann ist seit Oktober 2018 als neuer Chef der Staatskanzlei der Koordinator für Bürokratieabbau der Landesregierung.
Sonderbericht des Normenkontrollrats Baden-Württemberg zum Bürokratieabbau (PDF)
Staatsministerium: Normenkontrollrat