Ohne Bürokratie ist kein Staat zu machen. Wenn sie aber anfängt, Staat, Bürger und Unternehmen zu lähmen, ist sie mehr Hindernis als Hilfe. Daher hat sich die Landesregierung ein ambitioniertes Programm zum Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung verschrieben. Die Fäden laufen dabei im Staatsministerium zusammen.
Die Landesregierung hat sich vorgenommen, Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten.
Bürokratie gibt zwar einerseits Struktur und Planungssicherheit, andererseits aber kostet ein Übermaß an Bürokratie alle Betroffenen Zeit und Ressourcen. Um diese Belastungen zu verringern, hat die Landesregierung im Dezember 2017 ein Regierungsprogramm beschlossen (PDF).
Über 70 Vorhaben sorgen für einfachere und schnellere Verfahren
Die Landesregierung hat zwei Maßnahmenpakete und weitere Einzelprojekte in allen Ressortbereichen auf den Weg gebracht.
Hier finden Sie einen Überblick über die Entlastungen in der Gründung von Genossenschaften.
Der russische Dramatiker Alexander Ostrowski beschrieb den Staatsapparat als eine Festung aus Papieren, Formularen und Regeln. Wir wollen diese Festung einreißen und sie in ein offenes Haus umwandeln. Alle baden-württembergischen Ministerien pürfen in ihrem Zuständigkeitsbereich nach Entlastungsmöglichkeiten im Landesrecht. Aus „Das haben wir schon immer so gemacht“ wurde „Warum machen wir das eigentlich immer noch so?“
Es geht aber nicht nur darum, bestehende Regelungen auszumisten, sondern auch darum zu verhindern, dass mit neuen Regelungen an anderer Stelle neue Festungen entstehen. Daher sind Landesregierung und Ministerien verpflichtet, neue Regelungen mit einem „Preisschild“ zu versehen. Sie berechnen, welchen Aufwand die Erfüllung der neuen Regelungen bei Wirtschaft und Verwaltung (Kosten) und den Bürgerinnen und Bürgern (Zeitstunden) verursacht.
Der Normenkontrollrat als unabhängiges Beratungsgremium
Seit dem 1. Januar 2018 berät der Normenkontrollrat Baden-Württemberg als unabhängiger Rat die Landesregierung beim Bürokratieabbau. Er kann eigene Vorschläge für die Verringerung bürokratischer Lasten erarbeiten, die dann von der Landesregierung geprüft und gegebenenfalls umgesetzt werden.
Koordinator für Bürokratieabbau und Ausschuss der Amtschefs
Der Chef der Staatskanzlei, Staatsminister Dr. Florian Stegmann, ist als „Koordinator der Landesregierung für Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung“ Bindeglied zwischen dem unabhängig arbeitenden Normenkontrollrat Baden-Württemberg und der Landesregierung. Grundsätzliche Fragen des Bürokratieabbaus werden im Ausschuss der Amtschefs aller Ministerien entschieden.
Fragen und Antworten zum Bürokratieabbau
Bürokratie abzubauen ist kein leichtes Unterfangen. Oft sind die Themen komplexer, als sie auf den ersten Blick aussehen. In unserem FAQ beantworten wir Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Bürokratieabbau.
Meilensteine beim Bürokratieabbau in Baden-Württemberg
Jahresbericht: Jahresbericht 2020/2021 zum Bürokratieabbau vorgelegt
Die Landesregierung hat den Jahresbericht 2020/2021 zum Bürokratieabbau (PDF), Bürokratievermeidung und besseren Rechtsetzung vorgelegt.
Verwaltung: Bereits 100.000 Anträge per Beihilfe-App eingereicht
In den fünf Monaten seit ihrer Einführung hat sich die App „Beihilfe BW“ als unkomplizierter, moderner Weg der Beihilfeantragsstellung etabliert: Über 100.000 Anträge wurden bereits von den Beihilfeberechtigten des Landes Baden-Württemberg per App eingereicht.

Koordination: Koordinator der Landesregierung ernannt
Der Ministerrat hat am 19. Oktober 2021 beschlossen, die Zuständigkeiten des Koordinators der Landesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung um das Thema „Verwaltungsmodernisierung“ zu erweitern. Die enge Verzahnung dieser inhaltlich verwandten Themenfelder nutzt Synergieeffekte und die treibt die Thematiken insgesamt umfassender voran.
Koordinator der Landesregierung für Verwaltungsmodernisierung, Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung ist der Chef der Staatskanzlei, Dr. Florian Stegmann.
Bund und Länder: Baden-Württemberg übernimmt die Co-Federführung im Bund-Länder-Programm
Bund und Länder haben das Maßnahmenprogramm von Bund und Ländern für Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung am 2. Dezember 2020 beschlossen. Dabei vereinbartensie unter Einbeziehung der Kommunen zum ersten Mal ein gemeinsames Arbeitsprogramm für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung.
Dieses sieht zahlreiche Maßnahmen vor, deren Adressaten Bund und Länder sind – sowohl einzeln als auch gemeinsam. Baden-Württemberg hat zum 9. Juni 2021 die Co-Federführung gemeinsam mit dem Bund übernommen und koordiniert die Umsetzung des Programms, auch im Hinblick auf die regelmäßig anstehenden Zwischenberichte.
Projektberichte, Gutachten, Leitfäden und Grafiken des Nationalen Normenkontrollrates

Regierungsprogramm: Koalitionsvertrag unterzeichnet: Verwaltungsmodernisierung rückt in den Fokus
Der Koalitionsvertrag von Bündnis 90/Die Grünen und der CDU bildet die Grundlage der Regierungsarbeit von 2021 bis 2026. Das Regierungsprogramm steht unter der Überschrift „JETZT FÜR MORGEN – Der Erneuerungsvertrag für Baden-Württemberg“.
Verwaltung: Elektronische Abwicklung von Verwaltungsakten
Der Landtag hat das Gesetz zur Änderung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes und anderer Gesetze am 4. Februar 2021.
Schwerpunktmäßig geht es um Änderungen, die die elektronische Abwicklung von Verwaltungsakten möglich machen.
Die neuen Regelungen ermöglichen zum einen den vollständig automatisierten Erlass von Verwaltungsakten. Dies dient der Verfahrensbeschleunigung und der Kostenreduzierung, weil einfach strukturierte Verfahren mit geringerem Aufwand schnell erledigt werden können. Die neuen Regelungen ermöglichen zum anderen die medienbruchfreie Bekanntgabe elektronischer Verwaltungsakte durch Datenabruf über öffentlich zugängliche Netze. Die Behörde kann somit bekanntzugebende Verwaltungsakte beispielsweise auf einer Internetplattform bereitstellen, so dass sie von dem Adressaten über das Internet jederzeit und von jedem Ort abgerufen werden können.
In den neuen Regelungen des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes wird ferner sichergestellt, dass die automatisierte Abwicklung von Verwaltungsakten nicht zu Nachteilen für die Bürgerinnen und Bürger führt. Ihre Verfahrensrechte werden nicht eingeschränkt
Die Änderungen leisten einen Beitrag zur Digitalisierung und Modernisierung der Verwaltung und zur Schaffung einer bürgernahen Verwaltung. Letztlich tragen die vorliegenden Anpassungen damit zur Umsetzung des Koalitionsvertrages 2016 bis 2021 bei.
Reisekostenrecht: Neues Landesreisekostengesetz
Am 3. Februar 2021 hat der Landtag das neue Landesreisekostengesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. Die Neuregelung gilt für alle Dienstreisen ab dem 1. Januar 2022. Das bisherige Reisekostenrecht im Land war komplex, teilweise veraltet und bedurfte einer Modernisierung und Vereinfachung, um die verwaltungsmäßige Abwicklung von Dienstreisen zu erleichtern.
Mit der Neufassung des Landesreisekostengesetzes Baden-Württemberg wird die Regelungsdichte reduziert (14 statt 24 Paragraphen und Wegfall einer Rechtsverordnung) und es entfällt in einigen Punkten nicht unerheblicher Begründungs- und Prüfaufwand. Dadurch wird der gesamte Prozess einer Dienstreise, das heißt die Beantragung der Reise, die Genehmigung durch die oder den Vorgesetzten, die Abrechnung und die Bearbeitung des Erstattungsantrags für alle am Prozess beteiligten Personen spürbar erleichtert.
Bürokratieabbau: Gemeinsames Programm von Bund und Ländern für Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung
Bund und Länder haben ein gemeinsames Programm für eine leistungsstarke, bürger- und unternehmensfreundliche Verwaltung beschlossen.
Gute Rechtsetzung und eine leistungsstarke, serviceorientierte Verwaltung: Das sind grundlegende Säulen des Bürokratieabbaus und der Bürokratievermeidung. Das haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder in ihrer gemeinsamen Sitzung ausdrücklich unterstrichen. Um diese Bereiche zu stärken, werden Bund und Länder ihre Zusammenarbeit hier systematisch ausbauen. Dafür haben sie ein gemeinsames Maßnahmenprogramm verabschiedet.
Landesrecht und Bundesrecht sind eng verwoben. Deshalb haben Hindernisse in der Landesverwaltung nicht selten ihren Ursprung im Bundesrecht. Die Vollzugspraxis der Landes- und Kommunalverwaltung muss deshalb auf der Bundesebene intensiv mitbedacht werden. Um die verschiedenen Ebenen besser zu verbinden, sollen der Austausch und die Zusammenarbeit verbessert werden. Gemeinsame Rahmenbedingungen für die Rechtsetzung und ein klares Bekenntnis zu einer innovativen Verwaltung sind der Ausgangspunkt für die Projekte des Maßnahmenprogramms. Bund und Länder haben sich hier ausgewählte Bereiche auf die Agenda gesetzt, darunter Förderprogramme, Planungs- und Infrastrukturvorhaben sowie Verein und Ehrenamt. Rechtsvereinfachungen unter anderem im Baurecht, bei der Unternehmensnachfolge und im Arbeits- und Sozialrecht sollen weitere Erleichterungen bringen.
Die Projekte werden nun auf Landes- und Bundesebene umgesetzt werden.
Maßnahmenprogramm von Bund und Ländern für Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung (PDF)
Zivilgesellschaft: Entlastungen für Vereine und Ehrenamt
Die Landesregierung Baden-Württemberg hat ein Entlastungspaket mit 13 konkreten Projekten (PDF) für weniger Bürokratie bei Vereinen und Ehrenamt verabschiedet.
Ehrenamtliches Engagement macht unsere Gesellschaft lebendiger und unser Land stärker. Aber es wird im Alltag oft durch bürokratische Hürden behindert. Das wollen wir ändern und setzen Erleichterungen für Vereine und das Ehrenamt auf die politische Agenda. Mit gezielten Maßnahmen wollen wir Bürokratie wirkungsvoll abbauen. Gleichzeitig wollen wir auch unsere Wertschätzung und Anerkennung für die Engagierten in unserem Land zum Ausdruck bringen.
Mit dem Entlastungspaket greift die Landesregierung konkrete Anliegen von Ehrenamtlichen auf, die der Normenkontrollrat Baden-Württemberg in seiner Vereinsstudie präsentiert hatte. Ehrenamtliche sollen ihre Zeit nicht mit vielen Recherchen, Formularen und Anträgen verbringen, sondern sich dem Engagement widmen können.
Evaluation: Jahresbericht Bürokratieabbau
Die Landesregierung hat den Jahresbericht Bürokratieabbau 2019/2020 (PDF) verabschiedet. Er stellt laufende Projekte aus den Jahren 2019 und 2020 dar. Das sind zum einen die Maßnahmen aus dem Arbeitsprogramm Bürokratieabbau. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der Digitalisierung der Verwaltung, den die Landesregierung als einen der größten Hebel für den Bürokratieabbau ansieht. Auch unabhängig von diesem Maßnahmenpaket treiben wir den Abbau von bürokratischen Lasten voran: Beispielsweise im Landesgrundsteuergesetz, bei der digitalen Abwicklung von Immobilienkaufverträgen, beim EU-Monitoring für die Wirtschaft oder beim Pilotprojekt i-Kfz für die Online-Zulassung von Kraftfahrzeugen.
„Preisschild“ für Gesetze und Regelungen
Der Bericht beschreibt auch die Veränderungen des Erfüllungsaufwands. Alle Ministerien berechnen für neue Regelungen, welcher Aufwand für Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung neue Regelungen entstehen. Für das Jahr 2019 lässt sich eine wesentliche Entlastung von Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürgern verzeichnen. Insbesondere spart die Wirtschaft durch die Novellierung der Landesbauordnung jährlich rund 60 Millionen Euro, Bürgerinnen und Bürger sparen rund 33 Millionen Euro.
Steuern: Bürokratiearmes Grundsteuergesetz
Am 4. November 2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. Es ist das erste vollständig eigene Steuergesetz für das Land. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer damit nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt – einem innovativen, einfachen, transparenten und bürokratiearmen Modell. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.
Ministerium für Finanzen: Die neue Grundsteuer, Fragen und Antworten zum Bodenwertmodell
Gesundheit: Elektronische Förderanträge
Die Informations-, Beratungs- und Beschwerdestellen (IBB-Stellen) sind unabhängige Gremien auf der Ebene der Stadt- und Landkreise. Sie unterstützen Patientinnen und Patienten sowie Angehörige, die vom Psychisch-Kranken-Hilfegesetz betroffen sind. Die Stadt- und Landkreise können jährlich einen Zuschuss für die Förderung dieser IBB-Stellen beantragen. Seit Oktober 2020 ist elektronische Antragstellung für die Kommunen über das Portal service-bw möglich.
Damit hat die Landesregierung den Punkt 1.19 „Elektronische Verfahren für Förderungen nach dem Psychisch-Kranken-Hilfegesetz“ aus dem Arbeitsprogramm Bürokratieabbau abgeschlossen.
Verkehr: Erleichterungen bei Schwertransporten
Die Genehmigung von Schwerlast- und Großraumtransporten erfolgt mittlerweile über das System VEMAGS – Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwerlasttransporte. Für die Bearbeitung von Anträgen können nun Kartendaten eingebunden und Fahrtwege in Textform gespeichert werden. Anträge zur Genehmigung von Großraum- und Schwertransporten lassen sich jetzt schneller und unkomplizierter bearbeiten – insbesondere über die Grenzen zwischen den Bundesländern hinweg.
Damit hat die Landesregierung den Punkt 1.21 „Erleichterungen bei der Genehmigung von Schwerlast- und Großraumtransporten“ aus dem Arbeitsprogramm Bürokratieabbau abgeschlossen.
Finanzen: E-Rechnung eingeführt
Die E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format, die elektronisch, etwa per E-Mail oder per Upload, übermittelt wird. Mit ihr ist die automatisierte und elektronische Weiterverarbeitung von Rechnungen möglich. Der gesamte Prozess kann nun digital erfolgen.
Damit hat die Landesregierung den Punkt 1.7 „Einführung der E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung“ aus dem Arbeitsprogramm Bürokratieabbau abgeschlossen.
Steuern: Elektronische Einkommensteuerbescheide
Für ledige Steuerpflichtige in Baden-Württemberg ist nun eine elektronische Bekanntgabe von Einkommenssteuerbescheiden möglich. Für alle anderen soll dies bis Dezember 2021 umgesetzt sein.
Damit hat die Landesregierung den ersten Teil des Punktes 1.10 „Elektronische Bekanntgabe von Einkommenssteuerbescheiden“ des Arbeitsprogramms Bürokratieabbau abgeschlossen.
Innere Sicherheit: Digitale Sicherheitsüberprüfung
Bei Personen, die mit sicherheitsempfindlichen Tätigkeiten betraut werden sollen, muss regelmäßig eine Sicherheitsüberprüfung durchgeführt werden. Damit soll sichergestellt werden, dass diese Personen kein Sicherheitsrisiko darstellen. Diese Sicherheitsüberprüfungen im öffentlichen Dienst können nun digital erfolgen.
Damit hat die Landesregierung den Punkt 1.23 „Digitalisierung von Sicherheitsüberprüfungen“ aus dem Arbeitsprogramm Bürokratieabbau abgeschlossen.
Digiatlisierung: Unterschrift wird digital
Wir haben in 17 Rechtsvorschriften des Landes das Schriftformerfordernis ersatzlos gestrichen. In 89 Vorschriften ist nun zusätzlich auch eine elektronische Verfahrensabwicklung zulässig. Das heißt, dass die Verfahrensabwicklung grundsätzlich in der einfachsten elektronischen Variante, etwa als einfache E-Mail, erfolgen kann.
Damit hat die Landesregierung den Punkt 3.1 „Streichung verzichtbarer Formerfordernisse“ aus dem Arbeitsprogramm Bürokratieabbau angestossen.
Waldbau: Forstreform bringt viele Vereinfachungen
Im Zuge der Forstreform sind viele Vereinfachungen in Kraft getreten:
- Die Staatswaldbewirtschaftung wurde vereinfacht.
- Das Verfahren zur Waldsperrung wurde vereinfacht.
- Wir haben mehrere nicht mehr benötigte Normen aufgehoben (Punkt 3.4 „Überkommene Normen aufheben“ aus dem Arbeitsprogramm Bürokratieabbau):
- Forstverwaltungs-Kostenbeitrags-Gesetz
- Verordnung des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz (MLR) über die Bewirtschaftung des Landesbetriebs ForstBW und Kostentragung.
- Wegebenutzungs-Anweisung des MLR für die Waldwege im Staatswald.
- Innerdienstliche Anordnung des MLR über die Verwaltung und Nutzung der Jagd auf den landeseigenen Flächen.
- Satzung des Landesbetriebs ForstBW.
Damit hat die Landesregierung die Punkte 2.20 „Staatswaldbewirtschaftung vereinfachen“ und 2.21 „Vereinfachtes Verfahren für die Waldsperrung“ aus dem Arbeitsprogramm Bürokratieabbau abgeschlossen.
Gebühren: Gebühren für die Grundbucheinsicht
Ratsschreiberinnen und Ratsschreiber sind unter anderem dafür zuständig, die Grundbucheinsicht zu betreuen. Beantragt jemand die Erteilung eines Grundbuchausdrucks, so werden dafür Gebühren in Höhe von 10 bis 20 Euro fällig. Bisher verbleiben davon 5 Euro den Kommunen, der Rest wird der Staatskasse zugeführt. Die Gebühren für die Grundbucheinsicht verbleiben nun vollständig bei den Kommunen.
Die Kommunen müssen nur noch für eine Kasse abrechnen und sparen sich damit Abrechnungsaufwand.
Damit hat die Landesregierung den Punkt 2.3 „Gebührenüberlassung an kommunale Grundbucheinsichtsstellen“ aus dem Arbeitsprogramm Bürokratieabbau abgeschlossen.
Steuern: Steuererklärung für Renter*innen vereinfacht
Baden-Württemberg hat sich seit Juni 2019 am Pilotprojekt für die vereinfachte Steuererklärung für bestimmte Rentnerinnen und Rentner beteiligt. Vom Vordruck zur vereinfachten Veranlagung von Renteneinkünften profitieren alle Seniorinnen und Senioren, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen und ausschließlich eine gesetzliche Rente oder eine Betriebsrente beziehen. Statt der Abfrage der elektronisch übermittelten Daten in der Steuererklärung genügt nun die Abgabe des zweiseitigen Mantelbogens.
Damit hat die Landesregierung den Punkt 1.11 „Einkommensteuererklärung für Seniorinnen und Senioren“ aus dem Arbeitsprogramm Bürokratieabbau abgeschlossen.
Fahrplan: Arbeitsprogramm 2019/2020 beschlossen
Die Landesregierung hat ein Arbeitsprogramm zum Bürokratieabbau für 2019/2020 beschlossen. Mit fast 60 Vorhaben werden bürokratische Hürden abgebaut. Viele Behördengänge können in Zukunft bequem vom heimischen Sofa aus online erledigt werden. Förderprogramme werden vereinfacht. Es kommt zu spürbaren Entlastungen.
Wissenschaft: Forschungsnetzwerk gestartet
Das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst fördert die Einrichtung der Geschäftsstelle für das Forschungsnetzwerk Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau.
Damit ist hat die Landesregierung Punkt 3.2 „Forschungsnetzwerk Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau“ aus dem Arbeitsprogramm Bürokratieabbau abgeschlossen.
Anträge: Landwirtschafts-Förderprogramme vereinfacht
Manchmal ist die Antragstellung so kompliziert, dass Berechtigte Fördermittel nicht in Anspruch nehmen. Das gilt vor allem, wenn die Fördermittel von EU und Land kommen. Für die Förderprogramme für „Integrierte ländliche Entwicklung/Flurneuordnung“ und zur „Bildung und Qualifizierung in der Landwirtschaft“ wird deshalb soweit wie möglich auf eigene Haushaltsmittel zurückgegriffen.
Damit hat die Landesregierung den Punkt 2.15 „Vereinfachungen bei Förderprogrammen für die Land- und Forstwirtschaft“ aus dem Arbeitsprogramm Bürokratieabbau abgeschlossen.
Digitalisierung: Das Baugenehmigungsverfahren wird digitalisiert
Mit der Änderung der Landesbauordnung soll das Bauen einfacher, schneller und kostengünstiger werden. Damit sollen Anreize für mehr Wohnraum geschaffen werden. Damit ist es auch möglich Unterlagen für den Bauantrag elektronisch einzureichen.
Damit hat die Landesregierung die Punkte 1.8 „Online-Abwicklung im Baugenehmigungsverfahren“ und 2.17 „Baugenehmigungsverfahren reformieren“ des Arbeitsprogramms Bürokratieabbau abgeschlossen.
Unabhängige Berater: Normenkontrollrat nimmt Arbeit auf
Der Normenkontrollrat Baden-Württemberg hat sich zu seiner konstituierenden Sitzung zusammengefunden. Unter der Vorsitzenden Gisela Meister-Scheufelen soll das unabhängige Beratergremium die Wettbewerbsfähigkeit im Land stärken und zu Kostenvermeidung und Bürokratieentlastung führen.
Unabhängige Prüfer: Normenkontrollrat beschlossen
Die Landesregierung hat beschlossen, einen Normenkontrollrat zum Bürokratieabbau einzurichten. Jetzt steht die Besetzung des Rates fest. Den Vorsitz übernimmt die ehemalige Präsidentin des Statistischen Landesamtes, Gisela Meister-Scheufelen. Das Gremium soll die Wettbewerbsfähigkeit im Land stärken und zu Kostenvermeidung und Bürokratieentlastung führen.
Fahrplan: Arbeitsprogramm beschlossen
Die Landesregierung hat ein Regierungsprogramm für Bürokratievermeidung, Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung beschlossen. Bereits im Anfangsstadium von Regelungsvorhaben soll eine ganzheitliche Betrachtung der wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Folgen erfolgen. Im Staatsministerium wird ein Normenkontrollrat eingerichtet.
Startschuss: Regierungsprogramm Bürokratieabbau, -vermeidung und Bessere Rechtsetzung
Die Landesregierung stellt die Weichen für den Bürokratieabbau neu:
- Für neue Normen soll ein „Preisschild“ erstellt werden, aus dem sich der Aufwand für Bürgerinnen, Bürger, Wirtschaft und Verwaltung ergibt.
- Es wird ein Normenkontrollrat als unabhängiges Beratungsorgan der Landesregierung eingesetzt.
- Die Zuständigkeiten werden neu organisiert. Der Chef der Staatskanzlei wird zum Koordinator der Landesregierung für Bürokratieabbau.
Mehr Informationen
Jahresbericht 2020/2021 Bürokratieabbau, Bürokratievermeidung und bessere Rechtsetzung (PDF)
Jahresbericht 2019/2020 Bürokratieabbau, Bürokratievermeidung und bessere Rechtsetzung (PDF)
Arbeitsprogramm der Landesregierung zum Bürokratieabbau 2019/2020 (PDF)
Jahresbericht der Landesregierung zum Bürokratieabbau 2018 (PDF)
Empfehlungen der OECD zu Regulierungspolitik und Governance (PDF)

Dr. Florian Stegmann
Koordinator für Bürokratieabbau
Staatsminister Staatsministerium Richard-Wagner-Straße 15 70184 Stuttgart