Das Land ist freiwillig bereit, über eine Kostenbeteiligung des Landes bei der Unterbringung von Flüchtlingen in den Kommunen ebenso zu verhandeln wie bei den anderen Integrationskosten, weil diese Aufgabe eine außerordentliche Größenordnung erreicht hat.
„Das Land wird den Landkreisen und Stadtkreisen die Kosten für die vorläufige Unterbringung zu 100 Prozent erstatten, weil die vorläufige Unterbringung ein Teil der Erstaufnahme und damit eine Aufgabe des Landes ist. Bleibeberechtigte anerkannte Asylsuchende und Kriegsflüchtlinge müssen von den Kommunen wie alle anderen ähnlich betroffene Gemeindebürger auch vor der Obdachlosigkeit geschützt werden. Das ist eine kommunale Aufgabe, weshalb das Land den Kommunen die Kosten nicht 1:1 ersetzen kann. Das Land ist aber freiwillig bereit, über eine Kostenbeteiligung des Landes bei der Erfüllung dieser kommunalen Aufgabe ebenso zu verhandeln wie bei den anderen Integrationskosten, weil diese Aufgabe eine außerordentliche Größenordnung erreicht hat“, sagte Staatsminister Klaus-Peter Murawski zu den Forderungen des Städtetags an die Landesregierung zur Flüchtlingsunterbringung und den Äußerungen der Städtetagspräsidentin Barbara Bosch zur Flüchtlingsunterbringung.