Justiz

Bewährungs- und Gerichtshilfe wieder in staatliche Trägerschaft überführen

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Eine junge Frau im Flur einer Jugendarrestanstalt (Foto: dpa).

Die Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg soll zum 1. Januar 2017 wieder in staatliche Trägerschaft überführt werden. Das Kabinett hat einem Gesetzesentwurf zur Übertragung der Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe zugestimmt

Mit dem „Gesetz über die Sozialarbeit der Justiz“ wird eine Vereinbarung des Koalitionsvertrags umgesetzt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte entschieden, dass verbeamtete Bewährungshelfer nicht dauerhaft einem privaten Träger überlassen werden können.

Verlässlich und gut funktionierende Gerichts- und Bewährungshilfe unverzichtbar

„Von zentraler Bedeutung ist, dass wir alle derzeit in der Bewährungs- und Gerichtshilfe Beschäftigten rechtssicher in die neue Organisationsform übernehmen können und die Beschäftigten bei diesem Übergangsprozess eng einbinden“, sagten Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Guido Wolf, Minister der Justiz und für Europa. „Darüber hinaus setzen wir alles daran, den Umwandlungsprozess möglichst reibungslos zu gestalten. Denn eine verlässlich und gut funktionierende Gerichts- und Bewährungshilfe ist für unser Land unverzichtbar. Sie legt die Grundlage für eine erfolgreiche Resozialisierung und damit auch den Grundstein für mehr Sicherheit in Baden-Württemberg.“

Durch das Gesetz wird eine Anstalt des öffentlichen Rechts unter Aufsicht des Justizministeriums errichtet und mit den Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe in Baden-Württemberg betraut. Dies umfasst ebenso die Erledigung des Täter-Opfer-Ausgleichs. „Wir setzen damit die Ergebnisse der gemeinsamen Prüfung des Justiz- und des Finanzministeriums um, die ergeben hat, dass die Rechtsform der Anstalt des öffentlichen Rechts am besten geeignet ist, die Aufgaben der Gerichts- und Bewährungshilfe kostenbewusst und unter Erhalt der Qualität zu erfüllen“, betonte der Justizminister.

„Inhaltlich wollen wir an den durch den bisherigen Träger, der Neustart gGmbH, erreichten Stand anknüpfen und diesen weiter verbessern. Insbesondere sollen die bisher aufgebaute Struktur und sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übernommen werden“, so Wolf. Dazu seien verschiedene rechtliche Lösungen erforderlich, weil derzeit in der Bewährungs- und Gerichtshilfe mehrere Mitarbeitergruppen tätig sind (Beamtinnen und Beamte, Landesarbeitnehmerinnen und -arbeitnehmer sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des derzeitigen freien Trägers). Auch die in den letzten Jahren ausgebaute und erfolgreiche Mitarbeit Ehrenamtlicher solle fortgesetzt werden. Ein reibungsloser Übergang von der gemeinnützigen Neustart gGmbH sei mit der Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts noch in diesem Jahr gewährleistet.

Weitere Informationen

Mit Urteil vom 27. November 2014 hatte das Bundesverwaltungsgericht das die Übertragung auf den freien Träger regelnde Gesetz teilweise verworfen. Das Gericht gestand dem Gesetzgeber jedoch einen Übergangszeitraum für eine Neuregelung bis Ende 2016 zu.

Die Strafgerichte können bei Freiheitsstrafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden, die verurteilte Person unter die Führung und Leitung einer Bewäh-rungshelferin oder eines Bewährungshelfers stellen. Zudem wird in vielen Fällen der vorzeitigen Entlassung aus dem Justizvollzug ein Bewährungshelfer bestellt.

Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person einerseits betreuend zur Seite und überwacht sie andererseits und berichtet dem Gericht über die Lebensführung. Diese Doppelfunktion der Hilfestellung und Kontrolle stellt die zentrale inhaltliche Herausforderung für in der Bewährungshilfe tätige Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter dar. Im Jahr 2015 waren in Baden-Württemberg etwa 20.000 Personen der Bewährungshilfe unterstellt.

Die Gerichtshilfe wird während oder nach einem Strafverfahren im Auftrag einer Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts tätig. Dabei sollen die sozialen Hintergründe der Person des Täters sowie – etwa bei Gewaltverbrechen – die Auswirkungen der Tat auf Geschädigte erforscht werden, um den Staatsanwaltschaften und Gerichten Hilfestellung zur Findung der angemessenen Sanktion zu geben.

Ziel des Täter-Opfer-Ausgleichs ist der Ausgleich zwischen Schädiger und Geschädigten und die Wiederherstellung des Rechtsfriedens. So besteht beispielsweise nach § 153a Absatz 1 Nummer 5 Strafprozessordnung (StPO) die Möglichkeit, ein Strafver-fahren nach Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs einzustellen. 2015 wurden etwa 1.500 Fälle im Bereich des Erwachsenenstrafrechts auf diese Weise erledigt.

Weitere Meldungen

Ministerpräsident Winfried Kretschmann
Kreisbesuch

Kretschmann besucht Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald

Landgericht Ulm
Justiz

Präventivschlag gegen mutmaßlich religiös motivierte Gewalt

Eine Hand tippt auf einer Tastatur.
Kriminalität

Meilenstein im Kampf gegen internationalen Cybertrading-Betrug

Marion Gentges (links), Ministerin der Justiz und für Migration, und Georg Eisenreich (rechts), Bayerns Justizminister
Justiz

Initiativen aus dem Land prägen Justizministerkonferenz

von links nach rechts: Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Bayerns Ministerpräsident Dr. Markus Söder und Bremens Bürgermeister Dr. Andreas Bovenschulte bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin
Raumfahrt

Stärkung der deutschen Raumfahrt

Eine Hand greift nach einem digitalen Paragrafen
Justiz

Gemeinsame Erklärung zum Einsatz von KI in der Justiz

Gesprächsrunde beim vierten Städtepartnerschaftskongress in Freudenstadt
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit

Austausch für ein zukunfts­orientiertes Miteinander in Europa

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 3. Juni 2025

Schülerinnen mit Smartphones
Schule

Land schafft Grundlage für Handyregeln an Schulen

Ein Beamter sitzt an seinem papierlosen Schreibtisch und arbeitet an einer E-Akte.
Justiz

Automatisierter Datenabruf in der Justiz

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro und Münzen liegen auf einem Tisch.
Soziales

380 Millionen Euro für Teilhabe und Krankenhäuser

Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Mitte) bei einem Runden Tisch zum Thema Sicherheit und Verteidigung im Neuen Schloss in Stuttgart.
Austausch

Runder Tisch Sicherheit und Verteidigung

Foto frei verwendbar, von links nach rechts: Martin Finckh, Leiter der Abteilung Justizvollzug des Ministeriums der Justiz und für Migration; Justizministerin Marion Gentges; Stefanie Hörter, Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rottweil; Ilona Crispien, stellvertretende Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rottenburg; Elmar Steinbacher, Amtschef des Ministeriums der Justiz und für Migration
Justiz

Neue Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rottweil

Kabinettssitzung in der Villa Reitzenstein in Stuttgart
Landesregierung

Bericht aus dem Kabinett vom 27. Mai 2025

Bauarbeiten auf einer Bahnstrecke
Schienenverkehr

Land unterstützt Bahn bei Baustellen-Management