Ab dem 1. April 2025 können Unternehmen in Baden-Württemberg bei der neu gegründeten Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens beantragen. Damit bietet Baden-Württemberg eine zentrale und spezialisierte Anlaufstelle für Unternehmen, die Fachkräfte aus dem Ausland beschäftigen möchten. Im Fokus steht dabei eine digitalisierte Bearbeitung des Antrags, verbunden mit der Beschleunigung der beruflichen Anerkennung für die ausländischen Fachkräfte. Flankiert wird der gesamte Prozess durch ein umfassendes Beratungsangebot in den Bereichen Aufenthaltsrecht und Berufsanerkennung. Mit ihrer zentralen und landesweiten Zuständigkeit nutzt die LZF Synergieeffekte und bietet eine kundenorientierte Beratung aus einer Hand.
In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist es unabdingbar, dass wir den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg durch die unkomplizierte und schnelle Einreise von Fachkräften stärken.
„In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels ist es unabdingbar, dass wir den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg durch die unkomplizierte und schnelle Einreise von Fachkräften stärken. Deshalb freue ich mich, dass die neue zentrale Landesagentur heute offiziell ihre Arbeit aufnimmt. Sie wird nicht nur die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im Land entlasten, sondern ist auch wichtiger Bestandteil einer gelebten Willkommenskultur. So wichtig es ist, die irreguläre Migration zu begrenzen, so wichtig ist es auch, die reguläre Migration, zu der auch die Fachkräfteeinwanderung zählt, zu verflüssigen. Wir sind ein Einwanderungsland und brauchen die Menschen, die hier leben und arbeiten wollen“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann im Anschluss an die Sitzung des Ministerrates am 1. April 2025.
Angebot für Wirtschaft und Ausländerbehörden
Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges ergänzte: „Mit der Landesagentur halten wir ein Angebot sowohl für unsere Wirtschaft als auch für unsere Ausländerbehörden bereit. Unternehmen können sich nun an eine zentrale und auf die Fachkräfteeinwanderung spezialisierte Stelle wenden. Zudem werden unsere Ausländerbehörden spürbar entlastet. Damit leisten wir insgesamt einen Beitrag für die Gewinnung der Fachkräfte, die unsere Wirtschaft so dringend braucht.“
Gesundheits- und Integrationsminister Manne Lucha unterstrich: „Alle Seiten können nur gewinnen, wenn wir sowohl die Verfahren für die Einreise als auch für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse beschleunigen. Wir müssen als Standort für Fachkräfte attraktiv bleiben. Dies gelingt nur, wenn wir einfache und zügige Verfahren anbieten. Gerade im Gesundheitsbereich sind wir auf qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland angewiesen.“
„Für Unternehmen in Baden-Württemberg ist die neue LZF ein zusätzliches Angebot, damit ausländische Fachkräfte ihren neuen Job hier in Deutschland schneller starten können. Das Team der LZF steht dafür bereit und freut sich darauf, potentielle Bewerberinnen und Bewerber bei dem Verfahren bestmöglich zu unterstützen“, so Regierungspräsidentin Sylvia M. Felder.
Regierungspräsidentin Susanne Bay sagte: „Die Fachkräftesicherung ist eine der wesentlichen Zukunftsaufgaben unserer Zeit. Mit der digitalen, kundenorientierten und von Willkommenskultur geprägten LZF gehen wir für Baden-Württemberg einen wichtigen Schritt voran.“
Umfangreiches Beratungsangebot für Arbeitgebende
Seit dem 24. März 2025 ist ein umfassendes Informationsangebot zum beschleunigten Fachkräfteverfahren abrufbar. Ab 1. April 2025 können über den Online-Antragsservice auf der Homepage Anträge gestellt werden. Zusätzlich bietet eine Telefon-Hotline vorerst Montag, Dienstag und Donnerstag von 9 bis 12 Uhr sowie Montag und Mittwoch von 14 bis 16 Uhr persönliche Auskünfte an. In der Beratung werden nicht nur allgemeine Fragen rund um das beschleunigte Fachkräfteverfahren geklärt; vielmehr begleitet die LZF die Arbeitgebenden über die gesamte Dauer des aufenthaltsrechtlichen und anerkennungsrechtlichen Verfahrens, sorgt dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen in der erforderlichen Art und Weise vorliegen und beteiligt alle weiteren Akteure im Verfahren, wie die zuständige Anerkennungsstelle und die Bundesagentur für Arbeit. Durch diese enge Begleitung des gesamten Prozesses sollen Reibungsverluste sowohl beim Einreise- als auch beim Berufsanerkennungsverfahren verringert werden. Die Unterlagen werden über die LZF-Internetseite digital eingereicht und die Kommunikation mit den Antragstellenden erfolgt dann aus einer Hand. So sollen ausländische Fachkräfte möglichst schnell ihre Arbeit in einem Unternehmen in Baden-Württemberg aufnehmen können.
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren
Als Alternative zum regulären Visumverfahren hilft das beschleunigte Fachkräfteverfahren, den Einreiseprozess zeitlich zu verkürzen, indem Arbeitgebende für eine Fachkraft aus einem Drittstaat die Vorabzustimmung zur Visumserteilung und die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation beantragen. Fachkraft und Unternehmen müssen sich also bereits miteinander auf eine Zusammenarbeit geeinigt haben und die Fachkraft muss sich noch in einem Drittstaat befinden. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gelten verkürzte gesetzliche Bearbeitungsfristen.
Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften
Nach Bereitstellung der Haushaltsmittel und der Bewilligung von Stellen im Dezember 2024 durch den Landtag wurde die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften (LZF) in den vergangenen Wochen personell und technisch aufgebaut. Nach dem bisherigen Testbetrieb steht die neue Internetseite der LZF seit Montag, 24. März 2025, zunächst mit Informationen und Voraussetzungen zum Verfahren zur Verfügung. Ab 1. April 2025 können auch Anträge online gestellt werden. Verfahren für Fachkräfte, die einen Gesundheits- oder Pflegeberuf ausüben sollen, werden beim Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet; alle außerhalb dieser Berufsgruppen beim Regierungspräsidium Karlsruhe.
Die neue Agentur geht mit 30 Mitarbeitenden an den Start. Insgesamt sind 52 Stellen vorgesehen.
Die LZF ist an zwei Standorten angesiedelt. Beschleunigte Fachkräfteverfahren im Bereich der Gesundheitsberufe werden im Regierungspräsidium Stuttgart bearbeitet. Dort befindet sich auch die Landesanerkennungsstelle für Gesundheitsberufe. Verfahren in allen übrigen Berufsgruppen werden im Regierungspräsidium Karlsruhe bearbeitet. Die LZF ist eine Ergänzung zu den bestehenden unteren Ausländerbehörden, die parallel ebenfalls weiterhin für die Durchführung beschleunigter Fachkräfteverfahren zuständig bleiben. Arbeitgebende haben somit zukünftig die Wahl, ob sie sich zur Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens an die LZF als auf Fachkräfteeinwanderung spezialisierte Stelle oder weiterhin an die Ausländerbehörde vor Ort wenden möchten.