Das Land legt Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Stuttgart zum Maßnahmenpaket Luftreinhaltung ein. Der Entwurf des Luftreinhalteplans und das umfassende Maßnahmenpaket für saubere Luft sind aus Sicht der Landesregierung richtig und wirksam.
„Wir haben die Begründung des Verwaltungsgerichts gründlich geprüft und sind auch weiterhin davon überzeugt, dass der Entwurf des Luftreinhalteplans und das von der Landesregierung und den Regierungsfraktionen beschlossene umfassende Maßnahmenpaket für saubere Luft in Höhe von 450 Millionen Euro richtig und wirksam sind. Deshalb werden wir Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim gegen den Beschluss einlegen“, so der stellvertretende Regierungssprecher Arne Braun in Stuttgart. „Eine zeitliche Verzögerung durch das Rechtsmittel befürchten wir nicht. Vielmehr erreichen alle Beteiligten durch eine höchstrichterliche Klärung in diesen so wichtigen Fragen Rechtssicherheit, die ja viele Bürgerinnen und Bürger unmittelbar treffen.“
Entwurf des Luftreinhalteplans und Maßnahmenpaket für saubere Luft sind richtig und wirksam
Durch das beschlossene Paket soll der ÖPNV verstärkt ausgebaut und dadurch attraktiver werden. Außerdem soll die Elektromobilität weiter gefördert werden und mehr elektrische Busse, LKW, Flottenfahrzeuge und Lastenfahrräder sollen auf die Straße kommen. Mehr Park&Ride-Parkplätze sollen in der Region Stuttgart entstehen, der Verkehr soll intelligent gesteuert werden, das Parkraumbewirtschaftungssystem wird neu organisiert und ein betriebliches Mobilitätsmanagement zwischen Land und Unternehmen vereinbart.
Innovative Methoden, um die Stickoxid-Belastung weiter zu reduzieren – wie zum Beispiel die Filterung von NOx oder die Anwendung einer fotokatalytischen Fassadenfarbe – werden geprüft und gegebenenfalls umgesetzt. Das Paket wird durch ein „Bündnis für Luftreinhaltung“ ergänzt, um die Luftqualität weiter zu verbessern.
„Wir sind verantwortlich für die Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger. Wir glauben, dass wir mit unseren Maßnahmen so schnell wie möglich die gesetzlichen Grenzwerte einhalten und alles getan haben, um die Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts umzusetzen“, so Sprecher Arne Braun.