Innovatives Gesetz zur Entlastung von Bürokratie für Kommunen auf den Weg gebracht
Mit dem Kommunalen Regelungsbefreiungsgesetz will die Landesregierung den Gemeinden, Landkreisen und Zweckverbänden die Möglichkeit geben, neue Formen der Aufgabenerledigung auszuprobieren. Es können auf Antrag Abweichungen von landesrechtlichen Regelungen zugelassen werden. Mit innovativen Lösungen sollen Verwaltungsverfahren beschleunigt, vereinfacht und kostengünstiger gestaltet werden können. Sollte die Erprobung innovativer Ideen der Städte und Gemeinden erfolgreich verlaufen, kann der Landtag Regelungen anschließend landesweit und dauerhaft anpassen. Der Gesetzentwurf geht auf die Anregung der Kommunalen Landesverbände im Rahmen der Entlastungsallianz zurück. In die Entlastungsallianz, die aus Akteuren der Wirtschaft, Verwaltung und der Landesregierung besteht, wurden über 500 Problemanzeigen eingebracht, für die das innovative Format über 350 Lösungen erarbeitet hat, darunter auch das Kommunale Regelungsbefreiungsgesetz.
Neuauflage der Schweiz-Strategie rückt Kooperation bei Wirtschaft und Wissenschaft in den Fokus
Die Zusammenarbeit mit der Schweiz ist für Baden-Württemberg als kulturell und wirtschaftlich eng verbundenes Nachbarland von großer Bedeutung. Deshalb hat die Landesregierung bereits 2016 die Schweiz-Strategie (PDF) auf den Weg gebracht. Sie bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Beziehungen zur Schweiz. Das Kabinett hat eine Neuauflage der Schweiz-Strategie beschlossen. Diese legt besonderen Fokus auf die Kooperation in den Bereichen Wirtschaft und Wissenschaft, aber auch Themen der Energiewirtschaft und grenzüberschreitenden Mobilität spielen eine wichtige Rolle.
Weitere Verschärfungen bei Waffenverbotszonen
Die Bundesregierung hat im Herbst 2024 Änderungen im Waffenrecht vorgenommen, die das Land umsetzt. Gemäß der Verordnung wird das Führen von Waffen und Messern in sämtlichen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs auf dem Gebiet des Landes Baden-Württemberg zukünftig verboten sein. Von dieser Regelung ausgenommen sind unter anderem Einsatzkräfte des Rettungsdienstes, der Feuerwehr und des Zivil- und Katastrophenschutzes im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit. Ebenfalls ausgenommen sind Personen, die Messer im Zusammenhang mit der Brauchtumspflege, der Jagd, der Fischerei oder der Ausübung des Sports führen. Darüber hinaus sieht die vom Kabinett nun beschlossene Verordnung auch eine Anpassung der bestehenden Waffen- und Messerverbotszonenverordnung vor. Zukünftig sollen die Stadt- und Landkreise an bestimmten öffentlichen Orten bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen auch Verbotszonen mit allgemeingültigen Messerverboten einrichten können.
Mehr Schutz für junge Menschen: Kabinett beschließt Reform des Kinder- und Jugendhilfegesetzes
Die Zukunft von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg soll besser geschützt und gefördert werden. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung ist die Stärkung ihrer Rechte und die Verbesserung ihres Schutzes. Dazu wurde ein neuer Gesetzentwurf erarbeitet, der den bestehenden Rahmen für die Kinder- und Jugendhilfe im Land aktualisiert und verbessert. Konkret geht es um den Neuerlass des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für Baden-Württemberg (LKJHG) sowie um Änderungen im Jugendbildungsgesetz. Diese Reformen zielen darauf ab, die Beteiligung von jungen Menschen an Entscheidungen, die sie betreffen, zu stärken und ihre Interessen besser zu vertreten. Nachdem der Ministerrat den Gesetzentwurf heute beschlossen hat, wird er nun in den Landtag eingebracht, um dort diskutiert und verabschiedet zu werden.
Neufassung des Nichtraucherschutzes: Kabinett bringt Modernisierung und Dialogverfahren auf den Weg
Das Land stärkt den Nichtraucherschutz. Dafür hat die Landesregierung heute einen Entwurf für die Novelle des Landesnichtraucherschutzgesetzes zur Anhörung in den Landtag gegeben. Die Novelle greift neue Entwicklungen auf: E-Zigaretten, Dampfen und Cannabisrauchen waren beispielsweise im alten Gesetz kein Thema. Zukünftig soll das vom Landesnichtraucherschutzgesetz erfasst sein. Zudem sollen insbesondere Kinder und Jugendliche besser vor den Gefahren des Passivrauchens geschützt werden, etwa auf Spielplätzen oder Schulhöfen. Um die Gestaltung des neuen Nichtraucherschutzgesetzes möglichst eng mit den Interessen der Bürgerinnen und Bürgern abzustimmen, hat die Landesregierung begleitend ein Bürgerdialogverfahren auf den Weg gebracht.