Wir bringen Europa ins Land: Informationen, Veranstaltungen und Projekte zu und für Europa in Baden-Württemberg.
Die Europäische Union (EU) ist bunt, sie ist vielfältig. Zudem ist sie seit mehr als 60 Jahren Garant für Frieden, Stabilität und Wohlstand. Wir sind überzeugt: Die EU ist die beste Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit. Auch die Menschen und die Wirtschaft in Baden-Württemberg profitieren ganz besonders von der europäischen Einigung. Dennoch stehen auch bei uns im Land manche Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union ablehnend gegenüber. Es ist unsere Aufgabe, durch eine für die Bürgerinnen und Bürger gemachte Europaöffentlichkeitsarbeit mit Vorurteilen aufzuräumen und eine auf ausgewogenen Informationen basierende sachliche Auseinandersetzung mit der Europäischen Union zu ermöglichen und damit den europäischen Gedanken zu verbreiten.
Mit vielfältigen Veranstaltungen, Wettbewerben und Online-Angeboten wollen wir den Bürgerinnen und Bürgern Europa und die EU näher bringen und sie für ein vereintes Europa begeistern. Zuschüsse für Europaprojekte runden unsere Europaöffentlichkeitsarbeit ab.
Dabei arbeiten wir eng mit den europaaktiven Verbänden und weiteren Partnern im Land zusammen.

Unsere vielfältigen und abwechslungsreichen Veranstaltungen sollen dazu beitragen, die Menschen in unserem Land über Europa zu informieren und für den europäischen Gedanken zu begeistern. Von Schülerveranstaltungen über kulturelle Events wie Adventskonzerte, Lesungen oder Fotoreisen bis hin zu fachlichen Podiumsdiskussionen ist für jeden und jede etwas dabei.
Netzwerktreffen der baden-württembergischen Europaakteure am 11. November 2022

Der Mai stand auch dieses Jahr ganz im Zeichen Europas! Vom 30. April bis 31. Mai 2023 fanden in allen 16 Ländern tolle Veranstaltungen statt, die Europa vor Ort erlebbar machen.
Im ganzen Land hatten Vereine, Kommunen, Landkreise und viele weitere Akteure Veranstaltungen konzipiert, um über Europa zu informieren, komplexe Themen begreifbar zu machen und ihre Begeisterung zu teilen.

Am Freitag, 5. Mai 2023, hat das Staatsministerium zusammen mit der Europäischen Kommission, dem Europäischen Parlament und verschiedenen baden-württembergischen Europaakteuren den Europaaktionstag auf dem Schlossplatz in Stuttgart veranstaltet.
Zahlreiche Besucherinnen und Besucher konnten sich bei frühlingshaftem Wetter und angelockt von gelb-blauen Luftballons in neun Zelten über Europa informieren. Vor allem bei der Zeltrallye lernte man viel Wissenswertes über die Europäische Union und die Aktivitäten der baden-württembergischen Europaakteure. Zudem erregten ein Feuerwehrauto, ein Eiswagen, eine Kaffee-Ape und das bunte Bühnenprogramm die Aufmerksamkeit der Passantinnen und Passanten. Kleine und auch manch Große wurden von Schminkclown Biene und von Glitzertattoos angelockt und der Graffiti-Workshop, bei dem man Stofftaschen mit seinen Botschaften zu Europa gestalten konnten, war ebenfalls ein Highlight auf dem Schlossplatz.
Wir danken allen Besucherinnen und Besuchern für ihr Interesse und freuen uns auf den nächsten Europaaktionstag 2024!
Der 16. EU-Schulprojekttag hat bundesweit am 22. Mai 2023 stattgefunden. Auch Baden-Württemberg beteiligte sich daran. So besuchten unter anderem Mitglieder der baden-württembergischen Landesregierung, des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestags sowie Vertreterinnen und Vertreter europäischer Institutionen und weitere Persönlichkeiten mit EU-Kompetenz Schulen, um sich mit Jugendlichen zu diversen Themen rund um die Europäische Union auszutauschen.

Die Landesregierung engagiert sich für ein bürgernahes Europa, in dem Baden-Württemberg eine starke Stimme hat. Dafür ist es wichtig, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit Europa auseinandersetzen. Nur aufgrund einer informierten, faktenbasierten Meinungsbildung lassen sich die Interessen identifizieren und Wünsche äußern, für die Baden-Württemberg sich in Europa und der Europäischen Union einsetzen kann.
Die Europäische Union ist keine reine Wirtschaftsgemeinschaft, sondern insbesondere eine Wertegemeinschaft: Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichberechtigung, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenrechte sind die europäischen Grundwerte. Gerade weil sie für viele Menschen in unserem Land bereits eine Selbstverständlichkeit sind, müssen wir diese Werte besonders schützen. Wir alle müssen diese Werte mit gemeinsamen Engagement und im persönlichem Austausch mit Leben füllen.
Mit diesem Ziel unterstützt das Land insbesondere kleinere Projekte, die dazu dienen, den europäischen Gedanken im Land zu verbreiten, mit grundsätzlich bis zu 1.500 Euro. Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des Privat- und des öffentlichen Rechts.
Aus den zugehörigen Unterlagen geht hervor, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche Angaben wir zur Prüfung der Förderfähigkeit des Projekts benötigen.
Besonderheit bei Projekten, die im Zeitraum vom 9. Dezember 2023 bis zum 9. Juni 2024 umgesetzt werden:
Aufgrund der strengen Neutralitätspflicht der Landesregierung während der sechs Monate vor der Europawahl können Projekte mit Beteiligung von Vertretern politischer Parteien (unter anderem Abgeordnete des Landtags, Bundestags oder des Europäischen Parlaments) nicht gefördert werden.
Fragen und Antworten zur Förderung
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen und juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, etwa eingetragene Vereine, Unternehmen oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Sie müssen den Antrag spätestens vier Wochen vor Projektbeginn, also dem Zeitpunkt des ersten Vertragsschlusses, einreichen. Wir empfehlen den Antrag zwölf Wochen vorher einzureichen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme kann bis zu 1.500 Euro betragen.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Füllen Sie den Antrag (PDF) und die Anlage 1 zum Antrag (XLSX) aus und schicken Sie ihn uns an europa@stm.bwl.de und zusätzlich unterschrieben per Post an das Staatsministerium Baden-Württemberg, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart. Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens fünf beziehungsweise zehn Prozent der Projektkosten vorweisen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die beschiedene Summe des Eigenanteils auch bei einer nachträglichen Änderung der Ausgaben bestehen bleibt.
Was passiert nach der Antragsstellung?
Wir fordern bei Bedarf Unterlagen nach. Für die Prüfung des Antrags benötigen wir in der Regel drei Wochen.
Wann bekomme ich die Förderung ausbezahlt?
90 Prozent der Förderung können Sie einen Monat nach Erhalt des Bescheids über das Formular Mittelabruf anfordern, wenn das Geld innerhalb von drei Monaten ausgegeben wird. Durch das Formular „Rechtsbehelfsverzichtserklärung“ kann die Auszahlung beschleunigt werden. Zehn Prozent der Förderung behalten wir bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises ein. Beide Formulare erhalten Sie nach der Förderzusage.
Welche Nachweise muss ich vorlegen?
Nach Projektende müssen Sie ein Verwendungsnachweis bestehend aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis, einer Belegliste und Kopien aller Belege vorlegen, sodass wir die Verwendung der Fördergelder nachvollziehen können.
Muss ich Geld zurückzahlen?
In bestimmten Fällen kann es zu einer Rückforderung bereits ausbezahlter Fördergelder kommen. Beispielsweise wenn weniger Ausgaben anfallen oder höhere Einnahmen entstehen als geplant. Außerdem kann es bei Verstoß gegen die geltenden Rechtsvorschriften zu einer Rückforderung kommen.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter europa@stm.bwl.de kontaktieren.
Unterlagen zur Förderung
- Förderrichtlinie (PDF)
- Antragsformular (PDF)
- Anlage 1 zum Antragsformular (Kosten- und Finanzierungsplan) (XLSX)
- Anlage 2 zum Antragsformular: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF)
- Anlage 3 zum Antragsformular: Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften (ANBest-K) (PDF)
Das Land Baden-Württemberg liegt im Herzen Europas und pflegt intensive Beziehungen zu seinen Nachbarn. Die Landesregierung engagiert sich für ein bürgernahes Europa, in dem Baden-Württemberg eine starke Stimme hat. Dies setzt voraus, dass sich die Bürgerinnen und Bürger mit Europa auseinandersetzen. Nur aufgrund einer informierten, faktenbasierten Meinungsbildung können Interessen identifiziert und Wünsche geäußert werden, welche sich in einer Stimmabgabe und aktiver Bürgerbeteiligung widerspiegeln können.
Bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 handelt es sich um die größte staatenübergreifende Wahl der Welt. Die EU-Bürgerinnen und -Bürger haben die Möglichkeit mitzubestimmen, wer sie im Europäischen Parlament vertreten soll und in welche Richtung sich die Zukunft Europas entwickelt. Jedoch wird die Wahl oft als ein komplizierter Vorgang, die Entscheidungen des Parlaments als abstrakt und weit entfernt von der eigenen Lebenswirklichkeit wahrgenommen, so dass manche Wahlberechtigten sich nicht an der Wahl beteiligen und keine Stimme abgeben.
Um die Wahlbeteiligung zu erhöhen, unterstützt das Staatsministerium Projekte, die über die Bedeutung des Europäischen Parlaments und die kommende Wahl informieren grundsätzlich mit bis zu 3.000 Euro.
Aus den zugehörigen Unterlagen geht hervor, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind und welche Angaben wir zur Prüfung der Förderfähigkeit des Projekts benötigen.
Besonderheit bei Projekten, die im Zeitraum vom 9. Dezember 2023 bis zum 9. Juni 2024 umgesetzt werden:
Aufgrund der strengen Neutralitätspflicht der Landesregierung während der sechs Monate vor der Europawahl können Projekte mit Beteiligung von Vertretern politischer Parteien (unter anderem Abgeordnete des Landtags, Bundestags oder des Europäischen Parlaments) nicht gefördert werden.
Fragen und Antworten zur Förderung
Wer kann einen Antrag stellen?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, etwa eingetragene Vereine, Unternehmen oder Kommunen mit Sitz in Baden-Württemberg. Parteien, Parteien nahestehende Stiftungen und Vereine sowie anderweitige juristische Personen, welche die Parteineutralität nicht gewährleisten können, sind bei der Antragstellung ebenso ausgeschlossen wie als Projektbeteiligte.
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Sie müssen den Antrag spätestens vier Wochen vor Projektbeginn, also dem Zeitpunkt des ersten Vertragsschlusses, einreichen. Wir empfehlen den Antrag zwölf Wochen vorher einzureichen.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme kann bis zu 3.000 Euro betragen.
Wie kann ich einen Antrag stellen?
Machen Sie sich mit der Förderrichtlinie (PDF) vertraut. Füllen Sie den Antrag (PDF) und die Anlage 1 zum Antrag (XLSX) aus und schicken Sie ihn uns an europa@stm.bwl.de und zusätzlich unterschrieben per Post an das Staatsministerium Baden-Württemberg, Richard-Wagner-Straße 15, 70184 Stuttgart. Sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent der Projektkosten vorweisen. Bitte beachten Sie hierbei, dass die beschiedene Summe des Eigenanteils auch bei einer nachträglichen Änderung der Ausgaben bestehen bleibt.
Was passiert nach der Antragsstellung?
Wir fordern bei Bedarf Unterlagen nach. Für die Prüfung des Antrags benötigen wir in der Regel drei Wochen.
Wann bekomme ich die Förderung ausbezahlt?
90 Prozent der Förderung können Sie einen Monat nach Erhalt des Bescheids über das Formular Mittelabruf anfordern, wenn das Geld innerhalb von drei Monaten ausgegeben wird. Durch das Formular „Rechtsbehelfsverzichtserklärung“ kann die Auszahlung beschleunigt werden. Zehn Prozent der Förderung behalten wir bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises ein. Beide Formulare erhalten Sie nach der Förderzusage.
Welche Nachweise muss ich vorlegen?
Nach Projektende müssen Sie ein Verwendungsnachweis bestehend aus einem Sachbericht, einem zahlenmäßigen Nachweis, einer Belegliste und Kopien aller Belege vorlegen, sodass wir die Verwendung der Fördergelder nachvollziehen können.
Muss ich Geld zurückzahlen?
In bestimmten Fällen kann es zu einer Rückforderung bereits ausbezahlter Fördergelder kommen. Beispielsweise wenn weniger Ausgaben anfallen oder höhere Einnahmen entstehen als geplant. Außerdem kann es bei Verstoß gegen die geltenden Rechtsvorschriften zu einer Rückforderung kommen.
Bei weiteren Fragen können Sie uns gerne unter europa@stm.bwl.de kontaktieren.
Unterlagen zur Förderung
Anlage 1 zum Förderantrag: Kosten- und Finanzierungsplan (XLSX)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P) (PDF)

Wer erkennt die EU-Mitgliedstaaten an ihren Umrissen? Wer weiß, wo sie in Europa liegen?
Das Staatsministerium Baden-Württemberg bietet allen baden-württembergischen Schulen für Schülerinnen und Schüler ab der 4. Klasse das Europa-Puzzle als zeitlich begrenzte Leihgabe zur kostenlosen Nutzung an.
Das Europa-Puzzle unterstützt auf besondere Weise bei der Vermittlung des Themas Europa im Rahmen des Unterrichts. Es soll helfen, die Europäische Union und die geographischen Zusammenhänge der Mitgliedstaaten spielerisch besser kennen zu lernen.
Informationen zum Puzzle:
Format: 1,5 Meter x 1,5 Meter
Umfang: Vierteilige Grundplatte mit 27 formgefrästen Puzzleteilen
Schulen, die Interesse haben, das Europa-Puzzle auszuleihen, übersenden bitte das Anmeldeformular (DOCX) ausgefüllt an europa@stm.bwl.de.
Die Versandkosten des Europa-Puzzles samt Zubehör werden vom Staatsministerium Baden-Württemberg übernommen. Fragen können per Mail an europa@stm.bwl.de oder per Telefon an Herrn Simon Koch unter 0711/2153-1867 gerichtet werden.

Europanetzwerk Baden-Württemberg
Die Europäische Union ist bunt, sie ist vielfältig. Zudem ist sie seit mehr als 60 Jahren Garant für Frieden, Stabilität und Wohlstand. Wir sind überzeugt: Die EU ist die beste Antwort auf die Herausforderungen unserer Zeit. Aus diesem Grund setzen wir uns gemeinsam mit vielen Institutionen und Einrichtungen, aber auch mit den Bürgerinnen und Bürgern in unserem Land für die Verbreitung des europäischen Gedankens ein.
Zu diesem Zweck hat das Staatsministerium Baden-Württemberg das digitale „Europanetzwerk Baden-Württemberg“ geschaffen. Die Bürgerinnen und Bürger können sich hier über aktuelle Europa-bezogene Entwicklungen sowie geplante Maßnahmen und Veranstaltungen informieren. Wir freuen uns auf den Austausch mit unseren virtuellen Besucherinnen und Besuchern.
Gemeinsam für ein starkes Europa – Europanetzwerk Baden-Württemberg!
Auf unserer Facebook-Seite „The LÄND in Europa“ können Bürgerinnen und Bürger direkt mit uns in Kontakt treten und sich über unsere Arbeit informieren.
Europäische Kommission: Europa in zwölf Lektionen (PDF)
Rat der Gemeinden und Regionen Europas: Gute Beispiele der kommunalen Europaarbeit (PDF)
Europa-Union Deutschland: Argumente gegen Europaskepsis (PDF)
Bundeszentrale für politische Bildung: Europa – Heft in einfacher Sprache
European Political Strategy Center: Erfolgsgeschichte Europa (PDF)